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Thema: Protest gegen Vorratsdatenspeicherung

  1. #1
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    Standard Protest gegen Vorratsdatenspeicherung

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    hallo ihr lieben,

    normalerweise beteilige ich mich ja im internet nicht bei sammelklagen oder ähnlichem, diesmal dient es aber einem guten zweck wie ich meine ergo gebe ich es gleich weiter - vielleicht macht ihr auch mit, dieses unmögliche gesetz zu vermeiden.

    am 9.11. wurde das gesetz zur vorratsdatenspeicherung beschlossen, dessen entwurf jetzt nur noch dem bundespräsidenten zur unterschrift vorgelegt werden muß - die unten genannte seite (und viele mehr) versucht dieses gesetz mit einer sammelklage bzw. verfassungsbeschwerde zu kippen.

    inhalt ist die halbjährliche speicherung SÄMTLICHER telekommunikationsdaten (internet, handy, festnetz etc. inklusive standortdaten!) sowie das verbot von internet-anonymisierungsdiensten.

    das geht gar nicht!

    hier die seite - und macht mal fleißig mit!

    http://www.vorratsdatenspeicherung.d...nt/view/51/70/


    lg, die susi.
    Auch die hohlste Nuss will noch geknackt sein. (F. Nietzsche)

  2. #2
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    In Internetformulare kann jeder alles eintragen, genau deswegen haben sie überhaupt keine rechtliche oder sonstige Bedeutung. Spart Euch die Zeit.

  3. #3
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    Deswegen beschränkt sich dies nicht nur auf die Internetseite, sondern erst nach der Regiestrierung, die per Internet erfolgt, ermächtigt man per Post einen Anwalt.

    Auch hier gilt, wie immer: Er lesen!

    @Susi: Gute Seite, gute Tipp! Dieses Gesetz geht absolut gar nicht!
    Liebe Grüße

    Cara

    "Du bist gerade 82 geworden. Du bist immer noch schön und begehrenswert. Wir leben seit 58 Jahren zusammen und ich liebe Dich mehr als je zuvor. Erst kürzlich habe ich mich erneut in dich verliebt" (André Gorz, aus Brief an D)

  4. #4
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    man trägt zuerst die daten ein um dann zu einem formular zu gelangen, welches man ausfüllen und an einen berliner anwalt schicken kann, der mithilfe der zugesandten vollmachten eine sammelklage gegen das gesetz einleitet.

    liebe franzi - mußt nicht mitmachen, wenn du nicht lesen und schreiben kannst.

    lg, die susi.
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  5. #5
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    Und dann trage ich da fleissig Blödsinn ein, bekomme den Zettel zugeschickt, unterschreibe ihn und dann?

    "Inwiefern ist eine große Beteiligung an der Verfassungsbeschwerde nützlich?

    Juristisch ist es ohne Bedeutung, ob eine Person Verfassungsbeschwerde erhebt oder 20.000 Menschen. "

    steht auf der Seite (in D gibt es keine Sammelklagen). Es bring also überhaupt nichts. Ich kann lesen. Und schreiben auch. Ihr verschwendet Eure Zeit und Portokosten.

  6. #6
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    du bekommst überhaupt nichts zugeschickt, der zettel ist gleich als pdf ausdruckbar und abzuschicken.

    aber du brauchst deine zeit ja auch nicht zu verschwenden.
    bleib untätig und unterstütze big brother.
    auch ok.
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  7. #7
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    Hallo,

    ich werde mich nicht beteiligen, denn ich hab gegen die Vorratsdatenspeicherung nichts einzuwenden.

    Gruß
    Liebe Beauties, wer eine private Frage oder ein Problem auf dem Herzen hat, kann sich gerne jederzeit per PN an mich wenden. Ihr bekommt meine ehrliche und direkte Meinung zu eurer Frage oder eurem Problem. Eure PN behandele ich streng vertraulich.

  8. #8
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    Original geschrieben von Susi Simpel
    du bekommst überhaupt nichts zugeschickt, der zettel ist gleich als pdf ausdruckbar und abzuschicken.
    Noch besser, dann muss sich ja auch keiner die Mühe machen zu überprüfen, ob der Zettelausfüller überhaupt existiert... Genau aus diesem Grund haben diesen Unterschriftenlisten etc auch keine rechtliche Bedeutung. Sie sorgen höchstens für die Regenwaldabholzung...

