Seite 4 von 4 ErsteErste ... 2 3 4
Ergebnis 31 bis 40 von 40

Thema: Lebend begraben.

  1. #31
    Registriert seit
    29.03.06
    Ort
    Stuttgart
    Beiträge
    5,372
    Anzeige
    jaja, das was ndp da schreibt ist wohl gängige praxis in den staaten und ständig in der kritik.

    soviel zum thema einmal verurteilt - wird schon irgendwie zu recht passiert sein...
    Auch die hohlste Nuss will noch geknackt sein. (F. Nietzsche)

  2. #32
    Registriert seit
    19.04.03
    Beiträge
    7,890
    Original geschrieben von Susi Simpel

    soviel zum thema einmal verurteilt - wird schon irgendwie zu recht passiert sein...

    das hat ja wohl niemand gesagt. Ich jedenfalls nicht.

  3. #33
    Registriert seit
    29.03.06
    Ort
    Stuttgart
    Beiträge
    5,372
    @ darcie: dich meinte ich auch nicht
    Auch die hohlste Nuss will noch geknackt sein. (F. Nietzsche)

  4. #34
    Registriert seit
    07.08.04
    Ort
    NRW
    Beiträge
    18,069
    Unter Umständen, vielleicht sogar, meint Susi mich. Es läge zumindest im Bereich des Möglichen

    Zuerst: Wie bereits erklärt, sehe ich jemand anderen als viele hier, die sofort einen Unschuldigen sehen.

    Ich denke auch, dass ein Mensch, dass jeder Mensch, sich im Laufe seines Lebens ändert. Das ist bei jedem Menschen so. Mit 18 Jahren ist man anders als mit 40. Gut so!

    Tookie Williams gefiel mir persönlich sehr gut. Niemals hätte ich geglaubt, dass dieser friedliche Kinderbuchautor in einer Zeit seines Lebens ein Mörder war. War er aber (und hat es auch gestanden).

    Was ich also meine: Es wird ein Fall medienwirksam aufgerollt, der Verurteilte spricht nach 20 Jahren wieder und beteuert seine Unschuld und jeder glaubt ihm, weil er so nett ist. Er ist heute ein anderer Mensch als er damals war. Wie er damals war, das können wir aber nicht beurteilen. Weil wir ihn da ja nicht kannten, nicht wahr?

    Wenn allerdings Verfahrensfehler aufgetaucht sind, so sollte man denen wie in jedem anderen Rechtsstaat auch nachgehen. Sind neue Beweise für seine Unschuld aufgetaucht, muss man denen nachgehen. Aber nur, weil jemand so nett ist, oder besser: heute so nett ist, kann man nicht auf seine Schuld oder Unschuld schließen.
    Liebe Grüße

    Cara

    "Du bist gerade 82 geworden. Du bist immer noch schön und begehrenswert. Wir leben seit 58 Jahren zusammen und ich liebe Dich mehr als je zuvor. Erst kürzlich habe ich mich erneut in dich verliebt" (André Gorz, aus Brief an D)

  5. #35
    Registriert seit
    29.03.06
    Ort
    Stuttgart
    Beiträge
    5,372
    Original geschrieben von Cara
    Wenn allerdings Verfahrensfehler aufgetaucht sind, so sollte man denen wie in jedem anderen Rechtsstaat auch nachgehen. Sind neue Beweise für seine Unschuld aufgetaucht, muss man denen nachgehen. Aber nur, weil jemand so nett ist, oder besser: heute so nett ist, kann man nicht auf seine Schuld oder Unschuld schließen.
    natürlich ist nett-sein oder besser: scheinen kein kriterium.
    ich für meinen teil habe aber sehr große vorbehalte gegen das amerikanische rechtssystem bzw. die handhabung.
    ohne dort jemals gelebt zu haben bzw. en detail jede kleinigkeit dessen zu kennen finde ich z.b. die hinlänglich bekannte quote der fehlurteile, die ndp ja auch gepostet hat genauso wie z.b. die verunglückten todesurteile, diverse einzelne verfahren, die höhe des strafmaßes, etc. erschreckend.
    hat für mich mit rechtsstaatlichkeit nicht mehr viel zu tun, leider.
    Auch die hohlste Nuss will noch geknackt sein. (F. Nietzsche)

  6. #36
    Registriert seit
    09.07.04
    Ort
    somewhere over the rainbow
    Beiträge
    15,289
    Nett sein interessiert mich nicht die Bohne.

    Wir haben ein Rechtssystem und das halte ich bei allen Unzulänglichkeiten immer noch für das beste auf dieser Welt. Auch wenn wir trotzdem schätzungsweise 3000 Unschuldige in unseren Gefängnissen sitzen haben sollen. Wer weiß, wie viele aufgrund falscher Zeugenaussagen.
    Es ist in jedem Rechtssystem am Schwersten, wenn man unschuldig ist und in unserem sogar ganz besonders, da es auf den Gedanken der Sühne aufgebaut ist. Wer da seine Tat nicht zugeben kann, weil er sie gar nicht begangen hat, hat mit Hafterschwernissen ohne Ende zu rechnen.

