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Thema: ebay Ausschluss

  1. #51
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    liebe tjia, bitte google doch mal oder schau dir die foren bei ebay an.
    bloß weil DICH noch niemand abgemahnt hat heißt das nicht, daß die abmahngeschichte was "besonderes", "spezielles" usw. wäre und/oder etwas mit dem wohnsitz zu tun hat - das passiert in österreich und der schweiz genauso.
    und es hat darüberhinaus auch nichts damit zu tun, daß du "nicht herumtrickst" - das haben die anderen ja wohl auch nicht.
    und es hat auch auch nichts damit zu tun, daß du überwiegend gebrauchte artikel verkaufst - auch als verkäufer gebrauchter artikel kannst du als gewerblich eingestuft werden...

    diese abmahnwelle hat was mit findigen anwälten zu tun, die geld machen mit der juristischen unwissenheit von privatpersonen und mit bestimmten gesetzlichen "schwammigkeiten" wie des graubereichs der trennung zwischen privat- und gewerbl. verkäufers.

    will sagen: wenn du noch nicht abgemahnt worden bist hat das eher was mit glück als mit deiner vorgehensweise zu tun.
    Auch die hohlste Nuss will noch geknackt sein. (F. Nietzsche)

  2. #52
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    Susi, bitte lese richtig. Ich habe geschrieben, daß ICH TRICKSE und NICHT, daß ich NICHT TRICKSE. Ich kenne das deutsche Recht nicht aber in Österreich gibt es ganz ganz klare Richtlinien ab wann jemand gewerblich ist und wann nicht. Nur gehen die Anwälte eben davon aus, daß alle ebayer keine Ahnung haben und können lustig abmahnen. Vor Wochen hab ich mal bei der AK gefragt, was ich im Fall es Falles tun soll, fall es mich auch trifft. Und mir wurde geraten selber überhaupt nichts unternehmen, sondern ihnen die Mails und Unterlagen zukommenlassen. Wenn man nicht gegen das Gesetz arbeitet und die Grenzen einhält ist man auf der sicheren Seite. Zum Durchsetzen des Rechts soll man allerdings nichts unterschreiben oder irgendwo einen Kompromiß eingehen sondern direkt an die AK wenden und nur nach deren Anweisungen vorgehen.

  3. #53
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    stimmt. mit dem tricksen habe ICH mich verlesen.
    es macht aber - und da bin ich mir relativ sicher - unabhängig vom deutschen oder österreichischen recht keinen unterschied in der beurteilung eines privaten/gewerblichen verkäufers ob er gebrauchte artikel oder neue verkauft. ab einer gewissen anzahl - und diese ist eben die grauzone, weil sie nur schwammig definiert ist - gilt man eben von rechts wegen als gewerblicher verkäufer bzw. kann als solcher angesehen werden.
    darüber streiten gerichte ja schon seit jahren (über die anzahl)
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  4. #54
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    Im Prinzip geht es ja darum, daß sie auf diese Tour von den Verkäufern Steuergeld wollen. Und auf der einen Seite streiten sie über die Anzahl der Artikel auf der anderen Seite schreiben sie auf den Cent genau fest, ab welchem Jahresumsatz man Einkommenssteuer zu zahlen hat. Und sie schreiben auch fest, unter welchen Vorraussetzungen man ein Gewerbe betreibt. Das eine widerspricht sich mit dem anderen. Ich kann nicht sagen ab dem und dem Betrag ist Geld fällig bzw. wenn das und das ist handelst du gewerblich und nebenbei machen sie es an Stückzahlen fest. Ich kann zB zwei Autos verkaufen und komme über die Summe und ich kann 100 Bücher verkaufen und bin soweit drunter, daß ich nicht mal in die Nähe komme. Wie es in Deutschland ist weiß ich nicht, aber das Österreich ein Gummiparagraphenland ist wo die linke Hand nicht weiß, was die Rechte tut steht fest.

  5. #55
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    Bei der Dummdreistigkeit mancher Menschen weiß ich nicht, ob ich lachen oder weinen soll. Ich grinse mir besser einen. sonst platze ich noch
    Liebe Beauties, wer eine private Frage oder ein Problem auf dem Herzen hat, kann sich gerne jederzeit per PN an mich wenden. Ihr bekommt meine ehrliche und direkte Meinung zu eurer Frage oder eurem Problem. Eure PN behandele ich streng vertraulich.

  6. #56
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    Original geschrieben von Darcie
    Bei der Dummdreistigkeit mancher Menschen weiß ich nicht, ob ich lachen oder weinen soll. Ich grinse mir besser einen. sonst platze ich noch
    Ein Mensch erkennt sich selbst am besten....

  7. #57
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    tjia, den anwälten geht es nicht um steuergeld sondern um persönliche bereicherung.
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  8. #58
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    Das Glück der Anwälte ist das Unwissen und die Angst der Leute vor weiteren Konsequenzen. Die meisten geben auf und lassen di Sperre auf sich sitzen. Ich glaube, wenn jeder Betroffene/jede Betroffene keine eigenmächtigen Schritte unternimmt und sich nicht einschüchtern läßt, sondern sich an den Konsumentenschutz (wie es in D heißt weiß ich nicht) oder an eine Rechtsberatung wendet, die zum Teil auch kostenlos sind dann hätten die Herren nicht so ein einfaches Spiel. Denn dann haben sie es nicht mehr mit unwissenden Bürgern als Gegner zu tun, sondern mit Leuten die sich in Punkto Recht wirklich auskennen. Und vorallem können der Konsumentschutz oder Rechtsberatungen in größerem Stile dagegen vorgehen.

  9. #59
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    die sperre kommt von/durch ebay - abmahnungen inklusive geldforderungen durch anwälte - ergo zwei paar stiefel.
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  10. #60
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    Schon, die Abmahnung kommt von ebay, aber wenn jeder der Betroffen ist damit zu einer kompetenten Stelle aka Konsumentenschutz geht, dann können die auf ebay Druck ausüben und die Firma wird sich überlegen müssen, wie sie mit Leuten die ihnen Milliarden verdienen umgeht. Dazu müssn aber zB bei uns ist da die AK zuständig, genüg Fälle vorliegen. Und was das veröffentlichen von solchen Zuständen angeht ist bei uns der Konsumentenschutz nicht zimperlich. Ich selber glaube es ist am Besten nichts zu unterschreiben, sich nicht selber mit ebay auseinandersetzen und auch nicht an den Anwalt wenden, sondern eben an die AK etc wenden. Die Leute dort verstehen ihr Handwerk, sind Juristen und kennen die Gesetze von A bis Z und retour.

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