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Thema: Brauche eure Hilfe : Ärger mit der GEZ

  1. #31
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    Hallo blubber,

    Ich hatte solch ein ähnliches Problem auch.... Habe damals brav GEZ gezahlt, bin dann umgezogen und habe mich aber dummerweise bei denen weder ab- noch umgemeldet... Ich bekam demzufolge auch keine Rechnungen mehr und naiv wie ich war, dachte ich: OK, scheinbar aus den Augen, aus dem Sinn..naja...nach ca. 2 Jahren kam dann plötzlich eine Zahlungserinnerung ich solle umgehend 450,-€ zahlen Da ich das für einen schlechten Scherz hielt, packte ich die Mahnung erstmal in die Schublade 2 Wochen später DingDong, stand der Herr Kuckkuck vor meiner Tür.
    Gepfändet hat er nichts. Wollte er auch wohl nicht. Ich habe mit ihm dann eine Ratenvereinbarung von a 50-€ im Monat ausgehandelt. Zum Glück ist die Sache mittlerweile vom Tisch und selbstverständlich zahle ich wieder anständig die Gebühren...
    Allerdings war ich auch nie "Befreit" und es war einfach dumm zu glauben, dass diese Blutsauger mich vergessen könnten. ...

  2. #32
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    oh mann, das klingt alles nicht lustig.
    ich weiß jetzt nicht genau, was ich machen soll, aber ich werde nicht für eine Leistung bezahlen, die ich nie in Anspruch genommen habe. Ich finde das unglaublich.
    - Karma is only a bitch if you are -

  3. #33
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    Nein, das würde ich auch nicht machen!

    Aber ich habe schon öfter gehört, dass es nicht einfach ist, mit denen zu debattieren....

  4. #34
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    Wie NdP schon schrieb, wirst Du um eine anwaltliche Beratung & eventuell Vertretung nicht herumkommen. Da es ja auch um einen dickeren Betrag geht solltest Du Dich eilen. Die Geier lauern nur auf Nachlässigkeit.

  5. #35
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    Wenn Du von den Gebühren befreit bist, dh ja Du musst einen Antrag ausgefüllt haben, der auch regelmäßig verlängert werden muss, da befristet, bedeutet es, das Du Geräte bereitstellst, für die Du Gebühren zahlen müsstest wenn Du genug Geld hättest. Du hättest vermutlich gleich klären müssen das Du nicht zahlst weil Du weder Radio noch Fernseher hast. Von den Gebühren befreit heißt noch lange nicht das Du keine Geräte benutzt für die man zahlen müsste.
    ~°~°~ Sanne ~°~°~

    Wahrheiten, die niemanden verärgern, sind meist nur halbe.

  6. #36
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    Das Ärgerliche ist natürlich auch, dass es gar keine Rolle spielt, ob man die Gebühren zu Unrecht bezahlen soll. Wenn man diesem GEZ-Gebührenbescheid nicht widerspricht , der ja gleich ein Verwaltungsakt ist, dann wird er wie ein gerichtlicher Zahlungsbefehl damit rechtswirksam.
    Denn ohne Widerspruch hat man die Kosten als rechtens anerkannt.

    Aufgrund der Methoden der GEZ und der dadurch bedingten Häufigkeit von Zahlungsbefehlen findet man allerlei Geschichten mit anwaltlicher Nachfrage im Netz.
    Wenn Du bei google mal GEZ + Nachforderung (oder Gebührenbescheid etc.) eingibst, findest Du die dollsten Geschichten.

    Tatsächlich lassen sich viele auch bei einem Besuch der GEZ-MA ins Bockshorn jagen und unterschreiben alles mögliche. Was unterschrieben ist, ist natürlich von der GEZ einforderbar.

    Besonders schön finde ich aber die Geschichte, wo ein Mann der Fernseher repariert, für diese Geräte Gebühren in Höhe von 1600 Euro zahlen sollte. http://www.frag-einen-anwalt.de/GEZ-...ng__f1354.html

  7. #37
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    unglaublich...

    ist ein Widerspruch nur ein Widerspruch, wenn ich das Wort explizit schreibe ? ich hab mich in meinem Schreiben ja nur geweigert zu bezahlen, da es nicht gerechtfertigt ist.
    Und wenn ich behaupte, ich hätte mich damals abgemeldet ? Kann man mir im Nachhinein doch nicht nachweisen ?
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  8. #38
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    nein, das wort "Widerspruch" muss nicht enthalten sein. es muss aus dem schreiben hervorgehen, dass Du dich gegen den Bescheid wendest, wobei dies großzügig angenommen wird.
    Liebe Beauties, wer eine private Frage oder ein Problem auf dem Herzen hat, kann sich gerne jederzeit per PN an mich wenden. Ihr bekommt meine ehrliche und direkte Meinung zu eurer Frage oder eurem Problem. Eure PN behandele ich streng vertraulich.

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