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Thema: Rechtl. Frage, Eure Meinung bitte

  1. #1
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    Standard Rechtl. Frage, Eure Meinung bitte

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    Hallo,

    ich habe folgendes Problem und mich würde Eure Meinung interessieren, es geht um Möbelkauf und Rücktritt vom KV wg Lieferverzug:

    ich habe Ende November eine Polstergarnitur in einem hiesigen Möbelhaus bestellt, im KV ist der Liefertermin mit ca. KW4 angegeben.

    In KW4 rief ich zum ersten Mal dort an um nachzufragen, wie es mit dem Liefertermin aussieht.

    Man sagte mir, die Couch käme in KW5
    In KW5 versicherte man mir der Hersteller habe die Lieferung für Mitte KW6 bestätigt.

    In KW6 war die Couch immer noch nicht im Möbelhaus und die Kundenservice-Mitarbeiterin versuchte angeblich von Mi-Fr den Hersteller zu erreichen, dies war ihr jedoch nicht möglich.

    Gestern abend erhielt ich die Information vom Möbelhaus, dass die Couch noch nicht gefertigt sei, eine Lieferung würde in KW 11 erfolgen.

    Damit bin ich nicht einverstanden.

    Ich habe sogleich ein Fax gesendet und das Möbelhaus in Verzug gesetzt, ich habe eine Lieferfrist von 10 Tagen eingeräumt.

    Meine Frage ist nun: ist die Frist zu kurz, ist sie überhaupt relevant oder vielleicht sogar entbehrlich, nachdem klar ist, dass der Händler erst in KW 11 liefern kann?

    Ich fühle mich aufs Korn genommen und denke, ich werde seit meiner ersten Nachfrage absichtlich hingehalten, weil dort ein Fehler bei der Bestellung unterlaufen ist.

    Wie kann ich mich wehren, irgendwer muss doch hier einen großen Fehler gemacht haben..

    Ich wäre Euch sehr dankbar über ein paar Meinungen.

    Viele Grüße

    Izabella
    Bitte lieber Gott mach, dass ich nicht immer gleich beleidigt bin!

  2. #2
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    Liebe Izabella,

    ich sehe das so:



    Du hattst einen festen Liefertermin, also solltest Du dich nicht länger hinhalten lassen. Schreib das Möbelhaus an und setze diesem einen Termin. Kündige auch an, dass Du dir vorbehälst vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Termin nicht eingehalten wird.

    Dass das Möbelhaus Probleme mit seinen Lieferanten hat ist nicht Dein Problem.

    Schick das Ganze aus Beweisgründen am besten per Einschreiben.

    Das Möbelhaus hat Dir verbindlich eine Lieferung für die 4. KW zugesagt. Das konnte nicht eingehalten werden, damit befindet sich das Möbelhaus in Verzug, genau gesagt in Lieferverzug.

    Eine Kaufpreisminderung kommt für Dich nicht in Betracht, weil kein Mangel an der Sache vorliegt, Du könntest also nicht z. B. sagen: "Ich ziehe jetzt pauschal einen Betrag X ab.

    Wenn Dir durch die Nichteinhaltung der Vereinbarung des Vertrags ein Schaden entsteht, könntest Du diesen Schaden geltend machen und mit dem Kaufpreis verrechnen.

    Ich kann mir jedoch nur schwer vorstellen, dass das Möbelfachgeschäft keine AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) haben sollte.

    Du solltest Dir den Vertrag, bevor Du etwas unternimmst, genau ansehen. Schau nach, ob sich irgendwo allgemeine Geschäftsbedingungen finden oder ein Hinweis auf allgemeine Geschäftsbedingungen.

    Meist ist der Fall, dass nicht oder nur verspätet geliefert werden kann in den AGB geregelt. Dass nämlich nicht oder nur verspätet geliefert werden kann, ist auch in diesem Marktsegment nichts Ungewöhnliches.

