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Thema: Verkürzung / Verlängerung von Elternzeit?

  1. #1
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    Standard Verkürzung / Verlängerung von Elternzeit?

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    Hallo,

    nach dem Mutterschutz möchte ich Elternzeit nehmen (und währenddessen bei meinem AG in Teilzeit arbeiten), habe aber früher immer so Aussagen von Müttern gehört wie "nimm Dir bloß nicht zu wenig Elternzeit, verkürzen kannst Du immer, verlängern ist schwierig".

    Weiß jemand von Euch, was da dran ist? Schlagt mich, aber ich kapier dieses ganze System irgendwie nicht

    Natürlich werde ich auch noch bei der Personalstelle meines AGs nachfragen, was die offizielle Regelung ist, aber vielleicht hat ja die ein oder andere für mich noch einen goldenen Tipp bzw. Erfahrungswerte.

    Danke schonmal

    LG
    T

  2. #2
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    Hallo Tuti,

    ich stand vor dem gleichen Problem und durchschaute das alles nicht so ganz. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann brauchst Du fast immer die Zustimmung von Deinem Arbeitgeber, egal, ob Du früher oder später als vereinbart Deine Arbeit wieder aufnimmst.

    Ich habe zwei Jahre beantragt und in einer Zusatzvereinbarung schriftlich festgehalten, dass ich jederzeit vorher zurück kommen kann. Was ich sicher weiß ist, dass ich nach zwei Jahren auf jeden Fall OHNE Zustimmung vom Arbeitgeber auf drei Jahre Elternzeit verlängern kann.

    Es ist gibt da so ein Heftchen, in dem mehr erklärt wird. Ich muss es mal raussuchen und dann schreibe ich Dir, wo es erhältlich ist.

    LG,
    Hummelelfe

  3. #3
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    Hier findest du auch offizielle Beratungsstellen zu dem Thema:

    http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/b...elternzeit.htm

  4. #4
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    Genau, das ist der Link, wo es die Broschüren zu bestellen gibt. Ich habe ganz übersehen, dass meine Tochter in 2006 geboren wurde, wo ja alles noch anders geregelt war...

  5. #5
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    Hallo Tuti,

    ich habe die kompletten 3 Jahre Elternzeit genommen, 1,5 Jahre zu Hause, danach Teilzeit. Das hatte ich so in meinem Elternzeitantrag festgeschrieben. Dann habe ich meine Zu-Hause-Zeit nochmal um 2 Monate verlängert, was ganz problemlos ging. Unsere Personalabteilung hat meinen Chef gefragt, der hatte keine Einwände, gut war.
    Du brauchst in jedem Fall eine Zustimmung des Arbeitgebers, soweit ich weiß, egal ob Du verlängern oder verkürzen willst.

    Wann willst Du denn wieder anfangen Teilzeit zu arbeiten?

    LG
    Ella

  6. #6
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    Hallo Ihr 3,

    danke für Eure Infos.

    Die Broschüre des Bundesministeriums habe ich schon, die ist in der Tat gut aufgemacht, trotzdem hätten mich Erfahrungswerte interessiert, denn irgendwie habe ich Angst, in Bezug auf die kommende Zeit aus Unwissenheit einen Fehler zu machen.

    Ich bin eh schon ziemlich "doof", da ich nicht 12 Monate zu Hause bleibe und damit das Elterngeld nicht komplett "ausnutze".

    @Ella: Ich habe vor, 6 Monate nach der Entbindung in Teilzeit zu arbeiten (voraussichtlich 3 Tage/Woche, davon sind 2 Tage im Homeoffice). Das ist mit meinem Vorgesetzten auch schon so besprochen (aber nicht schriftlich vereinbart), der seine Freude über meine baldige Rückkehr schon ausdrücklich mehrfach bekundet hat.

    Aber irgendwie hab ich trotzdem Schiß. Daß die z.B. im März auf einmal sagen, sorry, aber da hat sich was in der Org-Struktur geändert. Und mir dann einen schlechter bezahlten Job anbieten oder was weiß ich. In einem älteren Beitrag von Honor habe ich jedoch gelesen, daß es während der Elternzeit keine Schlechterstellung geben darf (höchstens danach...).

    Vielleicht sollte ich dann doch die ganzen drei Jahre nehmen, damit ich besser geschützt bin?

    Ella, wie hoch ist denn Deine Teilzeitquote, wie kommst Du damit klar, auch bzgl. der finanziellen Lage und hast Du mit der TZ die Stelle gewechselt oder bist Du in der alten Abt. geblieben? Hast Du vor, in absehbarer Zeit wieder auf VZ zu gehen?

