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Thema: Was wir schon immer über Botox wissen wollten

  1. #1
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    Standard Was wir schon immer über Botox wissen wollten

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    Seit 1.06.07 existiert ein sogenannter Rote Hand Brief, der davor warnt, dass das Risiko besteht, das Botox sich an entfernte Stellen ausbreitet und zu schweren unerwünschten Nebenwirkungen führt. In sehr seltenen Einzelfällen hat es bereits Todesfälle gegeben.
    Sehr selten bedeutet weniger als jeder Zehntausendste.

    Edit: Nachdem meine .pdf nicht funzt, hier der direkte Link:
    http://www.bfarm.de/cln_043/nn_42434...html__nnn=true

  2. #2
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    ihhhhh

    es ist ja allseits bekannt, dass botox ein nervengift ist und vorallem schädlich für den körper

    ich hab neulich gelesen, dass der stoff botox auch bei verwesendem Fleisch entsteht. Ist das nicht ekelhaft?

    wer weiß, ob es nicht trotzdem mal dazu kommt, dass ich es mir spritzen lasse.. oder es gibt bis ich falten bekomme, schon wieder andere möglichkeiten.

    hat sich hier schon mal jemand botox spritzen lassen ??


    ps: man kann den link nicht öffnen.
    Der Zentralrat der Fliesentischbesitzer ist empört.

  3. #3
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    Da hast Du aber mal wieder selektiv zitiert, meine liebe NdP... die Bildzeitung wäre stolz auf Dich! Ich bin auch gegen Botox, aber man sollte schon bei dem Inhalt bleiben...

    Hier der ganze Artikel:

