Für den Erhalt einer Haushaltshilfe über die GKV sind folgende Voraussetzungen festgelegt:
im Zeitraum einer Vorsorgekur
für die Dauer einer stationären Behandlung
während einer medizinisch notwendigen Rehabilitation
unter häuslicher Krankenpflege
im Rahmen einer Müttergenesungskur
Eine weitere wichtige Voraussetzung für den Erhalt einer Haushaltshilfe ist, dass in dem Haushalt mindestens ein Kind lebt, welches bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder ein Kind, das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Die PKV ermöglicht ebenfalls die Finanzierung einer Haushaltshilfe im Rahmen einer Krankenhaustagegeldversicherung, deren Leistungsmaß an die individuellen Bedürfnisse anzupassen ist.
Ansonsten kann die Leistung ja von Krankenkasse zu Krankenkasse differieren. Zudem ist es noch ein Unterschied, ob Du in einer gesetzlichen oder Privaten Krankenkasse bist.
Am sinnigsten scheint mir hier, bei der entsprechenden Krankenkasse einfach nachzufragen.