Und der Hinweis des Gerichts, die Seite des Angeklagten solle für die Übersetzung sorgen?
In Deutschland wäre das Gericht für die Beschaffung dieser Aussage/Übersetzung zuständig. Und so wie ich das in den Medien heraushöre ist das in der Türkei auch so. Und wenn dem nicht so wäre, dann wäre das noch ein weiterer Grund an der Rechtsstaatlichkeit der Türkei zu zweifeln. Ist doch klar, dass die Engländer kein Interesse daran haben, den W. zu entlasten.
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