Das habe ich dazu gefunden:
Teilzeitarbeit steht dem Anspruch auf Elterngeld nicht entgegen. Die zulässige wöchentliche Arbeitszeit für eine Tätigkeit während der Elternzeit beträgt 30 Stunden.
Das bedeutet, dass Du nur Pech hast, wenn Du Vollzeit arbeitest.
Informiere dich doch einfach bei der auszahlenden Stelle. Die müssen das genau sagen können.
Aber vielleicht weiß eine andere hier ja mehr.