In typischen Männerndomänen und welche Domäne ist typischer Mann als Fußball wird es wohl für schwule Männer noch lange nicht möglich sein wirklich Fuß zu fassen. Ich denke, dass das von den Heteros wie das Eindringen in ihr Revier aufgefasst wird.
Da ist das Stammhirn dominanter als jede andere Empfindung.
Dazu ein aktueller Artikel:
Mut und Toleranz gefordert
Angst schwuler Fußballspieler vor Coming-out
Der ehemalige Zweitliga-Fußballprofi Marcus Urban berichtet von der Angst vor dem Coming-out, die schwule Fußballer haben.
Um die eigene Homo***ualität zu verbergen, führen diese Spieler eine Scheinehe und ein Versteckspiel, heißt es in einem Interview mit der Zeitung Die Welt am Sonntag. Nach einer langen Zeit des Schweigens möchte Urban homo***uelle Spieler und Trainer endlich dazu bewegen, sich zu outen und damit in der Männergesellschaft Fußball mehr Akzeptanz und Toleranz möglich zu machen. Jeder schwule Spieler hat Angst vor Beschimpfungen und aus dem Verein entlassen zu werden. Die Karriere wäre wahrscheinlich vorbei und damit alles, worauf man sein Leben aufgebaut hat, so der Spieler wörtlich. Wenn sich jetzt ein aktueller Spieler bekennen würde, würde einiges auf ihn einprasseln, und es wäre in den Medien ein Riesenthema. Er müsste viel aushalten, und ich kann mir nicht vorstellen, dass dies ein Spieler wirklich will.
Ihm selbst sind drei schwule Fußballprofis bekannt. Wie das Fußballmagazin RUND vor einem Jahr berichtete, soll ein schwuler Spieler auch in der Nationalmannschaft sein. Hierzu wollte Urban aber keine Detailangaben machen.
http://www.gays-about.net/magazin/ne...or-coming-out/
Wenn sich homo***uelle FB-Spieler outen, dürften die sich in den 80 Ländern in denen Homo***ualität strafbewehrt ist, wohl kaum mehr aufhalten.
Letztens kam ein Bericht über Iran glaub ich. Da ist Homo***ualität strafbewehrt und Transvestiten sind erlaubt. Also lassen sich viele homo***uelle Männer umoperieren.![]()
Besonders interessant finde ich aber, dass die Verfolgung von Homo***uellen nicht asylrelevant ist.
Albrecht Kieser 18.11.2007
Verfolgung wegen Homo***ualität nicht "asylrelevant"
Auf den einschlägigen Fragebogen der Ausländerämter, auf denen Ausländer ihre Kenntnis deutscher Kultur und Politik unter Beweis stellen müssen, finden sich die wohlmeinenden Hinweise, hierzulande herrsche Toleranz gegenüber Frauen, auch Kinder würden nicht geschlagen und minoritäre ***uelle Orientierungen wie Homo***ualität würden nicht verfolgt. Das ist allerdings nur die halbe Wahrheit.
Urteile:
-Eine weitgehende Beschränkung homo***ueller Betätigung zum Schutz der in Ägypten herrschenden Moral stellt keine politische Verfolgung dar. Mit der Folge, dass es dem betreffenden Ausländer asylrechtlich zumindest zuzumuten ist, seine homo***uelle Veranlagung ausschließlich im engsten privaten Umfeld auszuleben und nach außen hin nicht bekannt werden zu lassen.
Verwaltungsgericht Düsseldorf
-Ghana sieht ein berechtigtes Interesse darin, homo***uelle Handlungen zu reglementieren. Das Gericht geht davon aus, dass die angeführte Strafnorm in Ghana allein die Aufrechterhaltung der öffentlichen Moral bezweckt.
Verwaltungsgericht Oldenburg
-Es spricht einiges dafür, dass die im libanesischen Strafrecht für die homo***uelle Betätigung angedrohte Freiheitsstrafe nur bestimmt ist, die dort geltende Vorstellung von einer unbeeinträchtigten öffentlichen Ordnung aufrecht zu erhalten.
Verwaltungsgericht Frankfurt an der Oder
Vom internationalen Asylrecht wird diese Spruchpraxis nicht gestützt. Bereits die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, Flüchtlinge zu schützen, die wegen ihrer ***uellen Orientierung verfolgt werden. Die Flüchtlingsorganisation der UNO, der UNHCR, hat im Jahre 2002 noch einmal dringend gebeten, in diesem Sinne zu entscheiden. Daraufhin hat auch die Europäische Union ihre Mitgliedsstaaten an die Einhaltung dieses Standards erinnert. Nicht zuletzt wurde in das deutsche Zuwanderungsgesetz vom 1. Januar 2005 eine entsprechende Selbstverpflichtung geschrieben.
Papier. Denn das alles wohl wissend und auch darüber informiert, dass in 80 Staaten der Erde Homo***ualität strafbewehrt ist, äußerte sich die Bundesregierung zu den beiden Standardablehnungen, genervt von einer kleinen Anfrage der Linkspartei, am 4.6.2006 folgendermaßen
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"Zur Vermeidung politischer Verfolgung ist eine in die Privatsphäre zurückgezogene Ausübung der ***ualität grundsätzlich zumutbar. "
Und um sich weitere kritische Debatten über die politische Verantwortung für die Fehlurteile ihrer untergebenen Behörden und der Justiz vom Leibe zu halten, fügte sie hinzu:
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"Dazu merkt die Bundesregierung an, dass sie grundsätzlich Entscheidungen der unabhängigen Justiz nicht bewertet."
Wozu sie allerdings verpflichtet ist. Sie muss nämlich EU-Vorgaben in nationales Recht umsetzen. Zum Beispiel die sogenannte EU-Qualifikationsrichtlinie 2004/83. Die billigt auch Homo***uellen eine bekennende Lebensweise zu. Vor einem Jahr hätte die Bundesregierung den Asylbehörden und Gerichten verbindlich die Anerkennung dieser Richtlinie durch Gesetz oder Verordnung vorschreiben müssen. Dass sie das bis heute unterlassen hat, macht die juristische Skandalentscheidung gegen das Asylbegehren der lesbischen Iranerin Jasmin K. zu einem politischen Vergehen.
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26628/1.html