wenn das Elterngeld ausgelaufen ist, bekommst du nur noch Kindergeld.
Du kannst das Elterngeld aber auch auf 2 Jahre splitten.
Hallo ihr Lieben,
wir planen ja Nachwuchs und da wollte ich mich mal schlau machen. Ich hab gelesen, dass es 67% vom letzten Gehalt als Elterngeld gibt bis zum Ende des 1. Lebensjahres des Kindes. Wenn diese Zeit um ist, was bekommt man dann noch? Nur noch 154 Kindergeld und 300 Erziehungsgeld?
Wer weiss Bescheid und kann helfen?
LG Katja
wenn das Elterngeld ausgelaufen ist, bekommst du nur noch Kindergeld.
Du kannst das Elterngeld aber auch auf 2 Jahre splitten.
Und verlass dich besser nicht auf 67% vom Netto. Dat kann auch einiges weniger werden... bin gespannt, wieviel ich bekomme.
Wieso?Original geschrieben von Amidala
Und verlass dich besser nicht auf 67% vom Netto. Dat kann auch einiges weniger werden...
Liebe Beauties, wer eine private Frage oder ein Problem auf dem Herzen hat, kann sich gerne jederzeit per PN an mich wenden. Ihr bekommt meine ehrliche und direkte Meinung zu eurer Frage oder eurem Problem. Eure PN behandele ich streng vertraulich.
Berechnungsgrundlage ist das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor dem errechneten Entbindungstermin. Nicht berücksichtigt werden Einmal- und Sonderzahlungen usw. sowie Arbeitslosen- und Krankengeld.
lg
Struppi
Und rechnet immer schön nach, etliche Bescheide wurden fehlerhaft ausgestellt, so auch bei mir...
LG
T
Fallen Weihnachts- und Urlaubsgeld unter Sonderzahlungen?
VG
Karin :-)
Das Heute - richtig gelebt -
macht jedes Gestern zu einem Traum voller Glück
und das Morgen
zu einer Vision voller Hoffnung
Ja, Karin, alles, außer ausgezahlte Überstunden. Leute, die also Schichtzuschläge erhalten, sind total gearscht, die erhalten nämlich glaube nur von ihrem Grundnetto die 67%. Absolute Frechheit, find ich.
Hallo Amidala,
ich kann mir vorstellen, daß Du Dich ärgerst, aber "absolute Frechheit" finde ich ziemlich hart - ich bin jedenfalls froh über das Elterngeld und definitiv besser gestellt als mit dem vorherigen Erziehungsgeld.
LG
T
Ansichtssache. Bei verheirateten Paaren mag das durchaus der Fall sein, wir als unverheiratetes Paar stehen um einiges schlechter da. Ist leider so.
Ich finde das ganze einfach eine üble Mogelpackung. Meine Meinung.