    A LLERGA N Logo Merz
    WICHTIGE SICHERHEITSINFORMATIONEN
    ZU DEN BOTULINUMTOXINPRÄPARATEN
    Botox®, Dysport®, NeuroBloc®, Vistabel® , Xeomin®
    RISIKO SCHWERER UNERWÜNSCHTER EREIGNISSE AUFGRUND DER AUSBREITUNG DES TOXINS AN ENTFERNTE STELLEN
    Sehr geehrte Frau Doktor, sehr geehrter Herr Doktor,
    Nach Rücksprache mit den EU-Aufsichtsbehörden sowie dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte möchten wir Sie auf die folgenden Sicherheitsinformationen aufmerksam machen:
    • Für alle Botulinumtoxinpräparate wurde sehr selten über schwere unerwünschte Ereignisse wie Muskelschwäche, Dysphagie und Aspiration im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Toxins an entfernte Stellen berichtet.
    • In der Anwendung von Botulinumtoxinpräparaten bei Patienten mit neurologischen Erkrankungen bzw. einer Dysphagie oder Aspiration in der Vorgeschichte ist äußerste Vorsicht geboten.
    Für fünf verschiedene Botulinumtoxin-haltige Präparate, Botox®, Dysport®, NeuroBloc®, Vistabel® und Xeomin® liegt eine Zulassung vor. Vistabel® ist nur für die kosmetische Anwendung (zur Behandlung von Glabellafalten) indiziert.
    Weitere Informationen zu Sicherheitsbedenken
    Botulinumtoxine wirken durch die Verhinderung der Freisetzung von Acetylcholin an den neuromuskulären oder sonstigen cholinergen Schnittstellen und rufen eine reversible partielle Denervierung der injizierten Muskeln bzw. exokrinen Drüsen hervor.
    In sehr seltenen Fällen wurde für Botulinumtoxinpräparate über schwere unerwünschte Ereignisse wie Muskelschwäche, Dysphagie oder Aspirationspneumonie berichtet, für die ein Zusammenhang mit der Ausbreitung des Toxins vermutet wird. Auch liegen sehr seltene Berichte über unerwünschte Ereignisse mit tödlichem Ausgang vor. Patienten mit einer neurologischen Grunderkrankung oder Schwierigkeiten beim Schlucken haben ein erhöhtes Risiko für diese Nebenwirkungen und sollten mit äußerster Vorsicht behandelt und überwacht werden.
    Für die aktuell zugelassenen therapeutischen Anwendungsgebiete ist das Nutzen-Risiko-Verhältnis akzeptabel. Um das Risiko schwerer Nebenwirkungen aufgrund von Toxinwirkungen an entfernter Stelle möglichst gering zu halten, ist es essentiell, die in der Zusammenfassung der Merkmale des jeweiligen Arzneimittels (Fachinformation) gemachten Angaben zu Art und Dauer der Anwendung sowie die Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen strikt zu befolgen.
    Weitere Informationen für Fachkreise in den Heilberufen
    • Botulinumtoxinpräparate dürfen nur von Ärzten mit entsprechender Erfahrung in der Behandlung und dem Umgang mit der zur Anwendung erforderlichen Ausstattung angewendet werden.
    • Die Patienten bzw. pflegende Personen müssen über das Risiko der Toxinausbreitung informiert und angehalten werden, unverzüglich medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn Probleme beim Schlucken, Sprechen oder Atmen auftreten.
    • Die Botulinumtoxineinheiten sind nicht von dem einen auf das andere Präparat
    übertragbar.
    • Die empfohlenen Anwendungstechniken und spezifischen Hinweise zur Dosierung (einschließlich der Empfehlung zum Einsatz der minimalen effektiven Dosis und Auftitration entsprechend den individuellen Erfordernissen) sind zu befolgen.
    Änderungen in der Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels (Fachinformation)
    Die jeweilige Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels (Fachinformation) (Abschnitt 4.4 “Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung” und Abschnitt 4.8 “Nebenwirkungen”) wird für alle fünf Botulinumtoxinpräparate (Botox®, Dysport®, NeuroBloc®, Vistabel®, Xeomin® ) im Hinblick auf das Risiko von Nebenwirkungen im Zusammenhang mit der Toxinausbreitung ergänzt. Die aktuellen Fachinformationen der Arzneimittel Botox®, Dysport®, Vistabel® und Xeomin® sind auf der folgenden Webseite zu finden: http://www.fachinfo.de, für NeuroBloc® auf der Webseite: http://www.emea.europa.eu/humandocs/...301-PI-de.pdf. . Die Kernelemente der ergänzten Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels (Fachinformation) sind in Anhang 1 aufgeführt.
    Aufruf zur Meldung von unerwünschten Arzneimittelnebenwirkungen
    Bitte denken Sie daran, dass alle unerwünschten Ereignisse, die im Zusammenhang mit der Anwendung von Botulinumtoxinpräparaten folgen, an den Inhaber der Zulassung und/oder die nationale Aufsichtsbehörde das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in der üblichen Weise gemeldet werden müssen.
    Kontaktadresse
    Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
    Für BOTOX® und VISTABEL®
    Örtlicher Vertreter des Zulassungsinhabers:
    Pharm-Allergan GmbH
    Pforzheimer Strasse 160
    D-76275 Ettlingen
    Telefon: (07243) – 501- 0
    Telefax: (07243) – 501- 100
    Für DYSPORT®
    Zulassungsinhaber:
    Ipsen Pharma GmbH
    Einsteinstraße 30
    D-76275 Ettlingen
    Telefon: (07243) - 184 - 80
    Telefax: (07243) - 184 - 39
    Für NEUROBLOC®
    Telefon: +44 1202 653351
    Email: contact@solsticeneuro.com
    Für XEOMIN®
    Merz Pharmaceuticals GmbH
    Eckenheimer Landstraße 100
    D-60318 Frankfurt/Main
    Postfach 11 13 53
    D-60048 Frankfurt/Main
    Telefon: (069) 15 03-1
    Unterschrift
    Dr Izabella Bossowska
    Miss Joanne Medlock
    Dr Philip Weatherill
    Dr. Matthias Zimmermann
    EU Qualified Person Pharmacovigilance
    Allergan
    EU Qualified Person Pharmacovigilance
    Solstice Neurosciences
    EU Qualified Person Pharmacovigilance
    Ipsen
    EU Qualified Person Pharmacovigilance
    Merz
    June 2007
    ANHANG 1
    Kernelemente der Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels
    (Bitte beachten Sie, dass der endgültige produktspezifische Text der Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels, der aus der endgültigen/laufenden Überarbeitung der Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels (Fachinformation) hervorgeht, geringfügig anders lauten kann als der untenstehende Text)
    Abschnitt 4.4 Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung
    Botox, Dysport, NeuroBloc, Xeomin
    Es wurden Nebenwirkungen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Toxins an vom Injektionsort entfernte Stellen mit bisweilen tödlichem Ausgang berichtet (siehe Abschnitt 4.8), die in manchen Fällen mit Dysphagie, Pneumonie und/oder ausgeprägten Schwächezuständen assoziiert waren.
    Bei mit therapeutischen Dosen behandelten Patienten kann eine übermäßige Muskelschwäche auftreten. Patienten mit neurologischen Grunderkrankungen wie Schluckstörungen tragen ein erhöhtes Risiko für diese Nebenwirkungen. Das Botulinumtoxinpräparat darf bei diesen Patienten nur unter Aufsicht eines Spezialisten angewendet werden und die Anwendung darf nur dann erfolgen, wenn der von der Behandlung zu erwartende Vorteil das Risiko überwiegt. Patienten mit vorbekannter Dysphagie und Aspiration müssen mit äußerster Vorsicht behandelt werden.
    Patienten bzw. pflegende Personen sind darauf hinzuweisen, dass der ärztliche Notdienst sofort zu benachrichtigen ist, wenn Schluck-, Sprech- oder Atemstörungen auftreten.
    Vistabel (Zulassung nur für die kosmetische Anwendung)
    Bei mit therapeutischen Dosen behandelten Patienten wurden Nebenwirkungen wie eine übermäßige Muskelschwäche im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Toxins an vom Injektionsort entfernte Stellen berichtet (siehe Abschnitt 4.8). Die Injektion von Vistabel wird nicht empfohlen bei Patienten mit vorbekannter Dysphagie und Aspiration.
    Die Patienten sind anzuhalten, sich für den Fall von Schluck-, Sprech- oder Atemstörungen sofort in medizinische Behandlung zu begeben.
    Abschnitt 4.8 Nebenwirkungen
    Botox, Dysport, NeuroBloc, Xeomin
    In sehr seltenen Fällen wurden Nebenwirkungen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Toxins an vom Injektionsort entfernte Stellen berichtet (übermäßige Muskelschwäche, Dysphagie, Aspirationspneumonie mit bisweilen tödlichem Ausgang) (siehe Abschnitt 4.4).
    Vistabel (Zulassung nur für kosmetische Anwendung)
    In sehr seltenen Fällen wurden Nebenwirkungen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Toxins an vom Injektionsort entfernte Stellen berichtet (übermäßige Muskelschwäche, Dysphagie) (siehe Abschnitt 4.4).

