Bis nichts anderes durch Gericht ausgeprochen wird, haben sie ja das gemeinsame Sorgerecht. Natürlich kann er ihr die Kinder nicht entziehen, sie könnte sich ans Jugendamt oder Familiengericht wenden.Wird aber besonders schwer bei den zerrütteten Familienverhältnissen- die beiden wohnen nicht zusammen (was eigentlich gesetzlich "vorgeschrieben" wäre), also würde das Gericht festlegen, bei wem das kind zu wohnen hat. Ist das der Vater, so hat sie aber dennoch alle "sonstigen" Rechte bezügl. des Kindes.
Allerdings fürchte ich, er hätte ziemlich gute Karten, wenn er den Antrag auf einstweilige Entziehung des Sorgerechts wegen Gefährdung des Kindeswohl stellt.
Bei einer Scheidung hat eindeutig eine bessere Position.
Das, das, das...und das und das und das und das und das nehm ich auch.