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Thema: wegen schlechter Bezahlung kündigen?

  1. #1
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    Standard wegen schlechter Bezahlung kündigen?

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    mir reichts endgültig

    ich arbeite seit fast 2 Jahren in dieser Firma.
    Arbeite ganztags u ich mach meine Sache sehr gut. Mittlerweile hab ich einen zweiten Arbeitsplatz dazubekommen... sprich ich mach die Arbeit für 2... wär kein Problem für mich, wenn ich es auch dementsprechend bezahlt bekommen würde.

    ... aber nein ... mir wird noch netterweise mitgeteilt, dass Überstunden neuerdings nach 3 Monaten verfallen, wenn ich sie nicht aufbrauche
    BITTE?!

    wie soll ich das machen? ich vertrete in regelmäßigen Abständen 2 Leute... u wie es aussieht werden es 3 werden ...

    ich sitz teilweise von halb 7 bis halb 8 am Abend in der Firma u am Ende des Monats bekomm ich unter 1000€ überwiesen...

    keine Ahnung ob ich übertreibe, aber mir dem Geld kann ich fast nicht überleben...

  2. #2
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    Also in der Kurzfassung: überprüfe Deinen Arbeitsvertrag was da steht bzgl. der Überstundenregelung.
    Ansonsten bleibt Dir, falls vorhanden mit der Personalvertretung zu reden, die Betriebsvereinbarungen durchzulesen was da geregelt ist.
    Ich weiß nicht ob es Gesetze gibt für den Fall, daß dieses Dinge nicht im Arbeitsvertrag oder sonstigen betrieblichen Vereinbarungen geregelt sind. Halt was den Verfall von Überstunden angeht

    Bzgl. der täglichen horrenden Arbeitszeit. Es gibt in Deutschland ein Arbeitszeitgesetz in dem geregelt ist wie lang Du täglich arbeiten darfst. Glaub es heisst Arbeitszeitgesetz.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitszeitgesetz
    und hier
    http://bundesrecht.juris.de/arbzg/index.html


    Weiterhin sollte in Deinem Arbeitsvertrag die wöchentliche Arbeitszeit enthalten sein sowie eben die monatliche. Die wöchentliche steht auf jeden Fall drin.
    solltest Du einen Arbeitsvertrag unterschrieben haben in dem dies nicht steht, dann sag ich nur hast Du gepennt.
    Ansonsten schreib Deinen Arbeitgeber an, verweise auf die wöchentliche Arbeitszeit gem. Vertrag und bitte ihn um eine Regelung bzgl. der anfallenden Überstunden.

    Eine tägliche Arbeitszeit von 12.5 Std. incl. der Pause kann nicht zulässig sein.
    Zumindest kann ich mir nicht vorstellen daß dies arbeitsrechtlich zu halten ist von Seiten des Arbeitgebers.

    Mach Dich über google schlau, wenn es keinen BR oder keine anderweitige PV gibt schreib Deinen AG an, belege wieso weshalb warum. Im Zweifelsfall würde ich die ganze Angelegenheit einem Arbeitsrechtler übergeben.

    Und Thema sollte schon gar nicht sein die Arbeit von 2 Leuten machen zu können. Das passt dann wieder prima in das Schema der Arbeitgeber "so lange dort Leute arbeiten die so blöd sind für 2 zu arbeiten muss ich niemanden weiteren einstellen". Besser kann es Deinem Brötchengeber doch gar nicht auskommen

    VG
    Sun

  3. #3
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    Ich kann mich nur Sun anschliessen. Man kann durchaus zu Überstunden verpflichtet werden, aber trotzdem darf die Arbeitszeit gewisse Grenzen in der Woche nicht überschreiten. Ich hab zwar keine Ahnung, was du machst, aber weniger als 1000 EUR netto bei täglich 12,5 Std. empfinde ich als Witz. Leider gibt´s immer noch viel zu viele Arbeitgeber, die so handeln und auch noch damit Erfolg haben.

    Ich würd mir erst mal deinen Arbeitsvertrag durchlesen. Übrigens, so manche Klauseln in Arbeitsverträgen sind ungültig. Ich hab letztens noch irgendwo etwas gelesen zum Thema Überstunden. Ich guck mal schnell, ob ich das finde.
    Auf geht´s!

  4. #4
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    Den Artikel kann ich heute leider nicht hochladen. Den hab ich im Büro. Fand ich aber sehr interessant u. vor allem AN-freundlich. Ich werd´s morgen mal posten.
    Auf geht´s!

  5. #5
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    Padme, wäre prima wenn Du den Artikel hier mal als Link zur Verfügung stellen kannst.
    Vielen Dank

    VG
    Sun

  6. #6
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    Ein Wechsel definitiv erst dann wenn Du eine neue Stelle hast. Und die Tinte auf dem Vertrag getrocknet ist. IMHO.

    Ich kann mich Balou nur anschließen und sehe so, daß es besser aussieht aus einer Anstellung heraus zu wechseln als sich aus Arbeitslosigkeit heraus eine neue Stelle zu suchen. Wenn dies nicht grad sein muss, laß es. Kann ja auch sein, daß man Dich fragt warum Du arbeitslos bist und da Du selber gekündigt hast, hast Du den Erklärungsnotstand.

    VG
    Sun

  7. #7
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    erstmal herzlichen Dank für eure Antworten u eure Mühe

    Ich komme aus Österreich u das Arbeitsrecht wird bei uns ein wenig anders sein.
    Vertrag usw hab ich mir schon alles angesehen... sie zahlen genau nach Kollektivvertrag... keinen Cent mehr, aber auch nicht weniger ...
    Personalvertretung gibt es bei uns nicht. Dafür sind wir wahrscheinlich zu klein.

    Ich arbeite wirklich sehr gerne in der Firma, sehr sehr gern.
    Ich will auch gar nicht wechseln... aber mit dem Gehalt kann ich einfach nicht mehr leben...

    ich such schon etwas anderes...

  8. #8
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    Sorry Lucy, ich versteh jetzt eins nicht.
    Sind die Überstunden Dein Problem gewesen oder primär der geringe Verdienst?

    Natürlich wird das Arbeitsrecht in Österreich ein anderes sein.
    Aber es geht doch nicht nur ausschließlich um die Bezahlung nach Kollektivvertrag. Was immer dieser auch sein mag.

    Für mich hörte es sich so an, als seien die Überstunden und die damit verbundene Thematik erstmal das Kernproblem und dazu kommt dann noch das Gehalt.

    VG
    Sun

  9. #9
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    was mich am meisten stört, ist das geringe Gehalt für die Leistung die ich bringe u die Verantwortung die ich habe.

    Natürlich stören mich die Überstunden auch... einfach weil mir immer mehr aufgehalst wird. U das wird immer mehr werden, solang ich die Leistung bringe.

    wie gesagt, generell gefällt mir mein Job ... aber ich möchte einfach dementsprechend bezahlt werden.

  10. #10
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    Schau doch mal hier:
    http://wien.arbeiterkammer.at/www-41...AD-8847.html#5
    Kann mich eine Firma unter dem im Kollektivvertrag festgelegten Mindestlohn beschäftigen?
    Nein, die kollektivvertraglichen Mindestbestimmungen gelten für alle Arbeitnehmer in der jeweiligen Branche. So werden die Arbeitnehmer vor Ausbeutung und Lohndumping geschützt

    Arbeitszeit
    http://www.arbeiterkammer.at/www-192-IP-857.html

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