    Quelle: www.bfarm.de

  4. #4
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    Original geschrieben von Tainted_Beauty
    ich hab neulich gelesen, dass der stoff botox auch bei verwesendem Fleisch entsteht. Ist das nicht ekelhaft?
    Nein, ist es nicht.
    Verwesendes Fleisch mag ekelhaft sein. Aber Botox für medizinische Anwendungen wird so nicht hergestellt.
    gr v bf

  5. #5
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    Ich lehne Botox schon aus dem Grund ab, weil es ein starkes Nervengift ist. Sicher viele Gifte werden in der Medizin eingesetzt, aber sich ein Gift freiwillig spritzen zu lassen? Ne, auch wenn es noch so schwach dosiert ist, Gift bleibt Gift.
    Auf geht´s!

  6. #6
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    Original geschrieben von Padme
    Ich lehne Botox schon aus dem Grund ab, weil es ein starkes Nervengift ist. Sicher viele Gifte werden in der Medizin eingesetzt, aber sich ein Gift freiwillig spritzen zu lassen? Ne, auch wenn es noch so schwach dosiert ist, Gift bleibt Gift.
    So sehe ich es auch!

  7. #7
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    Ich habe Botox-Patienten in meiner Verwandtschaft, die seit fast zwanzig Jahren damit injiziert werden. In viel höheren Dosierungen, als bei kosmetischer Anwendung. Die profitieren davon.
    Ich finde es gut, würde es bei mir aber (kosmetisch)nicht machen lassen. Aber ich habe ja auch keine Falten.
    gr v bf

  8. #8
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    Original geschrieben von Padme
    Gift bleibt Gift.
    Volle Zustimmung, wie zum Beispiel auch Koffein und Aspirin... ich bin allerdings kein Gegner sämtlicher Gifte.

