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Thema: Bahnfahren - Was ist wenn man den Zug verpasst....

  1. #11
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    Falls ich einen Zug erreichen kann, aus welchen persönlichen Gründen auch immer, verfällt das Ticket. Passiert beruflich hin und wieder und dann wird ein neues gekauft und das Andere zurückgegeben.

  2. #12
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    Es ist ein Onlineticket bezahlt mit Kreditkarte. Die Fahrt erfolgt im IC zu einem günstigeren Preis als Normalpreis. Auf dem Ticket steht nirgendwo irgendwas von Zugbindung?!

  3. #13
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    Original geschrieben von Paris
    Falls ich einen Zug erreichen kann, aus welchen persönlichen Gründen auch immer, verfällt das Ticket.
    Bring die Bahn nicht auf Ideen

    Gesa, ich würde meinen, dass das dann ein Ticket ist, wo Du auch jeden gleichwertigen (oder "minderwertigeren") nächsten Zug nehmen kannst. Aber das ist jetzt ohne Gewähr. Im Zweifelsfall würde ich das telefonisch klären


  4. #14
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    wenn du den zug verpasst musst du so schnelle wie möglich zum schaffner und ihm das sagen BEVOR du in dem nächsten zug steigst!

    mir ist es mal thalys passiert und ich hätte 60!!!euro strafe zahlen müssen (mein ticket hatte gerade mal 25 gekostet...)
    zum glück war das ein netter kontolleur und weil ich studentin bin und keine 60 euro dabei hatte, war es dann ok

    also vielleicht ist es in anderen zügen anders aber frag lieber nach!
    Liebe Grüsse,
    Samara

  5. #15
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    Aufhebung der Zugbindung

    * Wenn aufgrund einer Verspätung ein Anschlusszug, für den eine Zugbindung besteht, nicht mehr erreicht wird, kann die Zugbindung aufgehoben werden. Dafür sollte sich der/die Reisende die Verspätung bescheinigen und beim Servicepoint eine Aufhebung der Zugbindung ausstellen lassen. Dies gilt sowohl bei Verspätungen in Fern- als auch in Nahverkehrszügen.
    * Am Geltungstag eines Sparpreistickets kann gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 15 Euro sowie der Zahlung des Differenzbetrages zum Normalpreis eine Zusatzkarte erworben werden, die Zugbindung wird dadurch aufgehoben. Ein Umtausch oder eine Erstattung ist jedoch ausgeschlossen.
    http://www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org/?id=48#203

  6. #16
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    man kann bei bahn, flug etc generell sagen, dass man unabhängig vom gebuchten tarif einen anspruch auf beförderungsleistung hat.
    wenn dieser nicht durch eigenverschulden, wie z.b. den zug verpasst da verschlafen, verwirkt wird, muss der leistungsträger einen ans ziel bringen.
    verpasst man anschlüsse aufgrund verschulden des leistungsträgers, muss dieser dafür sorge tragen, dass man in einer angemessenen zeit sein ziel noch erreicht und ggf auch zusatzkosten übernehmen (wenn zb der letzte zug verpasst wird und man dann ein taxi nehmen oder dort übernachten muss).

    anders sieht es aus, wenn man für eine eigentlich durchgehende reise getrennte tickets hat (kann bei flugreisen durchaus mal passieren, da das oft günstiger als ein durchgangstarif ist), dann sind das zwei getrennte beförderungsverträge und damit hat man im falle von verpassten anschlüssen schlechte karten.

    die bahn ist da aber relativ kulant, ich habe durch eine s-bahn verspätung (separat gebucht, da monatskarte) einen anschluss verpasst. habe mir die verspätung bestätigen lassen und konnte trotz sparpreis den nächsten zug nehmen, habe dafür auch eine kostenlose neue reservierung bekommen.

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