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Thema: Kundentermine. Privatauto? Taxi?

  1. #11
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    Standard Re: Kundentermine. Privatauto? Taxi?

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    Original geschrieben von caroline
    Hallo,

    Ist kein aktueller Anlass. Aber ich frage mich gerade:
    Kann ein Arbeitgeber verlangen dass man ein Auto hat?

    Caro
    Ja natürlich.
    Ein Beispiel- Schau mal hier:
    http://www.jobomat.de/jobs/ingenieur...00001021175710

    Aber Du bist ja deine eigene Chefin. Da ist es dem AG egal wie Du zum Kunden kommst.

  2. #12
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    Ich weiß nicht, ob ein Arbeitgeber das verlangen kann.

    Ich beispielsweise bin bei der Versicherung und brauche ein Auto! Deshalb war bereits bei der Ausbildung ein Führerschein der Klasse B Grundvorraussetzung (und damals stand da: Privater Pkw zwingend notwendig). Ich glaube aber nicht, dass man das verlangen kann.

    Lg Mauserl
    Gehe nicht, wohin der Weg dich führen mag, sondern dorthin, wo kein Weg zu finden ist, um eine Spur zu hinterlassen! (Jean Paul)

  3. #13
    Avatar von Medha
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    "Verlangen" kann ein Arbeitgeber viel. Ob beide Seiten darauf eingehen möchten ist eine andere Frage.

    Natürlich kann ein Arbeitgeber entscheiden, nur Arbeitnehmer einzustellen, die ihr eigenes Auto als Arbeitsgerät nutzen und er wird wahrscheinlich auch jemanden finden, der darauf eingeht.

    Ich weiss nicht, wie dann die arbeitsrechtliche Regelung ist, wenn der AN das Auto auf einmal nicht mehr unterhalten kann, weil sich die wirtschaftliche Situation (z.B. Partner länger arbeitslos, Kind geboren, Scheidung etc) verändert hat. Ist der AG dann berechtigt das Arbeitsverhältnis zu kündigen? Führerschein sieht anders aus, das ist eine Qualifikation genau wie ein Schweisserschein. Wenn der AN den verliert, dann darf der AG bestimmt kündigen.

    Man muss eine Regelung finden, wer die Kosten bei einem Unfall trägt. Wenn das in der Kilometerpauschale, die man als Ausgleich erhält mit eingerechnet ist, dann steht man nachher z.B. bei einem Totalschaden blöd da.

    Nach wie vor finde ich aber, dass der Anspruch, der AN möge sein eigenes Auto nutzen auf eine Klitsche hindeutet. Leasingraten sind so hoch nicht und lassen sich voll als Betriebsausgaben geltend machen - wo ist da das Problem? Es sei denn der AG möchte möglichst billig davonkommen und einen größtmöglichen Anteil der Kosten auf den AN abwälzen.

    Komischerweise kommt noch kein AG auf den Trichter, von seinen Angestellten zu verlangen den eigenen Rechner oder Papier und Schreibgeräte, Werkzeuge, Öl oder Farbe zur Arbeit mitzubringen - das erscheint ja auch absurd. Die Sache mit den Autos merkwürdigerweise nicht.

    Nie würde ich irgendwo einen Vertrag unterschreiben, wenn ich meine Arbeitsmittel quasi selbst finanzieren müsste. Das ist für mich ein Zeichen, dass der Laden so klamm ist, dass es mit dem Gehalt wahrscheinlich auch nicht rundläuft.

  4. #14
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    Bei Medha tausendmal unterschreib!

    Wie wäre folgende Stellenbeschreibung:

    Sekretärin gesucht. Stilsicher in Deutsch, Englisch , Französisch.
    Eigener PC sowie entsprechende Software notwendig und ist mitzubringen. Ebenso Schreibutensilien, Schreibtisch und Kaffeemaschine....


    Caro
    “You must be shapeless, formless, like water. When you pour water in a cup, it becomes the cup. When you pour water in a bottle, it becomes the bottle. When you pour water in a teapot, it becomes the teapot. Water can drip and it can crash. Become like water my friend.” Bruce Lee

  5. #15
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    Original geschrieben von Medha


    Ich weiss nicht, wie dann die arbeitsrechtliche Regelung ist, wenn der AN das Auto auf einmal nicht mehr unterhalten kann, weil sich die wirtschaftliche Situation (z.B. Partner länger arbeitslos, Kind geboren, Scheidung etc) verändert hat. Ist der AG dann berechtigt das Arbeitsverhältnis zu kündigen? Führerschein sieht anders aus, das ist eine Qualifikation genau wie ein Schweisserschein. Wenn der AN den verliert, dann darf der AG bestimmt kündigen.
    Eben, es kann ja der Fall eintreffen dass das Auto ersetzt werden müsste und man das Geld dafür nicht hat. Ja und nun? So etwas kann ja nicht das Problem des AN sein. (ich rede hier natürlich nicht vom privaten Gebrauch!)
    “You must be shapeless, formless, like water. When you pour water in a cup, it becomes the cup. When you pour water in a bottle, it becomes the bottle. When you pour water in a teapot, it becomes the teapot. Water can drip and it can crash. Become like water my friend.” Bruce Lee

  6. #16
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    Fakt ist, dass in D viele einen eigenen PKW besitzen, um überhaupt zur Arbeit zu kommen. Viele Deutsche arbeiten in einem 60 km Umkreis. Die öffentlichen Verkehrsmittel sind nicht viel günstiger, aber damit ist man oft sehr viel länger unterwegs.
    Aber auch Kurzstrecken sind viel schneller mit dem PKW zu erreichen.
    Da kann man gerade auf dem Land mit dem PKW 15 Minuten unterwegs sein und mit den Öffentlichen braucht man gleich 1 Stunde. Zudem erreicht man auf dem Land den nächsten Bus manchmal erst nach einem 1 km Spaziergang. Daher haben die meisten Menschen in ländlichen Gebieten einen PKW.

