Ok, das kann ich nicht beurteilen und ich weiß auch nicht, was Du damit im speziellen meinst.Original geschrieben von Amidala
Bei verheirateten Paaren mag das durchaus der Fall sein, wir als unverheiratetes Paar stehen um einiges schlechter da.
Ich weiß nur, daß ich bei Berücksichtigung von Einmalzahlungen den Höchstbetrag des Elterngeldes ausschöpfen könnte, aber leider geht das ja nicht. Das habe ich kurz bedauert, bin aber letztlich wirklich happy mit dem Elterngeld, da bei mir höher als das frühere Erziehungsgeld.
LG
T