Ergebnis 1 bis 7 von 7

Thema: Darf der das?

  1. #1
    Registriert seit
    24.10.07
    Beiträge
    187

    Standard Darf der das?

    Anzeige
    ..
    Geändert von Jalla (02.11.08 um 12:07:51 Uhr)

  2. #2
    Registriert seit
    10.04.06
    Ort
    NRW
    Beiträge
    3,199
    Hallo Jalla,
    warum hast du ihn denn offen gelassen? Bzw. den Schlüssel stecken lassen?

    Ist das bei euch so üblich?

    Wenn ja, meine ich, dass du einen Teil Mitschuld hast, immerhin verleitest du ja die anderen zum Schnüffeln. Wenn ich etwas privater halten möchte, darf ich nicht davon ausgehen, dass alle so viel Takt und Anstand haben und automatisch nicht an deine Sachen gehen. Dann solltets du auch den Schlüssel abziehen.

    Und grundsätzlich hast du immer schlechte Karten, wenn es sich um den Vorgesetzten handelt. Ich würde ihn nun immer abschließen und den Schlüssel mitnehmen, wenn dir das unangenehm ist. Außerdem kann ja auch vorher jemand anders bei dir herumgewühlt haben und der Chef hat nur das Pech gehabt, später die Unterlagen hineingelegt zu haben - oder noch anders: jemand das das gesehen, dass dein Chef dran war und hat dann herumgeschnüffelt, um zu sehen, was er dir da rein legt.

    Man kann ja niemandem was beweisen oder?
    Liebe Grüße von
    Badeverixe

  3. #3
    Registriert seit
    10.04.06
    Ort
    NRW
    Beiträge
    3,199
    Ja, das sähe echt komisch aus. Am besten lass wirklich nur komplett sinnloses Zeug drin, so dass nix wegkommen kann, was Bedeutung hätte....
    Liebe Grüße von
    Badeverixe

  4. #4
    Registriert seit
    23.11.00
    Beiträge
    23,674
    Ich würde darin gut sichtbar ein paar *****s plazieren
    “You must be shapeless, formless, like water. When you pour water in a cup, it becomes the cup. When you pour water in a bottle, it becomes the bottle. When you pour water in a teapot, it becomes the teapot. Water can drip and it can crash. Become like water my friend.” Bruce Lee

  5. #5
    Registriert seit
    24.02.07
    Beiträge
    17,787
    Wie wärs mit einer Mausefalle?
    "Schnapp" "Aua!"



    Viele Grüße
    LieseLotte
    Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen.

  6. #6
    Registriert seit
    24.09.07
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    18,207
    Ich verstehe nicht, was Du mit Spind meinst? Einen Schrank, der als Garderobe dient und also für Mantel, Tasche etc. gedacht ist oder z.B. den Schreibtischcontainer?

    Warum legt Dir jemand Sachen in den Spind und nicht auf den Schreibtisch, in Dein Eingangskörbchen, auf den Bürostuhl?

    Aber wenn ich darauf bedacht bin, dass Dinge von mir nicht in falsche Hände geraten, halte ich sie unter Verschluss oder schlepp sie nicht mit zum Arbeitsplatz, wenn es sich vermeiden lässt.

    Und wenn jemand beim Wühlen in meiner Tasche Tampons, Kondome, Gleitgel, einen erotischen Roman, die Bildzeitung, Anti-Herpes-Creme oder fünf Lippenstifte finden sollte, was soll's? Ich würde durchblicken lassen, dass ich eine Verletzung meiner Privatsphäre nicht schätze, ohne mich ertappt zu zeigen oder mich auf eine Diskussion einzulassen, ob tatsächlich geschnüffelt wurde.

  7. #7
    Registriert seit
    09.07.04
    Ort
    somewhere over the rainbow
    Beiträge
    15,289
    Anzeige
    Umkleideräume / Spinde
    Nach der Arbeitsstättenverordnung (§ 34) sind Arbeitgeber verpflichtet, Umkleideräume zur Verfügung zu stellen. Die Umkleideräume müssen abschließbare Spinde bzw. Kleiderablagen enthalten, in denen die Beschäftigten das persönliche Eigentum gesichert verwahren können. Nach der Rechtsprechung sind die Arbeitgeber verpflichtet, für die von den Beschäftigten mitgebrachten persönlichen Sachen eine Versicherung abzuschließen. Der Spindverschluß ist grundsätzlich so zu gestalten, daß nur der betreffende Arbeitnehmer bzw. die betreffende Arbeitnehmerin Zugang hat. Umstritten ist, ob Spindkontrollen durch die Arbeitgeberseite zulässig sind. Auf jeden Fall muß eine
    Spindkontrolle vorher angekündigt sein. Darüber hinaus muß mit dem Betriebsrat eine Vereinbarung über die Spindkontrolle und deren nähere Umstände abgeschlossen werden (§ 87 Absatz 1 Ziffer 1 BetrVG).

    Es gab auch mal ein Urteil.
    Beweise aus rechtswidriger Durchsuchung rechtfertigen keine Kündigung
    Irgendwann wurde es dem Arbeitgeber aber zu bunt: Er engagierte einen Detektiv, der in den Sozialräumen die Spindschränke der Mitarbeiter heimlich öffnete.
    Der Umstand, dass der Arbeitgeber die Dekorationsware im Spind der Mitarbeiterin gefunden habe, könnten zwar grundsätzlich als Beweis für ihren Diebstahl sprechen und eine Kündigung rechtfertigen. Nur seien diese Beweise, so das Frankfurter Gericht, leider nicht verwertbar, weil der Arbeitgeber sie nur durch eine Verletzung des Persönlichkeitsrecht seiner Mitarbeiter und damit widerrechtlich erlangt habe.

    Aber in der Realität kannst Du wohl recht wenig machen, wenn ein Chef dagegen verstößt. Verklagen oder beschweren ist nicht unbedingt dem Arbeitsverhältnis förderlich.

    Biete keine Gelegenheit, dann kommt auch keiner in Versuchung.

Ähnliche Themen

  1. Darf Ich Bitten...
    Von vivian im Forum Gelesen & gehört
    Antworten: 40
    Letzter Beitrag: 31.10.04, 14:12:15
  2. Darf ich mal fragen....
    Von lisababy im Forum That's Life
    Antworten: 136
    Letzter Beitrag: 20.12.02, 21:46:11
  3. Wie oft darf ich tönen?
    Von Jaheira im Forum Beauty
    Antworten: 9
    Letzter Beitrag: 30.10.02, 16:50:37
  4. Niemand darf..
    Von salome im Forum That's Life
    Antworten: 13
    Letzter Beitrag: 22.05.02, 13:07:25
  5. darf ich?!
    Von cadex im Forum Beauty
    Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 09.08.01, 13:53:00

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •