Hallo,

ich habe folgendes Problem und mich würde Eure Meinung interessieren, es geht um Möbelkauf und Rücktritt vom KV wg Lieferverzug:

ich habe Ende November eine Polstergarnitur in einem hiesigen Möbelhaus bestellt, im KV ist der Liefertermin mit ca. KW4 angegeben.

In KW4 rief ich zum ersten Mal dort an um nachzufragen, wie es mit dem Liefertermin aussieht.

Man sagte mir, die Couch käme in KW5
In KW5 versicherte man mir der Hersteller habe die Lieferung für Mitte KW6 bestätigt.

In KW6 war die Couch immer noch nicht im Möbelhaus und die Kundenservice-Mitarbeiterin versuchte angeblich von Mi-Fr den Hersteller zu erreichen, dies war ihr jedoch nicht möglich.

Gestern abend erhielt ich die Information vom Möbelhaus, dass die Couch noch nicht gefertigt sei, eine Lieferung würde in KW 11 erfolgen.

Damit bin ich nicht einverstanden.

Ich habe sogleich ein Fax gesendet und das Möbelhaus in Verzug gesetzt, ich habe eine Lieferfrist von 10 Tagen eingeräumt.

Meine Frage ist nun: ist die Frist zu kurz, ist sie überhaupt relevant oder vielleicht sogar entbehrlich, nachdem klar ist, dass der Händler erst in KW 11 liefern kann?

Ich fühle mich aufs Korn genommen und denke, ich werde seit meiner ersten Nachfrage absichtlich hingehalten, weil dort ein Fehler bei der Bestellung unterlaufen ist.

Wie kann ich mich wehren, irgendwer muss doch hier einen großen Fehler gemacht haben..

Ich wäre Euch sehr dankbar über ein paar Meinungen.

Viele Grüße

Izabella