Hallo,
vielleicht kann mir jemand helfen oder einen Tipp geben, wo genau ich die gesetzlichen Bestimmungen nachlesen kann? Das wäre sehr nett.

Meine Elternzeit endet im Januar und ich hatte meinem Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich dann wieder arbeiten möchte. Ich hatte dort eine Halbtagsstelle. Jetzt hat mein Chef gesagt, er würde zwar einerseits gerne wieder mit mir zusammen arbeiten, seine ganze Truppe sei dafür, aber er hätte mittlerweile die dritte Sekretärin (die wie ich gehört habe, auch jede Menge unbezahlte Ü-Stunden ableistet, ich hatte mich irgendwann geweigert, da das Gehalt schlecht war, ich die Arbeit erledigte, die vorher eine Ganztagskraft gemacht hat, aber egal, nur zum Verständnis) und möchte sich ungern jetzt wieder auf mich umstellen; eine Kollegin von ihm suche eine Assistentin, auch halbtags, ich solle mir nun die Stellenausschreibung mal anschauen. Ich erfülle zwar nicht exakt alle Anforderungen, aber ich denke schon, dass ich den Job machen könnte; außerdem kann die Chefin nur besser sein... Jetzt steht aber in der Beschreibung, dass die Stelle erst einmal auf 2 Jahre befristet ist. Außerdem sucht sie jemanden ab Dez., muß ich die Stelle früher antreten (meine Kleinen haben da nämlich die Kiga-Eingewöhnung und da möchte ich noch dabei bzw. abrufbereit sein).

Jetzt meine Frage: Muß ich die Befristung hinnehmen obwohl ich vorher einen unbefristeten Vertrag hatte? Und muß ich mich jetzt wieder einem Bewerbungsverfahren stellen?
Ist es so, dass der Arbeitgeber einem eine ungefähr gleichgestellte Stellung zur Verfügung stellen muß?

Sorry wegen des langen und etwas wirren Textes...

Viele Grüsse, Andrea