Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Einsatz von Spionagesoftware, wie in NRW beabsichtigt, für unzulässig erklärt. Die Detailbegründung läuft seit 10:15 auf Phoenix und ist noch nicht beendet.
Jetzt wird es schwer für Herrn Schäuble und den Bundestroyaner.