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Thema: ebay Ausschluss

  1. #21
    Avatar von Medha
    Medha ist offline Spritzenkassen Anwärterin
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    Bitte nicht Markenrecht mit ebay Geschäftsbedingungen durcheinanderwerfen. Es geht hier nur darum, ob Janne gewerblichen Handel betreibt. Nun scheint jemand ihrer Käufer der Meinung zu sein, dass dem so sei (evtl. war die Ware neu). Ich würde wie gesagt mit eigenem Schriftsatz antworten, dazu braucht man noch keinen Anwalt.

    Wenn ebay meint, dass sie Dich nicht mehr als Kundin haben wollen, ist das aber deren gutes Recht, so weit ich weiss. Es besteht ja kein Rechtsanspruch auf einen ebay Account. Ich würde denen höchstens androhen, dass Du den Vorgang (Ausschluss auf Verdacht wegen Denunziation) öffentlich machst und Dich an RTL/SAT1/etc. wenden wirst. Die freuen sich immer über solche Geschichten.

  2. #22
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    Ebay möchte meinen Account wieder freischalten, allerdings soll ich mich dann gewerblich eintragen, ich kopiere die Textteile mal eben her.

    wir mussten Sie heute gemaess §4 Abs.1 der eBay-AGB vorlaeufig vom Handel auf eBay ausschliessen, da Sie Ihren Pflichten nach dem Fernabsatzrecht nicht nachgekommen sind.

    Sie wurden uns von der Lancaster Group GmbH, vertreten durch den Rechtsanwalt Martin Fiebig, gemeldet, weil Sie gewerblich als Verkaeufer auf dem eBay-Marktplatz taetig seien, ohne dass Sie Ihre Informationspflichten nach dem Fernabsatzrecht vollstaendig erfuellen. Dazu gehoeren insbesondere Angaben zu Ihrer Identitaet und ladungsfaehigen Anschrift sowie Informationen zum Widerrufs- bzw. Rueckgaberecht.

    Grundsaetzlich sieht eBay es nicht als seine Aufgabe an, Verkaeufer dahingehend zu ueberpruefen, ob sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Fernabsatzrecht nachkommen. Aufgrund mehrerer aktueller Gerichtsentscheidungen ist eBay in Deutschland jedoch angehalten, auf entsprechende Meldungen hin die Artikel eines konkreten eBay-Mitglieds daraufhin zu ueberpruefen, ob dieses Mitglied seine Verpflichtungen nach dem Fernabsatzrecht erfuellt hat.

    Informationen zu den rechtlichen Pflichten fuer gewerbliche Verkaeufer finden Sie auf dem eBay-Rechtsportal unter:

    http://pages.ebay.de/rechtsportal

    Damit wir Sie wieder zum Handel auf eBay zulassen koennen, drucken Sie bitte diese E-Mail aus und schicken Sie sie uns unterschrieben an folgende Faxnummer zurueck:

    +49 (0) 30 308 32 41 79
    __________________________________________________ _________________________

    eBay-Mitgliedsname:
    E-Mail Adresse:

    1. "Hiermit erklaere ich gegenueber der eBay Europe S.à r.l., 15 rue Notre Dame, L-2240 Luxembourg und zugunsten der Coty Prestige Lancaster Group GmbH, Fort Malakow Park, Rheinstrasse 4E, 55116 Mainz, dass ich zukuenftig bei allen gewerblichen Angeboten, die ich auf dem deutschen eBay-Marktplatz einstellen werde, saemtliche Vorschriften nach dem deutschen Fernabsatzrecht beachte. Dazu gehoeren insbesondere Angaben zu meiner Identitaet und ladungsfaehigen Anschrift sowie Informationen zum Widerrufs- bzw. Rueckgaberecht.

