Hallo zusammen.

Folgende Problemstellung.

Ich habe eine Hausrat-/Haftpflicht-/Glasversicherung, seit 02/05, für die Laufzeit von 5 Jahren. Ich bin nun umgezogen (das zweite Mal, seit ich die Versicherung habe). Beim ersten Mal hab ich die Summe und m² für die neue Wohnung in der Zentralhotline ändern lassen, ohne Probleme, weil mein Versicherungsmann im Urlaub war. Beim zweiten Mal jetzt wollt ich es über ihn machen lassen mit dem Ergebnis, dass er mir einen neuen Vertrag zuschickt, sprich, meine Versicherung beginnt ab 1.11. neu zu laufen - für die Dauer von fünf Jahren. Auf meine Frage, warum das beim letzten Umzug von der Zentrale nicht so gehandhabt wurde, bekam ich die Auskunft, dass

Zitat:

"Wenn Änderungen der Hauratversicherung u. a. über den Außendienst vorgenommen werden, wird grundsätzlich eine neue Laufzeit vereinbart. Das ist im Sinne des Unternehmens, weil der Kunde und damit die Beitragseinnahmen wieder für eine vereinbarte Laufzeit an das Unternehmen gebunden werden und im Sinne des Vermittlers, weil er damit sein Geld verdient. Ändern wir ab Geburtstag der Kleinen nur die Haftpflichtversicherung, so fällt bei nur einer Versicherung der Bündelrabatt von 10 % weg. Der wird nur dann gewährt, wenn alle 3 Bündelkomponeneten (Hausrat, Haftpflicht, Glas) auf einem Antrag - wie zugeschickt - stehen."

Ich weiß hier zum Beispiel nicht, was die Geburt meiner Tochter im Februar damit zu tun hat (
mit der Hausrat). Und Haftpflicht brauchen wir ja auch erstmal keine Familienhaftpflicht, oder? (Mein Freund hat eine, ich hab eine, Kinder sind doch bis 6 Jahre eh unmündig, oder irre ich?). Würde mich über Aufklärung freuen, gern auch per PN.

Liebe Grüße und Danke schon mal für eure Antworten!