    Dass eine Firma sich für einen solchen Fall vertraglich nicht abgesichert sein soll, kann ich mir nur schwer vorstellen. Findest sich eine solche Regelungen in Deinem Vertrag, bzw. in den AGB mußt Du nachschauen, was diese Vertragsbedingungen für den Fall der Nichtlieferung oder verspäteten Lieferung vorsehen.

    Du mußt Dir jedoch nicht alles, was in AGB vereinbart ist, gefallen lassen. Wurde eine fixer Liefertermin fest vereinbart, kommt Ihr Lieferant daran nicht so ohne weiteres vorbei.

    Es ist ein gern genommener "Trick", im Vertrag z. B. festzulegen: "Lieferung in der soundsovieltern Kalenderwoche" und dann in den AGB zu formulieren: "Kann ein vereinbarter Liefertermin nicht eingehalten werden, ......"
    Liebe Grüße
    ricki


    __________________________________

    Parfum ist wie die Liebe. Ein bisschen ist nie genug. (Estée Lauder)

  3. #3
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    Ich sehe das anders, denn bei Möbeln ist es durchaus üblich, dass sich etwas verzögert, weswegen die Liefertermine i.d.R. eher schwammig angegeben sind.
    Du hast ja gerade keinen festen Liefertermin ausgemacht.
    Kompletter Rücktritt dürfte schwierig werden, alle nötigen Infos werden doch in Deinem Vertrag stehen, oder?
    Hast Du die neuen Termine fest schriftlich zugesagt bekommen, wahrscheinlich nicht, oder?

  4. #4
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    ganz blöde frage: ist es denn so schlimm, eine neue couch ein paar wochen später zu bekommen?

    ich kenne das bei möbeln und autos eigentlich gar nicht anders, als dass sich die lieferzeiten irgendwie verschieben. und habe es nie als so schlimm empfunden, weil man ja meistens ein altes teil in gebrauch hat, was nun schon jahrelang da war. da kam es mir nie auf eine woche mehr oder weniger an.

    schöner wäre anders, das ist klar.
    alles wird bunt!

  5. #5
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    Hallo,

    vielen Dank erstmal an Euch beide.

    Also in meinem KV steht explizit: Liefertermin ca. KW 4, ich lasse mir dabei ja noch eine Verzögerung bis KW 5 oder 6 eingehen, aber dass man mir in KW 7 mitteilt, das Sofa sei noch gar nicht gefertigt und käme in KW 11, finde ich mehr als unverschämt und nicht tragbar.

    Die jeweils neuen Termine wurden mir nur mündlich zugesagt, allerdings kann man ja davon ausgehen, dass der Kunde sich erkundigt, wenn eigentlich KW4 angesetzt ist...Eigentlich müssen sie darlegen, dass denen der Termin jeweils wirklich vom Lieferanten bestätigt wurde...was ich eben nicht glaube

    Ich habe das Möbelhaus bereits gestern abend in Verzug gesetzt per Fax und eine Frist von 10 Tagen eingeräumt, laut Urteilen ist eine Frist, die wesentlich kürzer ist als die eigentliche Lieferzeit, völlig ok.

    4 Wochen waren lt. Gericht z.B. unangemessen lange.

    Zumal das Sofa noch gar nicht gefertigt ist, da hat jemand einen riesen Fehler gemacht.

    Heute will man mich anrufen und ich soll mir etwas überlegen...

    ..heisst, man will mir einen Ausgleich anbieten...ich habe keine andere Wahl als anzunehmen, sonst muss ich woanders eine Couch bestellen und noch länger warten, allerdings will ich eine ordentliche Preisminderung, ansonsten trete ich wirklich zurück.

    Ja in den AGBs steht was drin, von Fristsetzung und dass sie gewisse Sachen von Lieferanten nicht zu vertreten haben...das ist meines Erachtens nicht legitim, weil durch diese AGbs der Kunde unangemessen benachteiligt wird und das geht gem. § 307 BGB nicht.

    Ah ich könnt mich soooo ärgern....

    Liebe Grüße
    Bitte lieber Gott mach, dass ich nicht immer gleich beleidigt bin!

  6. #6
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    Heisst es deswegen nicht auch "voraussichtlicher Liefertermin"...

