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Thema: Abfertigungsanspruch nach Umstieg von Voll- auf Teilzeit

  1. #1
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    Standard Abfertigungsanspruch nach Umstieg von Voll- auf Teilzeit

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    Hallo,

    kann mir jemand beantworten ob der Anspruch auf Abfertigung gleich hoch bleibt wenn ich nach über 10 Jahren von Voll- auch Teilzeit umsteige?

    Ich erwäge ein Studium zu beginnen und deshalb meine Arbeitszeit zu reduzieren. Da ich seit über 10 Jahren im Unternehmen bin stünde mir bereits eine ganz schöne Abfertigung zu. Würde ich diesen Anspruch dann verlieren?

    Ich lebe und arbeite in Österreich.

    Vielen Dank!
    i'm blonde, what's your excuse?

  2. #2
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    Leider peile ich das neue Abfertigungsgesetz auch nicht so ganz, aber müßte es nicht so sein, daß deine Ansprüche erhalten bleiben oder du sie dir auszahlen lassen kannst.

  3. #3
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    Sophie, ich hoffe eben dass es so ist

    Ich bin verunsichert seitdem bei meinem Exfreund, nachdem er ca. 9 Monate Vollzeit und danach 3 Monate Teilzeit gearbeitet hat, zB das Weihnachtsgeld nur mehr nach dem Teilzeitgehalt berechnet wurde und ihm von der Arbeitsrechtberatung gesagt wurde dass das leider so richtig ist. (Keine Gewähr dafür..)
    i'm blonde, what's your excuse?

  4. #4
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    Hallo,

    ganz klar: Weihnachts- und Urlaubsgeld werden nur noch anteilig gezahlt.

    Gruß von Iris

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