    Fragen über Fragen..........

    LG
    T

  7. #7
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    Hallo,

    ich bin nicht wirklich im Thema drin, nur die Internetseite vom BMFSFJ ist gerade mein bester Freund, deswegen bin ich über das Thema gestolpert und habe dir den Link gepostet.

    Hast Du denn schonmal diese Beratungsstelle kontaktiert oder würdest du? Ich beschäftige mich derzeit mit einer anderen Agentur des BMFSFJ und deswegen interessiert mich schon ob so ein Beratungsangebot wahrgenommen wird.

  8. #8
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    Hallo Tuti,

    schlechter gestellt werden darfst Du nicht. Jedenfalls nicht finanziell. Was in 6 Monaten ist weiß niemand, aber Deine Grundvoraussetzungen sind doch optimal.
    Ich arbeite 24h pro Woche, das heißt 4x 6h. Das ist für mich optimal, ich habe viel von meiner Tochter, habe aber auch meinen Job.
    Ich bin in mein altes Team, in meinen alten Job zurückgekehrt, mit neuen (verantwortungsvolleren) Aufgaben.
    Auf VZ werde ich vorläufig nicht gehen. Meine Tochter ist noch zu klein und irgendwie zu empfindlich als das sie länger als 6 Stunden in der Kita sein kann. Außerdem möchte ich möglichst viel von ihr haben. Insofern sind die 24 Studen wirklich optimal für mich.

    Wie wird Dein Kind betreut wenn Du wieder arbeiten gehst? Ich gehe mal davon aus, das Du nicht Homeoffice UND Kinderbetreuung unter einen Hut bringen möchtest Ich glaube, das klappt bei den wenigsten Kindern. Ich kann kaum eine Mail zu Ende schreiben, wenn mein Goldstück wach ist
    LG
    Ella

  9. #9
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    Wenn Du nicht vorhast in den nächsten 3 Jahren auf VZ zu gehen, würde ich auch 3 Jahre Elternzeit empfehlen. Innerhalb der Elternzeit darfst Du 30h / Woche arbeiten.
    Deinen Elternzeitantrag mußt Du ja 2 Wochen nach der Geburt stellen, der wird Dir dann von der Personalabteilung bestätigt und der ist verbindlich. In dem Antrag schreibst Du genau, wie lange Du Elternzeit insgesamt nimmst, bis wann Du komplett zu Hause bleibst, ab wann Du wieviel Stunden pro Woche an welchen Tagen wieder arbeitest. Wenn das mit Deinem Chef so abgestimmt ist, wird die Personalabteilung da nichts weiter ändern.

  10. #10
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    Hallo Tuti,

    die Entscheidung über die ersten beiden Jahre musst Du bis 4 Wochen nach der Geburt verbindlich treffen. Über etwaige Rückkehrpläne kannst Du Dich vorher mit Deinem AG verständigen, aber da wirst Du nichts schriftliches bekommen, da die rechtliche Grundlage (Antrag auf Elternzeit) ja noch nciht gegeben ist. Das dritte Jahr kannst Du ohne Zustimmung des AG sofort im Anschluß nehmen, mit Zustimmung des AG bis zum 8. Lebensjahr des Kindes. Ich habe auch noch 2 Jahre "verfügbar", da ich jeweils nur 2 Jahre angemeldet hatte.

    Während der Elternzeit kannst Du bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten. Der AG kann das ablehnen bei kleinen Betrieben (weniger als 15 MA) oder mit triftigem Grund. Allerdings gibt es nur sehr sehr wenige triftige Gründe für diese Zeit bekommst Du einen extra Arbeitsvertrag, der eigentlich ruht so lange.

    Nach der Elternzeit kann de AG aber durchaus die Teilzeit verweigern, der alte VZ-Arbeitsvertrag ist ja dann wieder gültig.

    Und dann kann es Dir halt passieren, dass nicht alles wie gewünscht verläuft (keine TZ, schlechtere Stelle etc)

    Alle Fragen geklärt? ansonsten kann ich aus Erfahrung nur empfehlen, einen vernünftigen Plan mit dem AG vorher abzusprechen. Nichts gegen 6 Monate zu Hause, aber willst Du stillen? Dann könnte es ggf. mit einem Tag im Büro kritisch werden. Je nachdem kann es Dir passieren, dass das Kind nur Mama und keine Flasche mag. Oder Du stillst einfach noch voll, weil es gut ist fürs Kind.

    Und ein gutes Betreuugskonzept ist wichtig. Ich würde meine MA kritisch fragen,wie das denn genau aussieht, insbesondere in Verbindung mit Homeoffice.

    LG Honor

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