Solange es ein richtiger Job ist und nicht nur eine Nebenbeschäftigung, hast Du Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.
An Zeugnissen legst Du auf jeden Fall Deine höchsten Bildungs- und Berufsabschlüsse vor. Weiterbildungen nur, wenn sie für den Job, um den Du Dich bewirbst, relevant und auch noch aktuell sind. Gegebenenfalls kannst Du aber in Deinem Lebenslauf angeben, dass Du bestimmte Weiterbildungen gemacht hast, je nach Anzahl aber nur eine kleine Auswahl, mit dem Hinweis darauf, dass es auch "und andere" gibt.