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Thema: wegen schlechter Bezahlung kündigen?

  1. #11
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    Sicher gibt es bei Euch auch so etwas wie hier die "Arbeitszeitordnung". Bis 10 Stunden darf man eigentlich nur an 30 Tagen im Jahr arbeiten, bei über 10 Stunden auf Dauer muss das Gewerbeaufsichtsamt zustimmen - das meldet bloß meist niemand.

    Schau doch mal in der AZO nach und halte Sie Deinem Chef unter die Nase, damit Du die Stunden zumindest abfeiern kannst. Aber normalerweise kann man ja zwischen bezahlen der ÜSt. und abfeiern wählen.

    Corinne
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  2. #12
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    hi,

    ist halt immer so eine sache mit dem kündigen....
    zuerst schauen dann kündigen - meine meinung.

    ich habe vor kurzem abteilung gewechselt und ich bin sooooooooo froh darüber.

    ich habe mich vorher auch abgebuckelt, überstunden ohne ende bla blabal (ok überstunden wurden immer notiert bzw ausgezahlt) jetzt arbeite ich für dieselbe kohle und habe weniger arbeit bzw keinen stress.

    ich würde NIE mehr wieder wo arbeiten, wo man nur ausgenützt wird tag für tag - nein danke.

    lg
    seren

  3. #13
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    Ich hab den Artikel gefunden. Es war ein Newsletter der IHK.

    Hier mal der Link für alle Interessierten:

    http://www.ihk-wiesbaden.de/fileadmi..._Oktober07.doc
    Auf geht´s!

  4. #14
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    Morgen Padme,

    super, daß Du dran gedacht hast

    Vielen Dank

    VG
    Sun

  5. #15
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    Original geschrieben von Lucy
    Ich komme aus Österreich u das Arbeitsrecht wird bei uns ein wenig anders sein.

  6. #16
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    Manche Aussagen sind einfach self explanatory und dazu fällt einem doch nix mehr ein

    Genau das dachte ich auch NdP als ich die Antwort gelesen hab.
    Vielleicht anders aber es gibt eins.

    VG
    Sun

  7. #17
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    Kein Richter wird seine Entscheidungen von den Gesetzen eines anderen Landes abhängig machen.
    Daher ist es zwar sehr schön, dass Padme das von der IHK postet, aber halt eben hier nicht wirklich hilfreich.

    Ich denke aber, dass man bei der Arbeiterkammer in Wien alle Regelungen findet, die für Ö zutreffen.

    Was Lucy jetzt tut, muss sie wohl selbst entscheiden. Nachdem sie mal ihren Vertrag mit dem für ihren Beruf vereinbarten Mindestlohn und den geltenden Arbeitszeitregelungen verglichen hat, könnte sie dann mal ein Gespräch mit ihrem Chef suchen. Da sie ja gerne da bleiben würde.
    Der scheint mir allerdings vom Stamme der Ausbeuter zu sein.
    Es gibt halt AG, die machen mit ihren MA alles, was die mit sich machen lassen. Und da scheint es höchste Zeit zu sein, dass Lucy sich dagegen wehrt.

    Manchmal bringt auch ein Gespräch mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht wirklich weiter. Da weiß ich aber nicht, inwieweit es in Ö Bedingungen zur Erlangung eines günstigen Einmalgesprächs gibt.

  8. #18
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    Ich begreife nicht ganz, warum bei solchen Angelegenheiten der erste Schritt nicht automatisch und immer das Gespräch mit dem direkten Vorgesetzten ist. Erst recht dann, wenn man den Job mag. Alles andere hat doch keinen Zweck. Gleich losrennen und kündigen, Anwalt, etc.pp. - das ist doch oftmals ein Eigentor, nicht immer, aber oftmals. Nein, ich würde da mit dem Chef reden und wenn der nichts einsieht und/oder sich nichts ändert, kann man immer noch weitersehen.

  9. #19
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    Daher hab ich ja auch z. B. geschrieben, BR, Personalvertretung, das Gespräch mit dem Chef und als letzte Möglichkeit den Gang zum Arbeitsrechtler.

    Nur vermischt Lucy hier das ganze ,und beschwert sich zu Recht über die Überstunden, und sagt zum Schluß mit 1000 Euro Gehalt wäre es zu wenig. Diese Vermischung kommt mir so vor weil für micht nicht klar ist daß wohl das Gehalt der primäre Punkt ist um zu wechseln.
    Das Gehalt ist nicht viel aber ich kenn auch ihren Aufgabenbereich und ihren Beruf nicht um zu sagen die Bezahlung ist gerechtfertigt oder grenzt an Ausbeutung.
    Nur das Gehalt kannte sie vorher und daran kann sie jetzt im nachhinein nicht mehr viel verändern außer daß sie sich auf eine Diskussion mit ihrem AG einläßt in der es um eine Gehaltserhöhung geht.
    An der Arbeitszeit kann sie versuchen etwas zu ändern in dem sie sich a) über die auch in Österreich geltenden und anzuwendenden Gesetze schlau macht, ihren AG darauf hinweist, b) ihren Arbeitsvertrag abklopft oder c) wenn der AG sich stur stellt entweder striktweg nach 8 Stunden den Bleistift fallen läßt (so ihr Vertrag einen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden vorsieht)
    und dann schaut welche Konsequenzen sich ergeben.
    Wie verfahren die Situation an ihrem Arbeitsplatz ist können wir nicht beurteilen.

    VG
    Sun

  10. #20
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    Original geschrieben von Dawn13
    Ich begreife nicht ganz, warum bei solchen Angelegenheiten der erste Schritt nicht automatisch und immer das Gespräch mit dem direkten Vorgesetzten ist. Erst recht dann, wenn man den Job mag. Alles andere hat doch keinen Zweck. Gleich losrennen und kündigen, Anwalt, etc.pp. - das ist doch oftmals ein Eigentor, nicht immer, aber oftmals. Nein, ich würde da mit dem Chef reden und wenn der nichts einsieht und/oder sich nichts ändert, kann man immer noch weitersehen.
    Dem habe ich nicht widersprochen, im Gegenteil.
    Es ist doch ein außerordentlicher Vorteil, wenn man die gesetzlichen Regelungen seines Landes kennt, bevor man dieses Gespräch sucht.

    Daher kann man meine Empfehlung erst mal nur die Einholung von Informationen sein. Denn es verbessert die persönliche Position im Gespräch wesentlich, wenn man seine Rechte und die geltenden Bedingungen kennt.

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