Hallo,

die Tamu wird vom Jugendamt bezahlt, wenn du durch diese Arbeitsstelle aus dem Leistungsbezug des ALG II fällst, sollte diese nicht der Fall sein kannst du den Antrag bei Jugendamt dennoch stellen, allerdings gelten dann relativ strenge Einkommensgrenzen.

Die Stelle ist die selbe wie bei der Beantragung zur Übernahme der Kingergartenkosten.

LG Waschbär