Hallo zusammen,

ich such mich grad dusselig und find nix Konkretes.
Wenn ich in die blöde Lage komm mit dem Ablauf des 42. Tages der AU Krankengeld beantragen zu müssen wie wird das berechnet? Welcher Prozentsatz gezahlt wird, dazu hab ich Info gefunden aber nicht zu dem anderen Part mit der Berechnung der 42 Tage.

Ich war nach der ersten Zeit der AU zwei Tage arbeiten bevor das ganze Drama wieder begann daß ich nicht arbeitsfähig war.
Unterbrechen die 2 Tage diesen Zeitraum oder werden die nicht mit berücksichtigt, da die AU sich auf ein und die gleiche Krankheit bezieht???

VG
Sun