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Thema: ebay Versand Transportschaden...?

  1. #1
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    Standard ebay Versand Transportschaden...?

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    Hallo,

    ist es so, dass der Verkäufer für Schäden durch nicht sachgerechte Verpackung nicht mehr haftbar ist, sobald er das Teil bei der Post abgegeben hat? Trage ich als Käufer tatsächlich das volle Risiko?

    Das versucht mir ein ebay Verkäufer zu erklären - aber der Fehler liegt eindeutig bei ihm....

    Viele Grüße trixi

  2. #2
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    Hi,

    bitte erkläre den Fall genauer, so ist es einfacher zu antworten.

    Was genau ist kaputt gegangen, und wie war es verpackt?


    Gruß Mela
    Die immer gut duftende Mela.

  3. #3
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    Ich hab letztens mal eine DVD verkauft, die einwandfrei und in sehr gutem Zustand war. Hab sie in einem gefütterten Umschlag verschickt. Der Käufer hat danach behauptet, die DVD wäre total kaputt angenommen, die Hülle wäre zerrissen, die DVD flog lose in der Packung rum. Weiß nicht, was ich davon halten soll! Ich hab natürlich jede Schuld von mir gewiesen und gemeint, er soll sich an die Post wenden. Danach kam nix mehr und eine positive Bewertung hab ich auch gekriegt.

  4. #4
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    Also, ich habe einen Container aus massivem Holz mit Schubladen ersteigert. Der Container war in einem Karton mit dünnem Styropor ummantelt verpackt. Leider hat der Verkäufer versäumt die Rollen abzuschrauben, d.h. der Container ist auf den Rollen wohl aufgeschlagen - die Rollen sind verbogen und die Vollholzbretter auf denen die Rollen montiert waren sind gebrochen...
    Haken an der Sache ist einerseits die Verpackung, andererseits waren die Rollen falsch montiert, sonst wären die Bretter nicht gebrochen...

    Ich befürchte ein Versicherungsfall bei DHL dauert ewig und der Verkäufer glaubt er habe mit abschicken ders Containers jegliche Gewährleistung abgegeben...,

  5. #5
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    Da sehe ich schon Schuld beim Verkäufer. Er muss die Ware ja schließlich so einpacken, dass eine Beschädigung ausgeschlossen werden kann (außer die Post schlampt). Die Rollen hätte er m.E. definitiv abmontieren müssen.

  6. #6
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    Original geschrieben von Trixi
    Also, ich habe einen Container aus massivem Holz mit Schubladen ersteigert. Der Container war in einem Karton mit dünnem Styropor ummantelt verpackt. Leider hat der Verkäufer versäumt die Rollen abzuschrauben, d.h. der Container ist auf den Rollen wohl aufgeschlagen - die Rollen sind verbogen und die Vollholzbretter auf denen die Rollen montiert waren sind gebrochen...
    Haken an der Sache ist einerseits die Verpackung, andererseits waren die Rollen falsch montiert, sonst wären die Bretter nicht gebrochen...

    Ich befürchte ein Versicherungsfall bei DHL dauert ewig und der Verkäufer glaubt er habe mit abschicken ders Containers jegliche Gewährleistung abgegeben...,
    Er hat versichert verschickt, dies scheint ein Transportschaden zu sein, also muss er das mit DHL klären. Ob er dich als Privatperson im voraus (also vor der Abklärung mit DHL) entschädigen muss, halte ich für fraglich. Denn die Verantwortlichkeit des Versenders endet üblicherweise mit der Abgabe der verpackten Ware bei der Post/DHL.

    Wenn das Paket von DHL durch die Gegend geworfen wurde, kann er auch nichts dafür.

  7. #7
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    War es ein gewerblicher Verkäufer?
    Dann muss er sich um den Schaden kümmern, denn er hat Sorge zu tragen, dass Ware in einwandfreiem Zustand bei Dir ankommt.
    Poche auf Dein Recht!! Er hat dann auch den Schaden bei DHL einzureichen, erstattet Dir das Geld und holt sich sein Geld ggfls. von DHL zurück.
    MfG Feldbusch

  8. #8
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    Ich hab jetzt mal genauer geschaut. Bei DHL wird man sich wohl an das Procedure halten müssen.