    2. Ich stelle eBay hiermit von saemtlichen Anspruechen frei, die Dritte gegenueber eBay geltend machen wegen Verletzung fernabsatzrechtlicher Vorschriften durch die von mir auf dem deutschen eBay-Marktplatz eingestellten gewerblichen Angebote und Inhalte. Ich uebernehme hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von eBay einschliesslich saemtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Hoehe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung von mir nicht zu vertreten ist."

    3. Fuer jeden Verstoss gegen die oben unter 1. genannte Verpflichtung wird eine Vertragsstrafe in Hoehe von 1.000 Euro faellig, welche sowohl von der eBay Europe S.à.r.l. als auch der Lancaster Group GmbH eingefordert werden kann. Bitte zahlen Sie diesen Betrag an:

    SOS-Kinderdorf Berlin-Moabit
    Geldinstitut: Berliner Sparkasse
    Kto-Nummer: 240 026 667
    BLZ: 100 500 00




    Ort, Datum Unterschrift

    __________________________________________________ _________________________


    Nachdem wir Ihre Bestaetigung erhalten haben, werden wir Sie wieder fuer den Handel auf eBay zulassen.

    Bitte veranlassen Sie folgendes, nachdem wir Ihr Mitgliedskonto wieder aktiviert haben:

    - Ueberpruefen Sie zukuenftige Angebote auf die Einhaltung der Pflichten nach dem deutschen Fernabsatzrecht und passen Sie diese entsprechend an.

    - Kennzeichnen Sie Ihr Mitgliedskonto als gewerblich. Gehen Sie dazu in Mein eBay und klicken Sie unter "Meine Mitgliedschaft" auf "Kontotyp aendern".

    - Fuegen Sie ein vollstaendiges Impressum in Ihre Angebote ein. Weitere Informationen dazu finden Sie unter:

    http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_vk_4.html

    - Fuegen Sie eine ordentliche Widerrufs- oder Rueckgabebelehrung in Ihre Angebote ein. Weitere Informationen dazu finden Sie unter:

    http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_vk_6.html

    Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie nicht den Regelungen des Fernabsatzrechts unterliegen, wenden Sie sich bitte unter der angegebenen Postanschrift an den genannten Rechteinhaber bzw. dessen Rechtsvertreter:

    Rechtsanwalt
    Martin Fiebig
    Meinekestr.4
    10719 Berlin
    www.iplawyers.de

    Dieser Ausschluss entbindet Sie nicht von der Verpflichtung, noch offene Gebuehren an eBay zu bezahlen. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass wir bei Nichtzahlung unseren Anwalt mit dem Einzug aller offenen Forderungen beauftragen werden. Dabei werden fuer Sie zusaetzliche Gebuehren anfallen.

    Wir moechten Sie des Weiteren darauf aufmerksam machen, dass es Ihnen waehrend dieses Ausschlusses untersagt ist, unser System zu nutzen. Das schliesst auch eine Neuanmeldung unter einem anderen Namen ein. Jeglicher Versuch sich erneut anzumelden, kann dazu fuehren, dass Ihre Mitgliedschaft unwiderruflich gesperrt bleibt.

    WICHTIGER HINWEIS: Weitere Verstoesse gegen die eBay-AGB koennen den endgueltigen Ausschluss vom Handel auf eBay zur Folge haben.

    Mit freundlichen Gruessen

    eBay-Sicherheitsteam
    Zwei Dinge sind zu unserer Arbeit nötig... Unermüdliche Ausdauer und die Bereitschatft, etwas, in das man viel Zeit und Arbeit gesteckt hat, wieder wegzuwerfen.

  3. #23
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    Über diesen besagten Anwalt kam doch neulich ein Bericht in SAT1 Akte, wenn ich mich nicht täusche. Genaueres weiß ich leider nicht mehr.

  4. #24
    Avatar von Medha
    Medha ist offline Spritzenkassen Anwärterin
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    Brief an diesen ominösen Anwalt und an Ebay mit der Androhung das ganze sehr öffentlich zu machen. Geht ja wohl nicht an dass die "Lancaster Group" meint sich in irgendwelche Privatverkäufe einzumischen

    Dumme Bande!