    Ich verstehe Deine Wut, 7 Wochen Lieferverzug ist schon arg, aber ich glaube auch, dass Du da rechtlich nchts machen kannst. Wer is überhaupt "schuldig", das Möbelhaus oder der Hersteller? In dem Fall scheint es der Hersteller zu sein und da müsste doch das Möbelhaus als dessen klagen und nicht >Du ala Kunde des Möbelhauses... oder?

    Was steht denn dazu in den AGB's???

  7. #7
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    Hallo,

    wenn kein fester Liefertermin angegeben war, kannst du imho nichts machen. Die Möbelhäuser sichern sich mit den ca.-Angaben immer ab. Ich kann zwar verstehen, dass du sauer bist, aber ich würde auf die Couch warten.

  8. #8
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    Hey,

    also ich glaub, ricki hat das schon ganz gut formuliert ... und wie gesagt, rechtlich gesehen seh ich da nicht so ein Problem, wenn man definitiv eine Lieferfrist setzt und wenn die überschritten wird, treten die Verzugsfolgen ein - und eben auf AGB's achten ...
    ich glaub nur, dass es rein von der praktischen Seite her gesehen nicht den gewünschten Erfolg bringen wird, weil wenn man die Couch jetzt woanders kauft, wird sie wohl auch nicht schneller da sein ...
    aber versteh ich dich gut, dass du dich da ärgerst!
    lg
    Anita
    Um den Charakter eines Menschen zu erkennen, gib ihm Macht!
    [Abraham Lincoln]

  9. #9
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    Original geschrieben von devil6
    Hey,

    also ich glaub, ricki hat das schon ganz gut formuliert ... und wie gesagt, rechtlich gesehen seh ich da nicht so ein Problem, wenn man definitiv eine Lieferfrist setzt und wenn die überschritten wird, treten die Verzugsfolgen ein - und eben auf AGB's achten ...
    ich glaub nur, dass es rein von der praktischen Seite her gesehen nicht den gewünschten Erfolg bringen wird, weil wenn man die Couch jetzt woanders kauft, wird sie wohl auch nicht schneller da sein ...
    aber versteh ich dich gut, dass du dich da ärgerst!
    lg
    Anita
    Hi Anita, genau das ist das Problem. ich müsste jetzt mind. noch 2-3 Monate auf eine neu bestellte Couch warten..

    aber so will ich das Möbelhaus auf keinen Fall davon kommen lassen.

    Ich habe mir jetzt Rat bei einem Anwalt geholt und es ist definiv so, dass ich in 10 Tagen zurücktreten könnte.

    Das Gesetz schreibt bei Lieferverzug die Setzung einer angemessenen Frist an...was angemessen ist, ist immer eine Einzelfallentscheidung.

    In Urteilen hat sich die Rechtsprechung allerding einen Rahmen dazu abgesteckt:

    - Die Frist soll/darf erheblich kürzer sein, als die ursprünglich vereinbarte Lieferfrist (hier 8 Wochen)

    - Eine Frist von z.B. 4 Wochen ist unangemessen lang

    - Die Frist hat den Sinn, dem Verkäufer eine letzte Möglichkeit zu geben, die Ware zu liefern , sie hat nicht den Sinn, dem Verkäufer die Möglichkeit einzuräumen, die Ware erst noch zu produzieren (was hier ja der Fall wäre, da meine Couch gerade erst gefertigt wird, ist übrigens ein deutscher Hersteller)

    Auf Grund dieser in Urteilen gefällter Rechtssprechung kann man davon ausgehen, dass eine Nachfrist von 10 Tagen ok ist und ich rechtmäßig zurücktreten kann.

    ich werde jetzt mal sehen, wie wir uns finanziell einigen können, ich habe gestern das Angebot von 10 % Preisnachlass bekommen, das ist mir zu wenig.

    Wichtig ist zu wissen, dass ich zurücktreten könnte, allein als Druckmittel.

    Danke an Euch, liebe Grüße

    Izabella
    Bitte lieber Gott mach, dass ich nicht immer gleich beleidigt bin!

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