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Thema: IGEL-Leistungen bzw. "Extras" beim Arzt

  1. #11
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    Wenn der Arzt eine Leistung durchführt, die er separat in Rechnung stellen muss, dann muss er vorher darauf hinweisen.
    Tut er das nicht, dann braucht man nachher auch wenn er die Leistung in Rechnung stellt, nicht zu bezahlen.

  2. #12
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    das mit den 3 Werten wundert mich. Habe heute mit der Praxis telefoniert, alles ok bis auf den THS (TSH?)- Wert, der auf Unterfunktion hindeuten kann. Der Arzt hat vom Labor noch weitere Werte angefordert, die diesen Verdacht bestätigen oder vernichten und das dauert noch ein paar Tage
    Ich will Sommer!

  3. #13
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    Wenn der TSH-Wert schon verändert ist, dann sollte man auf jeden Fall weiter nachforschen. Leider ist der TSH-Wert oft erst verändert, wenn schon fT3 und fT4 lange außerhalb des Normalbereichs waren.

  4. #14
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    Original geschrieben von Whiteline1976
    Im Blutbild kann man aber nichts über die Schilddrüse feststellen.
    Naja, mir hat sie extra noch Blut abgenommen...-dann weiß ich auch nicht wofür das war
    \"Ich bin halt ein Mädchen\"

  5. #15
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    Doch, Über- und Unterfunktion können im Blut nachgewiesen werden (wie die anderen schon schrieben, über TSH, (f)T3/T4). Nur Veränderungen an der Schilddrüse nicht (also am Gewebe, Kropf usw.).

  6. #16
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    Unterschrieben habe ich meine bisherigen IGEL-Leistungen übrigens nicht. Habe danach zwar nicht ausprobiert, was passiert, wenn ich nicht zahle , aber ich glaube, dass auch mündliche Vereinbarungen als "Vertrag" zählen.

  7. #17
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    Klar sind auch mündliche Vereinbarungen ein Vertrag, oder schließt Ihr beim Bäcker morgens schriftliche Kaufverträge über den Kauf von zwei Brötchen zum Preis von X ab?

    Die Beweislast für eine solche Vereinbarung trägt aber der, der das Geld will, in dem Fall also der Arzt. Als Arzt würde ich ohne schriftliche Vereinbarung keine IGEL-Leistungen durchführen.

  8. #18
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    Original geschrieben von maneschijn
    Unterschrieben habe ich meine bisherigen IGEL-Leistungen übrigens nicht. Habe danach zwar nicht ausprobiert, was passiert, wenn ich nicht zahle , aber ich glaube, dass auch mündliche Vereinbarungen als "Vertrag" zählen.
    Aber dazu muss der Arzt ausdrücklich darauf hingewiesen haben, dass es sich um Leistungen handelt, die Du privat zahlen musst und Dir auch sagen, was sie kosten. Erst wenn Du dann deine ausdrückliche Zustimmung gegeben hast, kommt ein rechtskräftiger mündlicher Vertrag zustande.

    Um daughty zu folgen- Der Bäcker kann nicht von sich aus sagen- Ich packe ihnen mal 5 Brötchen extra ein, sie sehen so verhungert aus- und die dann zusätzlich berechnen.

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