Hallo,

ja, ja der liebe Job.
Ich habe recht früh angefangen neben der Schule Aushilfstätigkeiten zu tun (also vor rund 15 Jahren)
in einer Praxis Anrufe entgegengenommen, in einer
Boutique gearbeitet, habe aber keine Nachweise.

So, was tun? Darf ich diese Tätigkeiten aufführen, oder soll
ich sie lieber weglassen, da ich es nicht nachweisen kann?

Danke

VG