    Na jedenfalls kann der Rechtsanwalt / Verein an den das geht mal locker 13.000 (so ihre Angabe stimmt) Adressen und Namen auf Vorrat speichern

  9. #9
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    Ich find das jetzt ehrlich gesagt auch ein bisschen schräg

    Aber mich betrifft es ja eh nicht, weil Ausland

  10. #10
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    Original geschrieben von Franzi W.
    "Inwiefern ist eine große Beteiligung an der Verfassungsbeschwerde nützlich?

    Juristisch ist es ohne Bedeutung, ob eine Person Verfassungsbeschwerde erhebt oder 20.000 Menschen. "

    steht auf der Seite (in D gibt es keine Sammelklagen). Es bring also überhaupt nichts. Ich kann lesen. Und schreiben auch. Ihr verschwendet Eure Zeit und Portokosten.
    Na, wenn Du schon zitierst, dann bitte komplett.
    Juristisch ist es ohne Bedeutung, ob eine Person Verfassungsbeschwerde erhebt oder 20.000 Menschen. Politisch ist eine große Beteiligung dagegen ein deutliches Signal an die Verantwortlichen, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht akzeptieren, dass die Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages ein verfassungswidriges Gesetz verabschiedet, das Elemente eines totalitären Überwachungsstaates beinhaltet.

    Wenn Du schon keine Rechtsberatung geben darfst, dann frage ich mich was Du mit dem Versuch uns davon abzuhalten hier zu unterzeichnen, bezweckst?

    @Darcie
    natürlich kann man sagen, mir doch egal, habe nichts zu verbergen. Aber das ist nicht der Punkt. Es geht hier um unsere demokratische freiheitliche Verfassung und die geht mMn. jeden etwas an.

    Die folgenden Grundrechtsverstöße werden gerügt: Erstens verstößt eine generelle Verkehrsdatenspeicherung gegen die Rechte der an den Kommunikationsvorgängen Beteiligten aus Art. 10 Abs. 1 Var. 3 GG (Fernmeldegeheimnis) oder den Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG (Recht auf informationelle Selbstbestimmung), aus Art. 5 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 GG (Meinungsfreiheit), Art. 5 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 GG (Informationsfreiheit) und Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 2 GG (Rundfunkfreiheit). Im Vergleich zu den einschneidenden Folgen und Gefahren einer Vorratsspeicherung ist ihr zu erwartender Nutzen unverhältnismäßig gering. Zum Zweiten verstößt eine generelle Verkehrsdatenspeicherung gegen die Rechte der zur Durchführung der Speicherung verpflichteten Unternehmen und Organisationen aus Art. 12 Abs. 1 GG (Berufsfreiheit). Drittens verletzt eine generelle Verkehrsdatenspeicherung die Rechte der Kommunizierenden und die Rechte der zur Durchführung der Speicherung verpflichteten Unternehmen und Organisationen aus Art. 3 Abs. 1 GG (Gleichbehandlungsgebot).

    Eigentlich sollte der zugrunde liegende Generalverdacht gegen alle Internetnutzer der eigentliche Grund sein, warum die Vorratsdatenspeicherung wegen Verfassungswidrigkeit gekippt wird, die Erfahrung lehrt, dass ein Verbündeter aus der Wirtschaft und finanzielle Argumente der Nachdrücklichkeit von Forderungen an die Politik durchaus hilfreich sind. Auf die BITKOM (Branchenverband) kann sich die Bewegung gegen die VDS demnach nicht mehr verlassen.
    Auch der Bundestrojaner stellt für den Verband kein Problem mehr dar.

    Verfassungsschützer gehen davon aus, dass im Hintergrund schon lange an einem perfekten Stasi2-Überwachungsstaat gearbeitet wird.
    Kann das auch nur einem deutschen Staatsbürger wirklich egal sein?
    Oder heißt es auch dann irgendwann mal "Sie haben alle zugeschaut und keiner hat es verhindert?"

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