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Thema: Zahnarztrechnung-Verjährung?

  1. #1
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    Standard Zahnarztrechnung-Verjährung?

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    HAllo,

    ich habe Ende Dezember eien Rechnung von einer Zahnklinik bekommen die sich auf November 2006 bezieht.

    Ist das rechtens? Ich meine, ich finde es schon etwas dreist nach über einem Jahr einem noch eine Rechnung zu schicken. Muss ich das jetzt noch zahlen?

    Danke.
    \"Ich bin halt ein Mädchen\"

  2. #2
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    Ich habe 2005 gelernt: Drei Jahre. Am 01.01.08 des vierten Jahres ist die Rechnung dann verjährt.

    Du bist also leider immer noch locker im Rahmen

    Ich denke da ist zwischen der GOÄ und der Gebührenordnung der Zahnärzte kein Unterschied.

  3. #3
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    Das hat mit der Gebührenordnung nichts zu tun, sondern mit der allgemeinen Verjährung nach dem BGB. Nur dann, wenn man zum Beispiel beihilfeberechtigt ist und der Arzt länger als ein Jahr wartet, bekommt man das Geld von der Beihilfe nicht mehr wieder und muss dann auch wegen der Schlampigkeit des Arztes auch nicht mehr zahlen.

  4. #4
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    Die Forderung wäre am 01.01.2010 0:00 Uhr verjährt.

    Liebe Grüße, Nele

  5. #5
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    Standard Re: Zahnarztrechnung-Verjährung?

    Original geschrieben von Imke
    HAllo,

    ich habe Ende Dezember eien Rechnung von einer Zahnklinik bekommen die sich auf November 2006 bezieht.

    Ist das rechtens? Ich meine, ich finde es schon etwas dreist nach über einem Jahr einem noch eine Rechnung zu schicken. Muss ich das jetzt noch zahlen?

    Danke.
    Ja, das wäre zu schön um wahr zu sein.
    Verjährungslexikon:
    http://www.urbs.de/thema/change.htm?frist2a.htm

  6. #6
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    @Imke: Ich finde deine Ansicht in dieser Angelegenheit eher etwas dreist.

    Du hast doch eine Dienstleistung in Anspruch genommen. Dafür muss doch auch bezahlt werden. Ich hätte mich nach einem halben Jahr erkundigt, wo die Rechnung bliebe.

    Aber selbst, wenn du das so nicht machen würdest (hast du ja offensichtlich auch nicht), finde ich es mehr als befremdlich, eine wenn auch verspätete Rechnung für eine erbrachte Leistung als "dreist" zu betiteln.
    Liebe Grüße

    Cara

    "Du bist gerade 82 geworden. Du bist immer noch schön und begehrenswert. Wir leben seit 58 Jahren zusammen und ich liebe Dich mehr als je zuvor. Erst kürzlich habe ich mich erneut in dich verliebt" (André Gorz, aus Brief an D)

  7. #7
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    @Cara

    Ich finde es mehr als unhöflich mich als dreist zu bezeichnen, da du keine Ahnung über die Behandlung und die Kostenaufzählung hast.

    Wenn ich it einem Arzt abspreche, dass ich z.B. eine Füllung zahlen muss, dann erwarte ich eine Rechnung und würde sie ohne zu zögern auch später bezahle, aber in dem Fall gin es um eine NAchsorge-Untersuchung, bei der mir nichts von anfallenden Kosten gesagt wurde, ich also auch mit keiner Rechnung gerechnet habe.
    \"Ich bin halt ein Mädchen\"

  8. #8
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    Original geschrieben von Imke
    ...., aber in dem Fall gin es um eine NAchsorge-Untersuchung, bei der mir nichts von anfallenden Kosten gesagt wurde, ich also auch mit keiner Rechnung gerechnet habe.
    Dann kannst Du auch etwas dagegen unternehmen. Es ist auch für einen Zahnarzt nicht möglich etwas zu berechnen, wenn er vorher nicht darauf hingewiesen hat das die Leistung etwas extra kostet.
    Das ist allerdings eine etwas andere Situation als die ursprünglich dargestellte.
    Für eine solche Situation gibt es Anwälte.

  9. #9
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    Imke, ich habe nicht geschrieben, dass du ein dreister Mensch bist. Du magst sogar ein netter Mensch sein.

    Ich fand deine Ansicht dreist, wenn es sich so verhält, dass du eine Leistung in Anspruch genommen hast und dann eine verspätete Rechnung als dreist bezeichnest und überlegst, sie überhaupt zu bezahlen. Das gilt dann auch unabhängig von der Leistung.

    Handelt es sich aber wie in dem Fall um eine Rechnung, die überhaupt nicht oder nur nach Absprache hätte erstellt werden dürfen, handelt es sich sicher auch um einen anderen Sachverhalt. Dann steht auch nicht der Zeitraum im Vordergrund. Das aber hast du nicht geschrieben.
    Liebe Grüße

    Cara

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  10. #10
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    Mein Mann hat im Dez eine Zahnlungserinnerung f eine Zahnarztrechnung aus dem Jahre 2004 bekommen!
    Natürlich hätte er diese nicht mehr einreichen können, um einen Teil der Kosten erstattet zu bekommen.
    Die Zahnärztin meinte dann, er solle es vergessen, es wäre auch ihre Schuld gewesen, da sie auf das Geld völlig vergessen hatte. (Immerhin 3 Jahre - die Frist war allerdings noch nicht vorbei).
    War ein nettes Weihnachtsgeschenk. Immerhin 360 Euro f weiße Füllungen...

    Für eine Kontrolluntersuchung aber eine Rechnung auszustellen, ohne den Patienten vorher zu informieren geht gar nicht. Ich würde ihn höflich darauf hinweisen u nicht zahlen.

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