Hallo!

Sind hier evtl. Sozialrecht-Spezialisten unter Euch?

Ich hätte da mal eine Frage:

Sind Schwiegerkinder den Schwiegereltern zu Unterhaltszahlungen (z.B. bei Heimunterbringung) verpflichtet bzw. kann deren Vermögen abzüglich des Freibetrages angegriffen werden? Und wenn ja, gilt das auch, wenn kein gutes Verhältnis zwischen beiden "Parteien" bestand?

Ich weiß nur, dass es bisher nicht so war, allerdings war wohl mal in Gespräch, diese Regelung zu ändern. Nun ist nur die Frage, wurde das schon eingeführt oder nicht?

Liebe Grüße und besten Dank,
GlamourGirl