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Thema: IGEL-Leistungen bzw. "Extras" beim Arzt

  1. #1
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    Standard IGEL-Leistungen bzw. "Extras" beim Arzt

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    Hallo,

    ich gehe ja so selten zum Arzt..... aber heute war ich bei einem neuen Hausarzt und der hatte einen umfangreichen Katalog mit Extra-Leistungen im Wartezimmer liegen. Ich halte davon ja wenig aber war doch überrascht dass da auch "normale" Untersuchungen wie Schilddrüse usw. drinstehen - mit saftigen Preisen. Bei mir wurden dann 2 der erwähnten Untersuchungen durchgeführt - aber nichts von Kosten erwähnt.

    Deswegen die Frage: wenn der Arzt Leistungen durchführt die die GK nicht übernimmt, muss er mich doch vorher drüber aufklären und ich muss zustimmen, oder? Ich wollte nicht fragen "muss ich das bezahlen"
    Ich will Sommer!

  2. #2
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    kann es nicht sein, daß bestimmte leistungen auf anfrage kosten, aber wenn bestimmte gesundheitliche prädispositionen vorliegen dann gratis bzw. auf krankenkasse durchgeführt werden?

    ansonsten denke ich, muß dich der arzt auf jeden fall darüber in kenntnis setzen, VORHER, wenn er dir einen igel "andreht" - ist ja in dem fall eine kostenpflichtige dienstleistung, die du quasi ja auch einfordern mußt bzw. zu der du einwilligen mußt.

    lg, die susi.
    Auch die hohlste Nuss will noch geknackt sein. (F. Nietzsche)

  3. #3
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    Wenn diese Untersuchungen gemacht werden müssen weil ein Verdacht auf eine Erkrankung besteht, werden sie übernommen. Wäre z.B. bei der Schilddrüse: Der Patient hat Beschwerden die auf ein Schilddrüsenleiden hinweisen, dann werden die Standardwerte aus dem Blut bestimmt und Sonogramm und/oder Szintigrafie gemacht ohne das der Patient dafür aufkommen muss.
    Ich bin der Geist der stets verneint!
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    Faust, Erster Teil

  4. #4
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    ja so dachte ich mir das auch.

    ich habe nur etwas "angst" dass der arzt stillschweigend irgendwelche extra-untersuchungen durchführt und dann flattert mir ne saftige rechnung überraschend ins haus
    Ich will Sommer!

  5. #5
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    Wenn er dich vorher nicht über Kosten aufklärt, musst du auch nichts zahlen, keine Angst

  6. #6
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    Nee, das darf er nicht. Der Patient muss vorher darüber aufgeklärt werden.
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  7. #7
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    Soweit ich weiß, muss man sogar vorher einen Wisch unterschreiben, wenn man eine solche Leistung in Anspruch nehmen möchte. Das ist jedenfalls bei der Hautkrebsvorsorge so, ansonsten dürfen sie Dir gar nichts berechnen .

  8. #8
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    Original geschrieben von sausewind
    Nee, das darf er nicht. Der Patient muss vorher darüber aufgeklärt werden.
    Und unterschreiben

  9. #9
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    Ich denke das hängt auch immer von dem Arzt und der jeweiligen KK ab.

    Ich hab anfang des Jahres meine Schilddrüse abchecken lassen.- Wegen einigen Symptomen und der familären Vorbelastung. Oft machen die Ärzte das ja nur ungern (meint eine Freundin, die Arzthelferin ist). Meine Ärztin hat ein Blutbild gemacht und einen Ultraschall. Hat mich nichts gekostet.
    \"Ich bin halt ein Mädchen\"

  10. #10
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    Im Blutbild kann man aber nichts über die Schilddrüse feststellen. Es gibt spezielle SD-Werte. Von 3 Werten wurden von der Krankenkasse 2 gestrichen. Also als "Routine" oder nur mal schauen ob alles ok ist, wird nur noch ein Wert bezahlt.

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