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Thema: ebay Ausschluss

  1. #1
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    Standard ebay Ausschluss

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    Hallo!

    Ich habe leider auch ein kleines Problem. Ich wurde bei ebay ausgeschlossen, da ein Anwalt der Meinung ist, ich wäre ein gewerblicher Verkäufer. Daher hat er mich bei ebay gemeldet. Dabei habe ich lediglich nach Weihnachten ausgemistet und einige Sachen eingestellt, die jedoch alle gebraucht waren. Was mache ich denn jetzt?

  2. #2
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    Ich würde bei ebay anrufen und mit denen mal reden.

  3. #3
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    Das geht leider nicht. Habe eben die Hotline angerufen und dort braucht man eine Pin. Ich habe jedoch keine und erstellen kann ich mir leider auch keine, da ich mich nicht einloggen kann

  4. #4
    Avatar von Medha
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    Ich würde einen detaillierten Brief schreiben, mit allen Daten (Benutzername, e-mail Adresse, Postadresse, seit wann bei Ebay Mitglied, Anzahl und Art der Auktionen, ob über den Account nur verkauft oder auch gekauft wurdce etc.) und den gesamten Sachverhalt schildern und eine Frist setzen bis wann Du eine Stellungnahme forderst.

    Diesen Brief per Einschreiben schicken.

  5. #5
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    Ok, dann werde ich das mal versuchen. Ich bin noch recht neu bei ebay, habe aber über diesen Account auch schon einige Artikel gekauft. Daran sollten die von ebay doch eigentlich sehen, das es nichts gewerbliches ist. Und ich bezweifle, dass ein gewerblicher Verkäufer getragene Schuhe oder Jeans verkauft. Alles sehr seltsam.

  6. #6
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    Ist ja echt merkwürdig, aber ich drück dir ganz doll die Daumen!!

  7. #7
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    Danke. Habe ebay angeschrieben, diesen Anwalt, der mich bei ebay gemeldet hat auch. Habe von Ebay seine Kontaktdaten erhalten. Wusste gar nicht, dass dort Anwälte irgendwelche Accounts prüfen. Mal sehen, was dabei rumkommt. Hoffe, dass ich das aufklären kann.
    Zwei Dinge sind zu unserer Arbeit nötig... Unermüdliche Ausdauer und die Bereitschatft, etwas, in das man viel Zeit und Arbeit gesteckt hat, wieder wegzuwerfen.

  8. #8
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    Hallo Janne,
    habe vor kurzem ( ich glaube, es war kurz vor Weihnachten) in einem Zeitungsartikel gelesen, daß man relativ schnell als gewerblich eingestuft wird. ich kann mich leider nicht mehr erinnern, ab wieviel Verkäufen pro Quartal das war, es war nur erschreckend wenig....ich glaube 20/30?
    Zumindest war das ein "Warnartikel" in einer Lokalzeitung und es bist ganz sicher nicht nur Du betroffen!
    Vielleicht kann man auch noch bei der Verbraucherzentrale nachfragen, ich halte Dein bisheriges Vorgehen aber für richtig.
    Wer hat denn diesen Anwalt beauftragt?
    lg

  9. #9
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    Ich weiss nicht wer diesen Anwalt beauftragt hat. Ebay schrieb mir nur, dass dieser Anwalt ebay mitgeteilt hätte, dass ich dort eine gewerbliche Tätigkeit ausübe. Der Anwalt heisst Fiedler und kommt aus Berlin, das ist eine ganze Sozietät, er hat eine homepage, www.iplawyers.de , möglicherweise hat ebay diese Sozietät beauftragt, die Leute rauszufiltern, die als gerwerblich gelten . Habe an der Zahl 13 Artikel verkauft, was einen Gesamtbetrag von 234 Euro gebracht hat. Bei ebay ist leider nirgendwo ersichtlich wie viel man verkaufen kann oder welche Beträge man als privater Käufer einnehmen darf. Ich sehe nur immer wieder, wie viel andere Mitglieder verkaufen, da wundert es mich, dass ich rausfliege mit so wenigen Artikeln.
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  10. #10
    Avatar von Medha
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    Original geschrieben von pitigrilli
    --habe vor kurzem ... in einem Zeitungsartikel gelesen, daß man relativ schnell als gewerblich eingestuft wird.
    ...es war nur erschreckend wenig....ich glaube 20/30?
    20-30? Dann könnte man ja nicht mal mehr einen Tisch auf dem Flohmarkt aufmachen, ohne als gewerblicher Verkäufer zu gelten. Kann ich mir nicht wirklich vorstellen. Ausserdem fehlt da doch komplett die Gewinnerzielungsabsicht, wenn man seinen eigenen Kram verscherbelt, den man selbst mal zum regulären Ladenpreis erworben hat.

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