    Und da steht: Im Schadensfall geben Sie bitte Ihr beschädigtes Paket an eine Filiale der Deutschen Post oder Postbank ab. Dort wird eine Schadensanzeige aufgenommen. Anschließend wird das Paket inklusive Inhalt zur Verpackungsprüfung eingeschickt. Die Einsendung, Verpackungsprüfung und Rückmeldung kann circa 14 Tage in Anspruch nehmen, erfolgt jedoch meist schneller.
    http://www.dhl.de/dhl?tab=1&skin=hi&...9question13388

    Bitte beachten: Beschädigungen bzw. Teilverluste müssen innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung schriftlich der DHL angezeigt werden.
    Aus den AGB:
    5(4) Zeigt der Absender oder der Empfänger (Teil-)Verlust oder
    Beschädigung der DHL nicht innerhalb von sieben Tagen nach
    Ablieferung schriftlich an, so wird vermutet, dass das Gut in vertragsgemäßem
    Zustand abgeliefert worden ist. Bei Express-Sendungen gilt
    diese Vermutung auch, soweit äußerlich erkennbare Verluste oder
    Beschädigungen nicht spätestens bei Ablieferung des Gutes angezeigt
    werden.
    http://www.dhl.de//mlm.html/dhl/imag...15.10.2005.pdf


    Der Verkäufer kann sicher verlangen, dass von DHL die Verpackung geprüft wird und er sich nicht darauf verlassen muss, dass der Käufer etwas reklamiert, weil es ihm selbst runtergefallen ist. Nichts gegen dich, Trixi, aber sicher passiert sowas öfter in der schönen ebay-Welt.

    War schon vorher ersichtlich, dass die VP beschädigt ist, ist es immer empfehlenswert gleich auszupacken und beim Boten zu reklamieren.

    Im Businessbereich mit häufigen Materiallieferungen ist es üblich und unerlässlich jede Lieferung sofort zu überprüfen und sich die Schadensmeldung vom Fahrer/Boten sofort bestätigen zu lassen. Ansonsten hat man schlechte Karten seinen Anspruch an den Lieferanten durchzusetzen.

    Thema Versandschaden aus ratgeber-recht24.de:

    Der Käufer reißt das Paket auf und - das ersteigerte Porzellan ist kurz und klein. Dann stellt sich die Frage, wer haftet.

    Unter Privatleuten ist es so, dass der Verkäufer verpflichtet ist, die Sache ordnungsgemäß zu verpacken - also so, dass sie unter normalen Umständen unterwegs nicht kaputt gehen kann. Sobald er sie dann dem Spediteur oder der Post übergeben hat, geht die Gefahr des Kaputtgehens auf den Käufer über - mit anderen Worten: geht sie dann verloren oder wird sie zerstört, ist das ein Risiko, das der Käufer tragen muss - vom Verkäufer kann er nichts mehr verlangen.
    (Um dies zu vermeiden, gibt es den versicherten Versand, wobei hier zur Abwicklung natürlich auch der VK notwendig ist. Schließlich hat er die Belege dazu.)
    Das Ganze nennt sich übrigens Gefahrübergang.
    http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html

    Anders kann die rechtliche Lage dann sein, wenn der Verkäufer ein Unternehmer ist. Dieser kann nämlich dazu verpflichtet sein, die Sache auch an die Versandadresse zu liefern. Dann haftet er für Transportschäden - sprich, so lange, bis der Artikel beim Käufer angekommen ist.

    Das würde aber aus den AGB auf der ebay-Seite des VK hervorgehen müssen, falls er gewerblicher Verkäufer ist. Viele schließen nämlich auch eine Gewährleistung ohne Schadensmeldung beim Transporteur aus und schreiben dazu, dass für Schäden, die die Liefergegenstände auf dem Transport erleiden, das mit dem Transport beauftragte Unternehmen haftet und daher erst nach Reklamation und Tatbestandsaufnahme bei dem Transportunternehmen Ansprüche an den VK geltend gemacht werden können.

    Insgesamt haftet danach natürlich der gewerbliche VK gemäß
    http://dejure.org/gesetze/BGB/475.html

    So, ich hoffe, ich habe das jetzt alles rechtlich richtig zusammengefasst.

    Wo sind denn hier die schlauen Rechtsfrauen. Huhu.

  9. #9
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    Dankeschön für Eure Infos.
    Der Verkäufer hat mir einen Preisnachlaß gegeben und er hat in der Tat sehr schlecht verpackt und ich glaube ihm ist das auch bewußt
    Trotzdem wird er es bei DHL per Fotos einreichen aber ich bin mir 100% sicher, dass da nichts bei rumkommt.

    Nochmal Dankeschön und viele Grüße trixi

  10. #10
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    Hi Trixi,

    nun ja positiv ist schon mal, das er nicht so blöd wie manch anderer Verkäufer reagiert!

    Vieleicht kommt bei DHL ja doch was rum, ich wünsche es dir.

    Du kannst uns ja mal auf den laufendem halten.


    Gruß Mela
    Die immer gut duftende Mela.

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