Wenn die Mutter krank ist, dann wird die Krankenkasse die Kosten übernehmen. Aber nicht damit die Mutter arbeiten kann.
Inwieweit man die aktuell beim Lst.jahresausgleich geltend machen kann, weiß ich nicht.
Leider gibt es hier im Umkreis keine Kindertagesstätte, die Kinder unter 3 Jahren nehmen.
Da ich aber gerne nächstes Jahr stundenweise wieder was machen möchte, würden wir eine Tagesmutter brauchen.
Nun, ich möchte nicht nur für die Finazierung der Tagesmutter arbeiten, dann kann ich auch direkt zuhause bleiben.
Nun soll es ja Fälle geben, wo diese bezahlt wird.
Hat jemand von Euch Erfahrung damit?
Wenn die Mutter krank ist, dann wird die Krankenkasse die Kosten übernehmen. Aber nicht damit die Mutter arbeiten kann.
Inwieweit man die aktuell beim Lst.jahresausgleich geltend machen kann, weiß ich nicht.
Irgendwie verstehe ich nicht so ganz, warum dir die Tagesmutter bezahlt werden sollte.
"Nicht die Schönheit entscheidet, wen wir lieben, die Liebe entscheidet, wen wir schön finden."
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Eine meiner Bekannten geht halbtags arbeiten und hat für zwei Tage die Woche eine Tagesmutter. Die muss sie aber selbst bezahlen, kann aber sein, dass sie wirklich einen Teil davon steuerlich geltend machen kann. Aber eben nur einen Teil.
warum sollte Dir irgendjemand die Kinderbetreuung finanzieren? Man kann die bekannten 4000 Euro pro Kind von der Steuer absetzen, aber das war's
Abgesehen davon stimmt Deine Aussage nicht:
"Nun, ich möchte nicht nur für die Finazierung der Tagesmutter arbeiten, dann kann ich auch direkt zuhause bleiben."
1) Du erwirbst Rentenansprüche
2) Du bleibst im Beruf und eröffnest Dir die Möglichkeit, später auf eigenen finanziellen Füßen zu stehen
3) Die sozialen Kontakte bei der Arbeit sind andere als mit einem Kind zu Hause. Alleine das lohnt schon.
Gruß Honor
da fällt mir noch etwas ein: in NRW gib es über die Städte die Möglichkeit etas mitfinanzieren zu lassen, am besten mal beim Jugendamt anrufen, zumindest gibt es hier Zuschüsse, aber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen
Hallo,
die Tamu wird vom Jugendamt bezahlt, wenn du durch diese Arbeitsstelle aus dem Leistungsbezug des ALG II fällst, sollte diese nicht der Fall sein kannst du den Antrag bei Jugendamt dennoch stellen, allerdings gelten dann relativ strenge Einkommensgrenzen.
Die Stelle ist die selbe wie bei der Beantragung zur Übernahme der Kingergartenkosten.
LG Waschbär
Auch wenn man nichts davon versteht,
kann man gut darüber streiten.
Pierre Augustin Caron de Beaumarchais, (1732 - 1799), französischer Komödiendichter, Spötter der Adelsgesellschaft
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Geändert von PhilTheMurmel (28.01.11 um 19:59:39 Uhr)
Crazy, ich find es schon etwas Schade, daß es so den touch hat wie "wenn mir die Tagesmutter nicht bezahlt wird bzw. teilweise finanziert wird, lohnt sich die Arbeit nicht".
Ich würde es nicht auf das Gehalt reduzieren. Ich mein bei Steuerklasse V und ner Vollzeittätigkeit kommt ja bis dato auch niemand auf die Idee von wegen "ich brauch ne Putzfrau aber ich möcht die vom Staat finanziert haben weil ich sonst gar nix mehr von meinem Gehalt hab".
Ist jetzt ein krasser Vergleich.
Ich seh primär die stundenweise Tätigkeit als eine gute Gelegenheit um nicht den Anschluß in meinem Beruf zu verlieren, soziale Kontakte zu haben, in die RV einzuzahlen (was dabei später für Dich herauskommt ist eine andere Thematik bzw. ob die klassiche Rente noch existieren wird lass ich mal dahingestellt), ein wenig finanzielle Unabhängigkeit zu geniessen und mal was anderes sehen als vollgesch....Windeln etc.
Vielleicht kannst Du es ja auch so organisieren, daß Dein Mann auf Robin aufpasst während Du vielleicht am nachmittag arbeiten gehst. Wenn es nur einige Stunden sein sollen, fänd ich es persönlich nicht so schlimm mal meinen Mann 2 bis 3 Nachmittag das Kind zu überlassen.
Oder am WE.
VG
Sun
Vielleicht besteht ja die Möglichkeit, sich mit 2 oder 3 Müttern zusammen eine Tagesmutter zu nehmen. Wäre sicher auch günstiger. Oder ihr passt abwechselnd auf die Kinder auf. Kostet vielleicht gar nichts.
Liebe Grüße - Elke
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