  5. #25
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    Vor allem hatte ich gar nichts angeboten, was überhaupt mit Lancaster zu tun hatte, oder deren Produkte.
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  6. #26
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    Das ist ganz normales Abmahnverhalten, die Anwälte verdienen ein Schweinegeld damit. Du wirst auf Dauer den kürzeren ziehen und wenn Du Pech hast kann es teuer werden. Ich an Deiner Stelle würde Ebay einfach sein lassen und gut ist. Wenn man sich nicht sehr gut auskennt oder einen kompetenten Anwalt an der Hand hat hat man da als Normalsterblicher keine Chance. Das ist ungerecht und ärgerlich,aber wohl nicht abzustellen...
    Dir vielGLück beim weiteren Vorgehen,

    Franzi

    [EDIT]

    http://www.netcoo.info/content/view/381/29/

  7. #27
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    Original geschrieben von JanneHH1979
    Vor allem hatte ich gar nichts angeboten, was überhaupt mit Lancaster zu tun hatte, oder deren Produkte.
    Ach, das stimmt gar nicht. Ich hatte ganz vergessen, ich hatte auch noch einen Kajalstift von Sans Soucis drin und der war unbenutzt, also neu! Und Sans Soucis ist doch von Lancaster oder?
    Zwei Dinge sind zu unserer Arbeit nötig... Unermüdliche Ausdauer und die Bereitschatft, etwas, in das man viel Zeit und Arbeit gesteckt hat, wieder wegzuwerfen.

  8. #28
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    Original geschrieben von Franzi W.
    Das ist ganz normales Abmahnverhalten, die Anwälte verdienen ein Schweinegeld damit. Du wirst auf Dauer den kürzeren ziehen und wenn Du Pech hast kann es teuer werden. Ich an Deiner Stelle würde Ebay einfach sein lassen und gut ist. Wenn man sich nicht sehr gut auskennt oder einen kompetenten Anwalt an der Hand hat hat man da als Normalsterblicher keine Chance. Das ist ungerecht und ärgerlich,aber wohl nicht abzustellen...
    Dir vielGLück beim weiteren Vorgehen,

    Franzi
    Naja, aufs Verkaufen würde ich ja bei ebay verzichten können, aber ich würde meinen Account schon gern wieder nutzen können, um mir dort Sachen zu kaufen.
    Zwei Dinge sind zu unserer Arbeit nötig... Unermüdliche Ausdauer und die Bereitschatft, etwas, in das man viel Zeit und Arbeit gesteckt hat, wieder wegzuwerfen.

  9. #29
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    Original geschrieben von JanneHH1979


    Naja, aufs Verkaufen würde ich ja bei ebay verzichten können, aber ich würde meinen Account schon gern wieder nutzen können, um mir dort Sachen zu kaufen.
    (habe oben noch einen Link angefügt...)

    Ich nutze Ebay nicht, aber kannst Du da nicht einfach einen neuen Account aufmachen? Wenn Du den schrieb mit der Strafandrohung unterschrieben an Ebay schickst würde ich danach allerdings gar nichts mehr dort machen, im Notfall über Freunde einkaufen...

  10. #30
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    es gibt doch schon etliche seiten im netz dazu, siehe z.b. hier:
    http://www.rettet-das-internet.de/abmahnung.htm

    ich würde es schön brav sein lassen und mir einfach einen neuen account auf meinen freund/meine mutter/mein xy zulegen und in zukunft vorsichtig sein.

    es ist doch nicht soo viel verloren wenn du erst ein paar bewertungen hast.

    lg, die susi.

    EDIT: hier scheint auch einiges nützliches zu stehen:
    http://www.internetrecht-rostock.de/
    Auch die hohlste Nuss will noch geknackt sein. (F. Nietzsche)

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