Original geschrieben von Sapho
ich finde, dass der Chef von A die Stornokosten komplett übernehmen muss (bucht ja wohl keiner, ohne vorher Urlaub genehmigt bekommen zu haben).
Ja. Die Frage scheint, ob A hier im Vorfeld alles mit ihrem AG geklärt hat.

Denn der Arbeitgeber kann die Zusage auf Urlaub zwar zurückziehen, allerdings muss er dann für die Stornokosten aufkommen. Der Urlaub darf jedoch nur aus wichtigen betrieblichen Gründen verweigert werden.
Quelle: arbeitsrecht.de

Daher sollte A erst mal mit ihrem Chef klären, ob er auf seiner Streichung des Urlaubs besteht und ein wirklich wichtiger betrieblicher Grund vorliegt.