Hallo Tuti,

die Entscheidung über die ersten beiden Jahre musst Du bis 4 Wochen nach der Geburt verbindlich treffen. Über etwaige Rückkehrpläne kannst Du Dich vorher mit Deinem AG verständigen, aber da wirst Du nichts schriftliches bekommen, da die rechtliche Grundlage (Antrag auf Elternzeit) ja noch nciht gegeben ist. Das dritte Jahr kannst Du ohne Zustimmung des AG sofort im Anschluß nehmen, mit Zustimmung des AG bis zum 8. Lebensjahr des Kindes. Ich habe auch noch 2 Jahre "verfügbar", da ich jeweils nur 2 Jahre angemeldet hatte.

Während der Elternzeit kannst Du bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten. Der AG kann das ablehnen bei kleinen Betrieben (weniger als 15 MA) oder mit triftigem Grund. Allerdings gibt es nur sehr sehr wenige triftige Gründe für diese Zeit bekommst Du einen extra Arbeitsvertrag, der eigentlich ruht so lange.

Nach der Elternzeit kann de AG aber durchaus die Teilzeit verweigern, der alte VZ-Arbeitsvertrag ist ja dann wieder gültig.

Und dann kann es Dir halt passieren, dass nicht alles wie gewünscht verläuft (keine TZ, schlechtere Stelle etc)

Alle Fragen geklärt? ansonsten kann ich aus Erfahrung nur empfehlen, einen vernünftigen Plan mit dem AG vorher abzusprechen. Nichts gegen 6 Monate zu Hause, aber willst Du stillen? Dann könnte es ggf. mit einem Tag im Büro kritisch werden. Je nachdem kann es Dir passieren, dass das Kind nur Mama und keine Flasche mag. Oder Du stillst einfach noch voll, weil es gut ist fürs Kind.

Und ein gutes Betreuugskonzept ist wichtig. Ich würde meine MA kritisch fragen,wie das denn genau aussieht, insbesondere in Verbindung mit Homeoffice.

LG Honor