    Ich sehe hier kein Problem mit dem Fahrzeug auch Firmenfahrten zu machen, solange man diese Fahrten vom AG bezahlt bekommt. Zudem ist man natürlich bei einem Unfall genauso über den AG versichert wie wenn man mit einem Firmen-PKW fährt.

    Ich würde sagen, es ist hier in D üblich, dass der AN in bestimmten Berufen mit seinem PKW auch mal zum Kunden fährt und diese Fahrten dann mit seinem AG abrechnet. Nicht in allen Berufen gibt es vorhersehbare und fest kalkulierbare Fahrten.

    Wenn hier laut Stellengesuch ein eigener PKW erforderlich ist, so ist das in D eine übliche Forderung. Dies ist zudem eine Anforderung, die auch in Stellenangeboten unseres Arbeitsamtes zu finden ist.
    Kein AG wird dann jemanden einstellen, der keinen eigenen PKW hat. So einfach ist das doch.

  7. #17
    mafalda ist offline Portenya with an attitude
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    Original geschrieben von Medha


    Komischerweise kommt noch kein AG auf den Trichter, von seinen Angestellten zu verlangen den eigenen Rechner oder Papier und Schreibgeräte, Werkzeuge, Öl oder Farbe zur Arbeit mitzubringen - das erscheint ja auch absurd.
    Falsch. Den Berufsstand, bei dem das so ist, gibt es. Er ist nicht klein - die gesamte Lehrerschaft (nicht jedoch die Hochschuldozenten).

    Nix für ungut.

    mafalda
    Der unter deutschen Gebildeten am meisten verbreitete Aberglaube ist der, dass sie Englisch koennten. (Johannes Gross)

  8. #18
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    Nein, der AG ist nicht berechtigt, das Arbeitsverhältnis zu kündigen. Denn es war ja nur vom Führerschein die Rede und nicht vom Auto.

    Es ist auch nicht das Problem, wie viele hier denken würden. Hat der AN kein Auto und der Besuch von ihm ist dringlich, wird idR der Arbeitgeber sein Auto zur Verfügung stellen, oder Taxi mit Quittung. Bus und Bahn haben wir auch. In großen Firmen ist eben ein Fuhrpark vorhanden zur allgemeinen Verfügung.

    Wo ist denn das Problem? Oder gilt auch hier wieder: Hauptsache, auf den Arbeitgeber draufhauen? Nicht falsch verstehen, aber da taucht mal an einem sonnigen Freitag eine hypothetische Frage auch, und schon ist klar, wer "der Böse" ist. Der Arbeitgeber. Solche Probleme stellen sich hier in der Praxis gar nicht
    Liebe Grüße

    Cara

    "Du bist gerade 82 geworden. Du bist immer noch schön und begehrenswert. Wir leben seit 58 Jahren zusammen und ich liebe Dich mehr als je zuvor. Erst kürzlich habe ich mich erneut in dich verliebt" (André Gorz, aus Brief an D)

  9. #19
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    Original geschrieben von Cara
    Nein, der AG ist nicht berechtigt, das Arbeitsverhältnis zu kündigen. Denn es war ja nur vom Führerschein die Rede und nicht vom Auto.

    Es ist auch nicht das Problem, wie viele hier denken würden. Hat der AN kein Auto und der Besuch von ihm ist dringlich, wird idR der Arbeitgeber sein Auto zur Verfügung stellen, oder Taxi mit Quittung. Bus und Bahn haben wir auch. In großen Firmen ist eben ein Fuhrpark vorhanden zur allgemeinen Verfügung.

    Wo ist denn das Problem? Oder gilt auch hier wieder: Hauptsache, auf den Arbeitgeber draufhauen? Nicht falsch verstehen, aber da taucht mal an einem sonnigen Freitag eine hypothetische Frage auch, und schon ist klar, wer "der Böse" ist. Der Arbeitgeber. Solche Probleme stellen sich hier in der Praxis gar nicht
    Mir ist auch nicht bekannt, dass der AG berechtigt wäre den AN zu kündigen, weil der sein Auto nicht mehr für Firmenfahrten zur Verfügung stellen kann.
    Aber um der Wahrheit die Ehre zu geben- wenn ein AG einen AN kündigen will, dann wird er das tun. Irgendein Grund findet sich immer.

    Es geht hier ja darum ob ein AG explizit einen eigenen PKW als Anstellungsbedingung voraussetzen kann.

    Und ja, das kann er wohl. Nicht nur in der zuvor geposteten Stellenanzeige wird definitiv ein AN mit eigenem PKW gesucht.
    Ich finde das auch gar nichts Schlimmes, sondern für einige Tätigkeitsbereiche das Normale, solange man nicht gerade Abteilungsleiter ist und eh einen eigenen Firmen-PKW nutzt.

    Du solltest nicht immer nur von eurer Firma ausgehen. Ich weiß auch gar nicht über was Du dich jetzt aufregst?

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