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Thema: Nachnamen ändern

  1. #1
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    Standard Nachnamen ändern

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    Hallo,

    vielleicht weiß ja jemand von Euch Bescheid. Es geht um folgendes: Mein Sohn findet seinen Nachnamen sehr doof (was ich gut verstehen kann ) und würde gerne den Namen seines Vaters annehmen. Von mir aus... Bitte sehr. Aber geht das überhaupt?

    Soweit ich informiert bin, kann man seinen Namen nur dann ändern lassen, wenn er wirklich sehr schlimm ist, z. B. Hitler oder so.

    Viele Grüße
    Suha

  2. #2
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    Es geht über Antrag und Zahlen der entsprechenden Gebühr, aber es ist nicht besonders leicht

    Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist im Ausnahmefall bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Sie dient dazu im Einzelfall erhebliche Unzuträglichkeiten bei der Führung des vorhandenen Namens zu beseitigen. So zum Beispiel bei anstößigen, lächerlichen Namen, nach Einbürgerung bei ausländischen Namen und deren Besonderheiten, bei Familiennamen von Pflegekindern usw.

    Der bloße Wunsch, einen anderen Namen führen zu wollen, etwa weil er nicht gefällt oder ein anderer Name besser klingt, ist kein wichtiger Grund. Seinen Namen buchstabieren zu müssen, ist dem Bereich Unannehmlichkeit zuzuordnen und ebenfalls als wichtiger Grund für eine Namensänderung nicht anzusehen. Auch dürfen durch eine öffentlich-rechtliche Namensänderung die durch das Bürgerliche Gesetzbuch gezogenen Grenzen des Namensrechts nicht umgangen werden. Vor Antragstellung sollte daher immer ein Beratungsgespräch geführt werden.

    Die öffentlich-rechtliche Namensänderung ist gebührenpflichtig. Der Gebührenrahmen bewegt sich bei Vornamen zwischen 2,50 € bis 255,00 €, bei Familiennamen zwischen 2,50 € bis 1022,00 €. Die Gebühren werden nach dem Verwaltungsaufwand berechnet.

  3. #3
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    Hallo Suha,

    wenn Du das alleinige Sorgerecht hast, geht das durch Deine Erklärung gegenüber dem Standesbeamten, sowie der Einwilligung des Kindes und des Vaters, wobei beide Einwilligungen öffentlich beglaubigt vorliegen müssen.

    Siehe dazu § 1617a Abs. 2 BGB:

    http://dejure.org/gesetze/BGB/1617a.html

    Ich würde mich einfach mal beim Standesamt beraten lassen.

    Viele Grüße,
    kukuschka

  4. #4
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    eine Bekannte von uns hat ihren Nachnamen ändern lassen. Damals hat es 2000DM gekostet und sie musste es auch begründen können, was ihr leicht viel, weil sie mit diesem Namen eine schwere und schlimme Zeit verbunden hat.

    Sie sagte es war viel Arbeit und viel Papierkram, aber sie würde es wieder tun.
    Ich hab ja uch schon drüber nachgedacht und werde es auch eventuell mal machen.

    lg

  5. #5
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    Ich hatte früher auch einen anderen Nachnamen.

    Meine Eltern ließen sich scheiden und meine Mutter wollte ihren Mädchennamen wieder annehmen. Weil wir bei ihr gelebt haben durften wir uns aussuchen ob wir auch wollen. Ich erinnere mich, dass das damals ganz easy war...
    Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.

  6. #6
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    Das sind doch alle verschiedene Fälle...

    Suha, ist dein Sohn noch unter 18 und ist der Vater, von dem er den Namen annehmen will, als sein Vater eingetragen? Dann gilt Absatz 2 in dem von kukuschka geposteten Paragraphen des BGB, weil das NamÄndG dem BGB unterliegt.

  7. #7
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    Er ist 18 und sein Vater ist der Vater. Ich schwöre . Er ist auch ganz amtlich als Vater eingetragen. Wir waren nicht verheiratet. Der Name seines Vaters ist wirklich klangvoll. Ich verstehe, dass er gerne tauschen möchte. Es gibt auch keine schreckliche Namen- Vorgeschichte. Er findet den anderen Nachnamen einfach nur besser.

    UNSER Name ist nicht anstößig oder lächerlich und ich habe mir schon gedacht, dass das etwas kompliziert werden könnte.... Aber dermaßen umständlich und teuer habe ich mir das nicht vorgestellt .

  8. #8
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    Ich schlage vor Du informierst dich mal beim zuständigen Standesamt oder überlässt das einfach deinem Kind. Alt genug ist er ja.

  9. #9
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    Original geschrieben von Nicht_der_Papa
    Alt genug ist er ja.
    Natürlich ist er alt genug. Aber ein Kind bleibt ein Kind .

    @ Kakuschka:
    Danke Ich wusste wirklich nicht, dass das Standesamt für solche "Sachen" zuständig ist und wir uns dort informieren können.

  10. #10
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    Er ist volljährig? Dann dürfte es wohl nur über den Antrag gehen.

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