Ich würde das O2 genau so schreiben. Bei der T-Com ist ein Umzug ins Auskunft nach (mit Vorsicht zu genießender) telefonischer Auskunft der einzige Grund, eine vertraglich festgelegte Mindestlaufzeit zu verkürzen. Vielleicht ja bei O2 auch?
D2 hat damals eine ausserdordentliche Kündigung meines Privat-Handyvertrages akzeptiert, als ich von meinem Arbeitgeber ein D2 Firmenhandy (auch zur privaten Nutzung) bekam.
Aber das wird dann ja bei Dir kein Ansatzpunkt sein.
Rein interessehalber: wo im Ausland bist Du denn?
Viele Grüße
Nisifeh