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Thema: Kindesentziehung? Was tun?

  1. #1
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    Standard Kindesentziehung? Was tun?

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    Geändert von Belladin (17.09.11 um 06:10:05 Uhr)

  2. #2
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    Hi Belladin,

    sorry , aber ich sehe da einen Rosenkrieg.

    Wenn sie ihn drei Jahre betrogen hat, das ist schon verdammt hart.

    Er ist verletzt und entäuscht, was auch normal ist.

    Wenn die Ehe nie so gut war, warum bekommt man dann 3 Kinder, sorry ich möchte nicht verletzend wirken, ich schreibe nur was ich im Moment denke und fühle.

    Es ist schwer zu beurteilen für außenstehende, und das mit dem Sorgerecht, das klärt in diesem Alter erst mal das Jugendamt.

    Hole dir doch da mal Tips und Hilfe.

    Und wenn man eine gute Mutter ist, nimmt niemand einem so schnell die Kinder weg ohne trifftige Gründe.


    Ich hoffe sie bekommt ihr Leben schnell wieder im Griff.


    Alles Gute für euch
    Die immer gut duftende Mela.

  3. #3
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    Standard Seelsorge

    Hallo,

    bin betroffen. Vielleicht hilft ja in erster Anlaufstelle die Seelsorge der Kirchen.

    Wäre gut, wenn Deine Schwester dorthin ginge.

    Gruss,

    Apollonia
    Carpe Diem

  4. #4
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    Schwer nen Rat zu geben da wir nicht das Gesamtbild sehen.
    Normalerweise haben beide das gemeinsame Sorgerecht. Es sein denn einer von beiden geht hin und beantragt das alleinige Sorgerecht aus diversen Gründen.
    Keine Ahnung ob der Mann das alleinige Sorgerecht beantragen kann weil Deine Schwester im LKH war

    Ich würd mich diesbezüglich ans Jugendamt wenden.

    So einfach aus seiner eigenen Entscheidung heraus kann er ihr die Kinder nicht entziehen. Sie hat ein Recht und auch die Pflicht die Kinder zu sehen.
    Wie gesagt, sich ans Jugendamt zu wenden kann icht verkehrt sein.

    VG
    Sun

  5. #5
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    @Balou. Wäre ne Möglichkeit.
    Leider ist auf die Jugendämter nicht immer Verlaß. Ich kenn das aus eigener Erfahrung

  6. #6
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    Spontan fällt mir dazu ein, dass sich normalerweise in einer umgekehrten Situation sehr viele Frauen so verhalten, dass sie dem Mann die Kinder entziehen und auch Termine die vom Jugendamt vereinbart wurden, platzen lassen.

    Es ist wirklich schwierig. Sie hatte die psychische Erkrankung schon vor der Trennung.
    Nun hat er in ihrer Abwesenheit offensichtlich alles perfekt organisiert und zeigt möglicherweise der direkten Umwelt (und auch dem Jugendamt) damit, dass es den Kindern jetzt besser geht als vorher, dass er mit der Situation gut zurecht kommt und die Kinder sicher versorgt sind.

    Ich denke er sitzt am längeren Hebel und wenn so etwas schwerwiegendes wie jahrelange Untreue vorgefallen ist, wird er wohl alles versuchen den Kontakt weiter zu torpedieren und auch die Sympathie der Kinder auf seine Seite zu ziehen.

    Deine Schwester ist als geheilt entlassen, aber momentan psychisch sehr labil. Ob der Situation kein Wunder. Entschuldige, aber da hat sie eine Suppe auszulöffeln.
    Ich denke sie sollte alles tun, um psychisch stabiler zu werden.
    Natürlich muss sie sich auch mit dem Jugendamt in Verbindung setzen, sonst kommt sie da nicht weiter. Aber das wird ihr Anwalt wohl wissen.

    Allerdings kann ihr Mann auch versuchen das alleinige Sorgerecht beim Familiengericht zu beantragen. Wenn er nachweisen kann, dass dies dem Wohl der Kinder am besten entspricht, hat er da vielleicht sogar Chancen. Keine Ahnung. Aber kommt sicher auch auf den Richter und seinen eigenen Anwalt an.
    http://dejure.org/gesetze/BGB/1671.html

  7. #7
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    Ich halte es ehrlich gesagt auch für gut möglich, dass ihm das alleinige Sorgerecht zugesprochen werden könnte. Allerdings darf sie dann die Kinder alle 2 Wochen und an bestimmten Extraterminen sehen. Da im Moment das Sorgerecht bei beiden liegt, darf er ihr die Kinder nicht entziehen.

    Belladin, hast du denn ein einigermaßen gutes Verhältnis zu deinem Schwager? Also zumindest so, dass du einige Dinge wie Besuchszeiten mit ihm vereinbaren könntest für's erste?

  8. #8
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    Das Umgangsrecht ist ja noch mal eine ganz andere Geschichte als das Sorgerecht. Das wird nur entzogen, wenn dabei eine Gefahr für die Kinder bestehen würde.

  9. #9
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    Bis nichts anderes durch Gericht ausgeprochen wird, haben sie ja das gemeinsame Sorgerecht. Natürlich kann er ihr die Kinder nicht entziehen, sie könnte sich ans Jugendamt oder Familiengericht wenden.Wird aber besonders schwer bei den zerrütteten Familienverhältnissen- die beiden wohnen nicht zusammen (was eigentlich gesetzlich "vorgeschrieben" wäre), also würde das Gericht festlegen, bei wem das kind zu wohnen hat. Ist das der Vater, so hat sie aber dennoch alle "sonstigen" Rechte bezügl. des Kindes.


    Allerdings fürchte ich, er hätte ziemlich gute Karten, wenn er den Antrag auf einstweilige Entziehung des Sorgerechts wegen Gefährdung des Kindeswohl stellt.

    Bei einer Scheidung hat eindeutig eine bessere Position.
    Das, das, das...und das und das und das und das und das nehm ich auch.

  10. #10
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    Rechtlich kenne ich mich gar nicht aus, darum will und kann ich dazu gar nix schreiben.

    Aus menschlicher Sicht aber kann ich dazu sagen, dass das Wohl der Kinder absolute Priorität hat.

    Ich weiss nicht, ob es gut ist, Kinder bei einer Mutter zu lassen, die selbstmordgefährdet ist???

    Natürlich ist es schmerzlich für eine Mutter, wenn sie ihre Kinder nicht sehen kann/darf. Aber das Wohl der Kinder geht vor.

    Man liest ja leider immer wieder von Familientragödien, weil ein Elternteil labil und depressiv war und plötzlich rot sah.

    Da ist es doch besser, wenn sich Deine Schwester erstmal um sich selbst kümmert, ihr Leben auf die Reihe kriegt, psychisch stabil wird und dadurch beweist, dass sie die Pflichten einer Mutter verantwortungsvoll übernehmen kann.

    Ich finde, hier sollte es nicht darum gehen, wer Recht hat oder Recht bekommt, sondern was für die Kinder das Beste ist.

    Zu dieser Situation hat sie selbst ja auch nicht unwesentlich beigetragen - wobei da mit Sicherheit immer zwei dazugehören. Sie sollte sich den Konsequenzen stellen und daran arbeiten, dass das Jugendamt und auch der Vater wieder Vertrauen zu ihr haben können.
    "Was ich morgen kann besorgen, hat auch Zeit bis übermorgen!"

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