Das es grundsätzlich ist, kann ich mir auch nicht vorstellen. So weit ich weiß, kommt es auf die Vereinbarung im Mietvertrag an. Inzwischen ist es aber sehr üblich, darin Renovierung bei Einzug festzuhalten.
Mein Freund und ich ziehen demnächst um. Im Mietvertrag meines Freunds bzw. der Wohnung, in der wir zusammen wohnen, steht, dass beim Auszug renoviert werden muss. Er ist damals auch in die renovierte Wohnung eingezogen.
Jetzt sagte mir aber eine Kollegin, dass sich da in der Zwischenzeit etwas geändert hätte und grundsätzlich immer der neue Mieter renovieren müsse (oder eben auch nicht, wenn er so wohnen will). Stimmt das? Kann ich mir fast gar nicht vorstellen ...
A fish can love a bird - but where would they live?
Das es grundsätzlich ist, kann ich mir auch nicht vorstellen. So weit ich weiß, kommt es auf die Vereinbarung im Mietvertrag an. Inzwischen ist es aber sehr üblich, darin Renovierung bei Einzug festzuhalten.
schau mal hier:
http://www.mieterbund.de/recht/main_...nheitsrep.html
Who cares if one more light goes out
In a sky of a million stars?
Well ... I do
Davon, dass grundsätzlich der neue Mieter renovieren muss, hab ich nicht gehört. Wenn das jedoch so ist, müsste parallel der Mietvertrag entsprechend geändert/angepasst werden. Sonst gilt das, was in dem Mietvertrag unterschrieben wurde. *seh ich so*
Liebe Grüße, Nele
Hier meldet sich die Exmietrichterin zu Wort: Wie lange habt ihr da gewohnt und was steht genau im Mietvertrag? Grundsätzlich kann man nicht verpflichtet sein, auf jeden Fall bei Auszug zu renovieren - stell dir vor, du ziehst nach drei Monaten wieder aus. Fällig sind Schönheitsreparaturen in der Regel nach drei Jahren in Bad und Küche und nach fünf Jahren im Rest der Wohnung. Unabhängig von den Schönheitsreparaturen muss man das beseitigen, was man angerichtet hat (Flecke, Malereien von den Kindern, Bohrlöcher).
Vielen Dank euch allen! Ihr habt mir sehr geholfen.
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