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Thema: Frage zu Krankengeld

  1. #1
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    Standard Frage zu Krankengeld

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    Hallo zusammen,

    ich such mich grad dusselig und find nix Konkretes.
    Wenn ich in die blöde Lage komm mit dem Ablauf des 42. Tages der AU Krankengeld beantragen zu müssen wie wird das berechnet? Welcher Prozentsatz gezahlt wird, dazu hab ich Info gefunden aber nicht zu dem anderen Part mit der Berechnung der 42 Tage.

    Ich war nach der ersten Zeit der AU zwei Tage arbeiten bevor das ganze Drama wieder begann daß ich nicht arbeitsfähig war.
    Unterbrechen die 2 Tage diesen Zeitraum oder werden die nicht mit berücksichtigt, da die AU sich auf ein und die gleiche Krankheit bezieht???

    VG
    Sun

  2. #2
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    Hallo!
    Vielleicht hilft dieser Link:

    http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID...fv7Irvi6JTaYZG


    Sicher bin ich mir nicht, aber ich denke, dass deine Arbeitswiederaufnahme die Zeit von neuem beginnen läßt.

    “These are used emotions. Time to trade them in. Memories were meant to fade, Lenny.”
    — Mace, Strange Days


    rosa-hellblau-falle.de

  3. #3
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    Soviel ich weiß, wird durch jede Arbeitsaufnahme die Zeit wieder unterbrochen. Die 6 Wochen beginnen also wieder neu zu laufen ....

    LG
    Choco

  4. #4
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    Es kommt darauf an, ob die AU nach den 2 Tagen eine Folgebescheinigung oder eine Erstbescheinigung ist.
    A fish can love a bird - but where would they live?

  5. #5
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    Wenn es sich um DIE SELBE Krankheit handelt, sind die zwei Tage Unterbrechung der Arbeitsunfähigkeit nicht relevant, haben also keinen Einfluss auf die Berechung der Frist.

  6. #6
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    Da ich in der Personalabteilung arbeite kenne ich mich ein bisschen aus.
    Flake hat Recht. Erstens hängt es davon ab ob Du eine Erstbescheinigung oder eine Folgebescheinigung erhalten hast. Wenn es eine Folgebescheinigung ist dann laufen die 42 Tage ab dem ersten Krankheitstag.
    Wenn es eine Erstbescheinigung ist, dann laufen die 42 Tage grundsätzlich ab dem neuen ersten Krankheitstag. ABER: Die Krankenkasse kann auf Grund der gleichen Diagnose sogenannte Vorerkrankungszeiten anrechnen. Um die entsprechende Anzahl der Tage würden sich die 42 Tage dann verringern.

    Beispiel:

    Krank vom 21.01. - 01.02.08 (12 Tage)
    Gearbeitet am 04.02. und 05.02.08
    Erneut krank mit gleicher Diagnose vom 06.02.08 bis laufend

    Eigentlich würde Krankengeld erst gezahlt werden ab dem 19.03.08, aber auf Grund der 12 Tage Vorerkrankungszeiten wird bereits ab dem 07.03.08 Krankengeld gezahlt.

    Lieben Gruß und gute Besserung !
    Purzel

  7. #7
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    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    Die Berechnungsweise für die Frist habt Ihr mir gut erklärt.

    VG
    Sun

  8. #8
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    Ich häng mich mal mit einer Frage dran :

    Ich hatte einen Arbeitsunfall und bekomme mittlerweile Verletztengeld von der Krankenkasse. Bei der Summe, die ich pro Tag bekomme, sind Arbeits- und Pflegeversicherung schon abgezogen. Was mir aber nicht klar ist, bezahle ich von der Summe dann noch Krankenkassenbeitrag und muss der Betrag von mir selbst versteuert werden oder geschieht das automatisch vor der Auszahlung?

  9. #9
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    Weiss das vielleicht doch noch jemand?

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