Liebe Izabella,
ich sehe das so:
Du hattst einen festen Liefertermin, also solltest Du dich nicht länger hinhalten lassen. Schreib das Möbelhaus an und setze diesem einen Termin. Kündige auch an, dass Du dir vorbehälst vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Termin nicht eingehalten wird.
Dass das Möbelhaus Probleme mit seinen Lieferanten hat ist nicht Dein Problem.
Schick das Ganze aus Beweisgründen am besten per Einschreiben.
Das Möbelhaus hat Dir verbindlich eine Lieferung für die 4. KW zugesagt. Das konnte nicht eingehalten werden, damit befindet sich das Möbelhaus in Verzug, genau gesagt in Lieferverzug.
Eine Kaufpreisminderung kommt für Dich nicht in Betracht, weil kein Mangel an der Sache vorliegt, Du könntest also nicht z. B. sagen: "Ich ziehe jetzt pauschal einen Betrag X ab.
Wenn Dir durch die Nichteinhaltung der Vereinbarung des Vertrags ein Schaden entsteht, könntest Du diesen Schaden geltend machen und mit dem Kaufpreis verrechnen.
Ich kann mir jedoch nur schwer vorstellen, dass das Möbelfachgeschäft keine AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) haben sollte.
Du solltest Dir den Vertrag, bevor Du etwas unternimmst, genau ansehen. Schau nach, ob sich irgendwo allgemeine Geschäftsbedingungen finden oder ein Hinweis auf allgemeine Geschäftsbedingungen.
Meist ist der Fall, dass nicht oder nur verspätet geliefert werden kann in den AGB geregelt. Dass nämlich nicht oder nur verspätet geliefert werden kann, ist auch in diesem Marktsegment nichts Ungewöhnliches.
Dass eine Firma sich für einen solchen Fall vertraglich nicht abgesichert sein soll, kann ich mir nur schwer vorstellen. Findest sich eine solche Regelungen in Deinem Vertrag, bzw. in den AGB mußt Du nachschauen, was diese Vertragsbedingungen für den Fall der Nichtlieferung oder verspäteten Lieferung vorsehen.
Du mußt Dir jedoch nicht alles, was in AGB vereinbart ist, gefallen lassen. Wurde eine fixer Liefertermin fest vereinbart, kommt Ihr Lieferant daran nicht so ohne weiteres vorbei.
Es ist ein gern genommener "Trick", im Vertrag z. B. festzulegen: "Lieferung in der soundsovieltern Kalenderwoche" und dann in den AGB zu formulieren: "Kann ein vereinbarter Liefertermin nicht eingehalten werden, ......"