    Mir fehlt alleine der Beweis. Einen Menschen zu verurteilen, der die Tat zwar gestanden hat, dessen Geständnis aber entscheidende Abweichungen zu den Details am Tatort aufweist, der dieses begründet widerruft und dem man weder nachweisen kann, dass er am Tatort war, noch dass er die Tat begangen hat, über den könnte unser Rechtssystem niemals eine lebenslange Haft verhängen.

  7. #37
    Registriert seit
    24.09.07
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    18,220
    Original geschrieben von Nicht_der_Papa

    Es ist in jedem Rechtssystem am Schwersten, wenn man unschuldig ist und in unserem sogar ganz besonders, da es auf den Gedanken der Sühne aufgebaut ist. Wer da seine Tat nicht zugeben kann, weil er sie gar nicht begangen hat, hat mit Hafterschwernissen ohne Ende zu rechnen. [/B]

    Oops? Unser Strafsystem soll auf Sühne setzen? Ich dachte immer, es ginge gerade bei uns um Rehabilitation und Wiedereingliederung in die Gesellschaft.

  8. #38
    Registriert seit
    09.07.04
    Ort
    somewhere over the rainbow
    Beiträge
    15,289
    Original geschrieben von Mäusken



    Oops? Unser Strafsystem soll auf Sühne setzen? Ich dachte immer, es ginge gerade bei uns um Rehabilitation und Wiedereingliederung in die Gesellschaft.
    Auf Basis von Schuldeingeständnis und Sühne. Nur wer seine Schuld eingesteht und seine Taten bereut ist nach der geltenden Auffassung resozialisierbar.

    Wenn nun ein Unschuldiger bei uns für eine Tat rechtskräftig verurteilt wird, dann geht der Justizapparat ja dennoch davon aus, dass es sich um einen Schuldigen handelt.

    Dieser unschuldig Verurteilte weigert sich nun verständlicherweise in der Haft seine Schuld zuzugeben und wird daher als nicht resozialisierbar angesehen.
    Folge davon wiederum ist, dass der Häftling aufgrund seiner Uneinsichtigkeit nicht nur jegliche Hafterleichterung vergessen kann, sondern über Hafterschwernis quasi gezwungen werden soll, seine Tat endlich zuzugeben.

    Doch ganz einfach und logisch.

  9. #39
    Registriert seit
    07.08.04
    Ort
    NRW
    Beiträge
    18,069
    Nein. Das deutsche Strafrecht sieht Sühne und Reue nicht vor. Jedenfalls nicht zur Hafterleichterung oder zur Begnadigung, wie wir ja am Fall von Christian Klar sehen.

    Der schuldige Täter muss durch die Strafe seine Tat sühnen, sie soll abschrecken. Das ist aber etwas anderes.

    Ich finde es aber schön, dass dieser Mann hier für dich unschuldig ist. Kann man das wirklich von ein paar Zeitungs- und Fernsehberichten beurteilen? Ich bin mir aber sicher, einige haben die Fußabdrücke schon ausgewertet....
    Liebe Grüße

    Cara

    "Du bist gerade 82 geworden. Du bist immer noch schön und begehrenswert. Wir leben seit 58 Jahren zusammen und ich liebe Dich mehr als je zuvor. Erst kürzlich habe ich mich erneut in dich verliebt" (André Gorz, aus Brief an D)

  10. #40
    Registriert seit
    09.07.04
    Ort
    somewhere over the rainbow
    Beiträge
    15,289
    Anzeige
    Original geschrieben von Cara
    Nein. Das deutsche Strafrecht sieht Sühne und Reue nicht vor.
    Liebe Cara,
    auch bei uns kommt es manchmal vor, dass Unschuldige aufgrund eines falschen Urteils im Gefängnis landen.
    Und dann gibt es (ganz selten mal) nach der Freilassung eine kritische Sendung zu unserem Rechtssystem/Justizapparat, wie unschuldig Verurteilte dort behandelt werden und Betroffene beschreiben ausführlich die Haftbedingungen, denen sie ausgesetzt waren. Diese Schilderungen habe ich hier nur zusammengefasst wiedergegeben.

    Es gibt hier im Board ja auch einige, die in einem entsprechenden Beruf arbeiten und uns detailliert zum Thema 'Unschuldige in deutscher Haft' Auskunft geben könnten.

    Dass die Mitglieder der RAF als Staatsfeinde, für die eigens ein neues Hochsicherheits-Gefängnis gebaut wurde, nicht wie gewöhnliche Gefangene behandelt wurden und werden liegt imho wesentlich daran, dass wir hier von besonderen politischen Gefangenen sprechen.

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •