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Thema: Studiengebühren und Kindergeld

  1. #1
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    Standard Studiengebühren und Kindergeld

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    Hallo zusammen!

    Weiß jemand, ob die Studiengebühren beim Kindergeld berücksichtigt werden?
    Also, bekommen meine Eltern weiterhin Kindergeld, auch wenn ich über die zulässige Grenze verdiene? Ich bekomme das Geld zwar, hab aber auch nicht geringe Studiengebühren zu zahlen. Wäre natürlich doof, wenns jetzt kein Kindergeld mehr gibt und ich aus der Familienversicherung rausflieg, weil ich zuviel Geld verdien, obwohl ich davon ja nix hab...

    Also, wer Ahnung hat, immer her damit. Vielleicht weiß auch jemand, ob man das irgendwo im Netz nachlesen kann? Ich finde nämlich nix gescheites...

    Liebste Grüße
    Noraly
    Wer A sagt, muss gar nichts!

  2. #2
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    Ich fürchte, dass das nicht berücksichtigt wird.

    http://www.studis-online.de/StudInfo/kindergeld.php#p2



    Hier steht nichts Explizites zu Studiengebühren, aber abgesehen von Sozialversicherung und Werbungskostenpauschale steht da nichts, was berücksichtigt wird.

  3. #3
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    ich glaube auch nicht, dass du das ansetzen kannst.

    8600 € NETTO ist das höchste pro Jahr das du verdienen darfst. die sozialversicherungsbeiträge, die von deinem gehalt runter gehen darfst du abziehen.

    studiengebühren könntest du ansetzen bei deiner einkommenssteuererklärung, falls deine eltern das nicht bei ihrer schon tuen. das wäre aber nur relevant wenn du steuern zahlen müsstest und das mußt du bei 8600 € nicht (bzw. bekommst sie zurück und mußt sie in deinen verdienst wieder einrechen. )

    ich hatte das gleiche problem, aber du mußt ja dann mehr als 10.400 € netto im jahr verdienen, damit es sich lohnt auf das kindergeld zu verzichten. und für die ca 1800 € netto im jahr mußt du in dem sinne nichts tuen.

    ich würde es mir gut überlegen, ob ich aufs kindergeld verzichte.

    lg, micky
    An dem Tag, an dem du die volle Verantwortung für Dich selbst übernimmst, der Tag, an dem du aufhörst, Entschuldigungen zu suchen,
    an dem Tag beginnt Dein Weg zum Ziel...(Unbekannt)

  4. #4
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    soweit ich das verstanden habe, kann man sogar bis zu 15000 EUR steuerfrei verdienen, beim kindergeld wird ja auch nur angerechnet, was du wirklich verdient hast:

    "Ist ein Kind im gesamten Kalenderjahr beim Kindergeldanspruch zu berücksichtigen, so sind alle während des gesamten Kalenderjahres zufließenden Einkünfte und Bezüge zusammen zu rechnen. Davon abzusetzen sind die besonderen Ausbildungskosten, soweit diese noch nicht bei den Einkünften oder Bezügen abgezogen wurden."

    http://www.arbeitsagentur.de/nn_2654...enzbetrag.html

    http://zeus.zeit.de/text/campus/2007...teuererkl-rung

    /mina

  5. #5
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    Original geschrieben von mina
    Davon abzusetzen sind die besonderen Ausbildungskosten, soweit diese noch nicht bei den Einkünften oder Bezügen abgezogen wurden."
    Und Studiengebühren gelten ja wohl als besondere Ausbildungskosten... Dann müsst ich das ja auch so ansetzen können.

    Da ich bereits 8000€ Studiengebühren im Jahr bezahle, muss ich die dementsprechend auch verdienen. Meine Eltern weisen die bei sich nicht aus, weil ich sie ja schließlich bezahle...

    Aber schonmal gut zu wissen, danke!
    Wer A sagt, muss gar nichts!

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