  9. #9
    Registriert seit
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    Original geschrieben von janchoyer
    Da hast Du aber mal wieder selektiv zitiert, meine liebe NdP... die Bildzeitung wäre stolz auf Dich! Ich bin auch gegen Botox, aber man sollte schon bei dem Inhalt bleiben...

    ........
    Abschnitt 4.8 Nebenwirkungen
    Botox, Dysport, NeuroBloc, Xeomin
    In sehr seltenen Fällen wurden Nebenwirkungen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Toxins an vom Injektionsort entfernte Stellen berichtet (übermäßige Muskelschwäche, Dysphagie, Aspirationspneumonie mit bisweilen tödlichem Ausgang) (siehe Abschnitt 4.4).
    Vistabel (Zulassung nur für kosmetische Anwendung)
    In sehr seltenen Fällen wurden Nebenwirkungen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Toxins an vom Injektionsort entfernte Stellen berichtet (übermäßige Muskelschwäche, Dysphagie) (siehe Abschnitt 4.4).

    Quelle: www.bfarm.de
    Den Inhalt habe ich in Teilen wiedergegeben und eine .pdf anzuklicken traue ich jedem Menschen zu.
    Zudem hast Du mit viel Text exakt das wiedergegeben, was ich schon schrieb, denn auch Abschnitt 4.8 und hier insbesondere die kosmetische Anwendung verweist unstrittig auf Abschnitt 4.4, womit alle diese möglichen Nebenwirkungen bei jeder Botoxanwendung möglich sind.
    Original geschrieben von janchoyer
    WICHTIGE SICHERHEITSINFORMATIONEN
    ZU DEN BOTULINUMTOXINPRÄPARATEN

    Für fünf verschiedene Botulinumtoxin-haltige Präparate, Botox®, Dysport®, NeuroBloc®, Vistabel® und Xeomin® liegt eine Zulassung vor. Vistabel® ist nur für die kosmetische Anwendung (zur Behandlung von Glabellafalten) indiziert.
    Weitere Informationen zu Sicherheitsbedenken
    Botulinumtoxine wirken durch die Verhinderung der Freisetzung von Acetylcholin an den neuromuskulären oder sonstigen cholinergen Schnittstellen und rufen eine reversible partielle Denervierung der injizierten Muskeln bzw. exokrinen Drüsen hervor.
    In sehr seltenen Fällen wurde für Botulinumtoxinpräparate über schwere unerwünschte Ereignisse wie Muskelschwäche, Dysphagie oder Aspirationspneumonie berichtet, für die ein Zusammenhang mit der Ausbreitung des Toxins vermutet wird. Auch liegen sehr seltene Berichte über unerwünschte Ereignisse mit tödlichem Ausgang vor.
    Auch in dem von dir geposteten steht unstrittig, dass es zu seltenen Todesfällen kam, wobei das Präparat zur kosmetischen Anwendung hier auch erwähnt wurde.
    Ob bei einem Menschen eine neurologische Grunderkrankung vorliegt, muss zum Zeitpunkt der Anwendung ja nicht mal der Person zwangsläufig bekannt sein, die sich das Botox verabreichen lässt.
    http://www.onmeda.de/krankheiten/neu...rankungen.html

    Ich weiß daher wirklich nicht, was Du mir sagen willst.

  10. #10
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    meiner meinung nach darf botox im kosmetischen bereich in kleinen dosierungen angewendet werden. ich glaube kaum, dass diese kleinen dosierungen schuld daran sind, dass menschen schon gestorben sind.

    da muss "meiner meinung nach" eine höhere dosierung notwendig sein.

    habe gelesen, dass man vielen mit botox helfen konnte, dass sie keine migräne mehr haben. ist dann nicht nur ein kosmetischer eingriff, sondern auch eine wahnsinnige lebensveränderung.

    ich leide wahnsinnig an migräne und hatte gestern auch wieder einen anfall. botox wäre wahrscheinlich das letzte was ich dagegen machen würde, aber ich würde es nicht ausschliessen.

    vor nicht allzu langer zeit hatte ich eine andere meinung über botox. hab darüber nachgedacht und ehrlich gesagt lass ich mir lieber ein wenig davon spritzen, bevor ich es vor schmerz nicht mehr aushalte.
    Schönheit ist nicht alles

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