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Thema: Lebend begraben.

  1. #21
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    Ich sage jetzt mal ein Wort: Rechtssicherheit.

    Stellt euch mal vor, der Fall würde jetzt neu aufgerollt allein aufgrund der Tatsache, dass er sein eigenes Geständnis widerruft.

    Das geht nicht. Da könnte ja jeder kommen, der ein Geständnis abgegeben hat und seinen Fall aufrollen lassen. Was kann schon passieren? Schlimmer kann es ja nicht kommen.

    Da muss noch mehr hinzukommen. Beweise. Allein, dass es damals keinen Beweis außer seinem Geständnis gab, wird nicht genügen. Erforderlich sind schon Beweise, die es nahezu auschließen, dass er es war.

  2. #22
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    Original geschrieben von maneschijn
    Aber in dem Fall müsste der Fall neu aufgerollt werden. Wird er aber nicht. Hier wird ja eher nach dem Motto gehandelt: "Sie haben irgendwann mal gestanden, dabei bleibt's jetzt, selbst Schuld!". Und das finde ich nicht richtig.
    Das ist überall so.

    Darcie hat da schon recht. Beweise müssen her. Anscheinend gibt es aber nichts, das seine Unschuld beweist (ob es etwas gibt, das seine Schuld beweist, lasse ich mal offen). Also wird da nix aufgerollt. Verurteilt ist verurteilt und ja, "du bist Schuld" bleibt grundsätzlich mal "du bist Schuld". Es gibt ja eben keinen BEWEIS für das Gegenteil und Mutmassungen, Mitleid oder zurückgezogene Geständnisse helfen da herzlich wenig. Und wenn man in 20 Jahren keine Beweise gefunden hat, tja dann ist die Chance, dass man da noch was findet, imho verschwindend gering.

    Wäre ja noch schöner. Dann würde wohl nahezu jeder Fall irgendwann neu aufgerollt werden und das passiert schlicht nicht, nirgends.

  3. #23
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    momentchen - ein psychiater, der dem anwalt dieses typen bescheinigt, daß dieser zu der zeit, als er jenen vertreten hat, bereits berufsunfähig war und deshalb verfahrensfehler gemacht hat - das reicht eigentlich, um einen fall neu aufzurollen.
    Auch die hohlste Nuss will noch geknackt sein. (F. Nietzsche)

  4. #24
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    Das weiß ich im Einzelnen nicht. Das ist in Amerika ja auch anders als in D. Aber generell kann ich sagen, dass eine rechtskräftig entschiedene Sache nur in ganz wenigen Ausnahmefällen wieder neu verhandelt wird und nur unter bestimmten Voraussetzung. Contra rem judicatam non audietur - Gegen eine gerichtlich entschiedene Sache wird man nicht gehört

  5. #25
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    Ich halte es auch für prinzipiell möglich, dass er schuldig ist. Sogar für wahrscheinlich, dass er einen Tatbeitrag geleistet hat, wie auch immer der ausgesehen haben mag.
    Dennoch finde ich persönlich, nachdem ich diese Berichte gelesen habe, 20 Jahre Haft unter diesen Umständen reichen einfach.
    Ich bin einfach ganz strikt gegen jegliche Art von Bestrafung, die eine Rehablitierung praktisch unmöglich machen- vor allem in Anbetracht dessen, wie streng die USA im Vollzug rechtskräftiger Urteile ist.
    Das, das, das...und das und das und das und das und das nehm ich auch.

  6. #26
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    Original geschrieben von Nicht_der_Papa
    Bei der Verurteilung wurde er nach seinen letzten Worten gefragt.
    Die waren- I'm innocent.
    und es gab keinen Beweis für seine Schuld. Nicht mal das Geständnis war unter den Umständen doch wirklich verwertbar.
    Es gab zu diesem Fall am 27. September 2007 eine gelobte Sendung von JBK.

    Stutzig machte die Talk-Runde auch, dass es keinen einzigen physischen Beweis für Sörings Schuld gibt. Das einzige Indiz, ein Fußabdruck, sei eigentlich falsch, meint Gail Marshall, denn für den Abdruck habe Söring viel zu große Füße. Auch merkwürdig: Sörings Geständnis stimmt nicht mit vielen Tatsachen überein – so hatte die ermordete Mutter beispielsweise nicht die Kleidung an, die Söring angab. „Wenn er bessere Anwälte gehabt hätte, wäre er heute frei“, sagt Marshall.
    http://www.welt.de/fernsehen/article...ehmen_Sie.html

  7. #27
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    Kerner

    So weit ich weiß, stand er (also Kerner ) wegen dieser Sendung sehr in der Kritik, weil er "einem verurteilten Mörder eine Plattform geboten" hat.

  8. #28
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    Ich glaube, Kerner wird in nächster Zeit für alles, was er tut (oder lässt) in der Kritik stehen

  9. #29
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    und dieser Tendenz werde ich mich nicht versperren. *teufelsmilie*

  10. #30
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    Am 24.04.07 meldete der Focus, dass in den USA das 200. Urteil seit 2000 aufgrund von nachträglichen Gentests widerrufen wurde, 14 davon waren Todesstrafen.

    Die meisten Urteile stammen aus den 80er Jahren.

    Leider gibt es nur in ca. 10% der Fälle biologische Beweise vom Täter wie etwa bei **************.

    Einige der Verurteilten hatten sogar Geständnisse abgelegt.
    Über 75% der unschuldig Verurteilten wurden von Augenzeugen identifiziert.

    Nur in 60 Prozent der unterstützten Fälle beweist der Gentest die Schuld des Angeklagten!

    Also ist doch was dran an dem Spruch- Die Gefängnisse sind voller Unschuldiger.

    Unabhängig davon wurden seit 1976 ca. 1000 Menschen hingerichtet und ca. 175 zum Tod Verurteilte wurden wegen bewiesener Unschuld oder gravierender Verfahrensfehler aus der Haft entlassen. Teils quasi im letzten Moment.
    23 Menschen wurden hingerichtet, obwohl sie eindeutig unschuldig waren.
    Bei etlichen anderen gab es berechtigte Zweifel.

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