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Thema: NRW-Troyaner unzulässig

  1. #1
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    Standard NRW-Troyaner unzulässig

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    Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Einsatz von Spionagesoftware, wie in NRW beabsichtigt, für unzulässig erklärt. Die Detailbegründung läuft seit 10:15 auf Phoenix und ist noch nicht beendet.
    Jetzt wird es schwer für Herrn Schäuble und den Bundestroyaner.

  2. #2
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    NRW
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    Wie schön! Das freut mich jetzt wirklich.

    Obwohl ich denke, Schäuble lässt sich doch da was Anderes einfallen. Der wird nicht aufgeben. Eigentlich gehört er weg vom Ministerstuhl. Aber wer würde es ihm sagen wollen?
    Liebe Grüße

    Cara

    "Du bist gerade 82 geworden. Du bist immer noch schön und begehrenswert. Wir leben seit 58 Jahren zusammen und ich liebe Dich mehr als je zuvor. Erst kürzlich habe ich mich erneut in dich verliebt" (André Gorz, aus Brief an D)

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