Ergebnis 1 bis 8 von 8

Thema: Mietproblem - Klingelanlage defekt

  1. #1
    Registriert seit
    04.04.03
    Ort
    nähe Köln
    Beiträge
    27,608

    Standard Mietproblem - Klingelanlage defekt

    Anzeige
    Hi Mädels,

    da wir leider nicht im Mieterschutzbund sind und die mir ohne Mitgliedschaft keine Auskunft geben, frage ich hier mal nach. Vielleicht weiss ja jemand Rat

    Also es geht darum:

    Wir wohnen seit Januar 07 hier.

    Im März hat die Sprechanlage aufgehört zu funktionieren. Damals waren Techniker da, die sie reparieren sollten. Das hat ca eine Woche gehalten. Dann sollte die Firmal ein neues Ersatzteil dafür bestellen. Das hat bis Mai gedauert. Nei eingesetzt, 2 Wochen gehalten, wieder kaputt...

    Ich hab jedesmal beim Vermieter angerufen der die Schuld immer bei der Firma gesucht hat (nicht korrekt gearbeitet, neue Ersatzteile noch nicht da etc)

    Das ging ca bis September so... Dann waren die Techniker wieder hier, haben rumprobiert und meinten dann, es liegt nicht an unserer Wohnung, sondern am gesamten Haus und die Anlage müsse komplett erneuert werden.

    Nun gut, das sollte im Oktober geschehen. Ist es aber anscheinend nicht.

    In den letzten Tagen habe ich mich gewundert, warum ich immer Pakete beim Nachbarn oder bei der Post abholen soll, es hat kein Mensch geklingelt !

    Nun habe ich das eben ausprobiert und nun ist die Klingel auch noch am Arsch. Die hat ja sonst immer funktioniert, nur eben die Sprechanlage nicht...

    Nun hab ich eben wieder mal beim Vermieter angerufen und der sagte mir wie immer das selbe (Elektrofirma ist schuld) und ich solle doch froh sein wenn keiner klingelt und ich meine Ruhe habe...

    Ich weiss nicht mehr wie ich mich nun verhalten soll.

  2. #2
    Registriert seit
    19.04.05
    Beiträge
    23,426
    das kommt mir so bekannt vor unsere Klingel funktioniert auch nur auf gut Glück.

    MAch ein Schreiben fertig, in dem du denen eine Frist setzt bis zu einem bestimmten Datum (denke, 1 Wo wäre angebracht).

    nachdem du es schon mehrmals angesprochen hast, würde ich gleich mit Mietminderung drohen.

  3. #3
    Registriert seit
    05.12.00
    Ort
    Dresden
    Beiträge
    6,274
    Hi Crazy,

    also dem Vermieter unbedingt schriftlich darüber in Kenntnis setzen. Nicht nur telefonisch!

    Dann angemessene Frist setzen und anderfalls mit Mietminderung drohen. Wenn die Frist verstreicht ohne das die Klingelanlage wieder geht, Miete mindern bis der Mangel behoben ist.

    Es ist nicht Dein Problem, wenn der Handwerker schlecht arbeitet, das ist alleine das Problem das Vermieters.

    Wenn mal mal googlet, dann sind da Durchschnittswerte von 14 Tage Frist und dann 5 % Mietminderung gesagt.

    Ansonsten kannst Du auch mit Mieteinbehalt drohen, also einen höhern Prozentsatz(als 5%) der Miete einbehalten, diese wird dann aber komplett 'nachbezahlt' wenn der Schaden behoben ist....


    Viel Glück und gute Nerven.

    VG Biene
    Stricken ist das neue Yoga

  4. #4
    Registriert seit
    04.04.03
    Ort
    nähe Köln
    Beiträge
    27,608
    Der gute Mann hat eine Einzugsermächtigung und bucht das halt immer Anfang des Monats bei uns ab. Wir zahlen ne Menge Miete (756€ warm) das hier ist auch keine Bruchbude sondern ein ganz ansehnliches Haus, da sollte man sich schon kümmern...

    Wie ist das denn, wenn er die Frist nicht einhält, können wir dann einfach ein Teil des Geldes zurückbuchen?

  5. #5
    Registriert seit
    19.04.05
    Beiträge
    23,426

  6. #6
    Registriert seit
    05.12.00
    Ort
    Dresden
    Beiträge
    6,274
    Original geschrieben von Crazymaus
    Der gute Mann hat eine Einzugsermächtigung und bucht das halt immer Anfang des Monats bei uns ab. Wir zahlen ne Menge Miete (756€ warm) das hier ist auch keine Bruchbude sondern ein ganz ansehnliches Haus, da sollte man sich schon kümmern...

    Wie ist das denn, wenn er die Frist nicht einhält, können wir dann einfach ein Teil des Geldes zurückbuchen?

    Nein die Miete komplett zurückbuchen. Dann die geminderte Miete überweisen und ihm mit sofortiger Wirkung die Einzugsermächtigung entziehen.

    VG Biene
    Stricken ist das neue Yoga

  7. #7
    Registriert seit
    04.04.03
    Ort
    nähe Köln
    Beiträge
    27,608
    Ich hab jetzt gelesen, dass es sogar 10% sind

    http://www.rechtsanwaelte-mayer.de/m...geln-_168.html

    Danke Euch schonmal Mal sehen ob ich einen Text aufgesetzt bekomme.

  8. #8
    Registriert seit
    27.04.06
    Beiträge
    22,802
    Anzeige
    Ich als alte Mietrichterin kann nur sagen, dass 5 % das Ende der Fahnenstange ist, mehr würde ich nicht einbehalten. Mindern kannst du übrigens sofort, dafür musst du keine Frist setzen, denn es kommt alleine darauf an, dass die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch gemindert ist. Die Frist dient ja nur dazu, den Vermieter zur Beseitigung anzuhalten. Da den das aber wahrscheinlich ebenso nervt wie dich, würde ich das Schreiben zunächst mal nett und freundlich halten.

Ähnliche Themen

  1. Defekt - P. Cornwell
    Von Gela im Forum Gelesen & gehört
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 06.04.07, 10:01:54
  2. Clinique HP defekt?
    Von alexa75 im Forum Beauty
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 17.02.06, 13:47:44
  3. Sprühkopf der CSP-Flasche defekt - was nun?
    Von DarkAngel81 im Forum Parfum & Duft
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 23.11.05, 06:47:26
  4. gmx-box defekt????
    Von serendipiti im Forum That's Life
    Antworten: 14
    Letzter Beitrag: 14.07.04, 15:40:14
  5. mietproblem!! hilfe!!
    Von Zoia im Forum That's Life
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 17.06.02, 22:22:49

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •