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Thema: Steuererklärung - Entfernungspauschale **ggrrrr**

  1. #11
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    Ich kaufe immer das Steuerprogramm von ALDI. Das gibt es meistens im Dezember / Januar zu kaufen und kostet nur ca. 5 €.

    Und es ist einfach zu bedienen.

    Viele Grüsse
    Buffy62

  2. #12
    Avatar von HopiStar
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    Ich war auch erschüttert, wie viel das ausmacht...hoffentlich wir daran bald was geändert.
    Im Grunde ist ein Diamant auch nur ein Stück Kohle, das die nötige Ausdauer hatte

    Das Leben sollte NICHT eine Reise ins Grab sein mit dem Ziel wohlbehalten und in einem attraktiven und gut erhaltenen Körper anzukommen, sondern eher seitwärts hineinzuschlittern, Chardonnay in einer Hand, Erdbeeren in der anderen. Den Körper total verbraucht und abgenutzt, und dabei jubelnd …WOW, was für ein Ritt...!

  3. #13
    Avatar von HopiStar
    HopiStar ist offline Queen of f***g everything
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    PS. es gibt doch das ELSTER zum kostenlosen Download ?
    Im Grunde ist ein Diamant auch nur ein Stück Kohle, das die nötige Ausdauer hatte

    Das Leben sollte NICHT eine Reise ins Grab sein mit dem Ziel wohlbehalten und in einem attraktiven und gut erhaltenen Körper anzukommen, sondern eher seitwärts hineinzuschlittern, Chardonnay in einer Hand, Erdbeeren in der anderen. Den Körper total verbraucht und abgenutzt, und dabei jubelnd …WOW, was für ein Ritt...!

  4. #14
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    *Threadhochkram+missbrauch*

    Ich habe eine dringende Frage bei der ich nicht weiter weiss. Ich habe gegen meinen ESt-Steuerbescheid Einspruch eingelegt. U.a. wegen nicht anerkannter Werbungskosten und wegen der Entfernungspauschale.

    Mein Problem ist die Antwort auf meinen Einspruch. Ich werde aus dem Text nicht schlau und schreib ihn hier mal rein falls eine von Euch mir erklären kann was das auf "Deutsch" heisst:
    ___________________________________________

    "Sehr geehrte Frau Bla Bla Bla,

    sie haben in Ihrem Einspruch beantragt, Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auch für die ersten 20 Kilometer steuermindernd zu berücksichtigen. Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung war in Ihrem Einspruch nicht beigefügt bzw. nicht in Ihrem Schreiben enthalten.
    Der Bescheid ist bereits gem. §165 Abs.1 Satz 2 Nr.3 AO vorläufig hinsichtlich der Anwendung des §9 Abs.2 Sätze 1 und 2, Satz 3, letzter Halbsatz EStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2007 (Entfernungspauschale). Mit diesem Vorläufigkeitsvermerk ist Ihrem Rechtschutzinteresse hinreichend Rechnung getragen worden. Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtssprechung fehlt das Rechtschutzbedürfnis, wenn ein Steuerbescheid in einem verfassungsrechtlichen Streitpunkt vorläufig ergangen ist und ein gleichgelagertes Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist (vlg. z.B. BFH Beschluss vom 22.03.1996 BStB1 II 1996 , 506). Der Einspruch wäre somit unzulässig.

    Nur wenn Sie einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen wollen, weil sich durch die Berücksichtigung von Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab dem ersten Entfernungskilometer eine Steuerminderung ergibt, ist der Einspruch erforderlich. Es ist jedoch zu bedenken, dass, falls das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der Entfernungspauschale bestätigt, die ausgesetzten Beträge zuzüglich der angefallenen Aussetzungszinsen (6% jährlich) nach- bzw. zurückzuzahlen sind (auf die Erläuterungen im Steuerbescheid wird nochmals hingewiesen).

    Ich möchte Sie daher bitten, Ihren Einspruch in diesem Punkt nochmal zu überdenken und mir innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt dieses Schreibens mitzuteilen, ob Sie diesen zurücknehmen oder nunmehr ausdrücklich einen Antrag auf Aussetzung der vollziehung stellen wollen."
    _________________________________________

    ???????????????

    Ist es nicht so das man um Aussetzung der Vollziehung nur bei einer Zahllast bitten muss????
    Ich verstehe ehrlich gesagt den Sinn dieser Antwort nicht denn es geht doch um eine evtl. Mehrerstattung und keine Zahllast.

    Kann mir jemand dieses Schreiben "übersetzen"????

    Danke im Voraus!!!

  5. #15
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    Mein Thema heute... ich habe heute meinen Bescheid bekommen und bekomme 30 CENT zurück - aus wirtschaftlichen Gründen werden allerdings Beträge unter einem Euro nicht ausbezahlt

    Das bedeutet, dass ich mir von meiner Rückerstattung nicht mal `ne halbe Kugel Eis kaufen kann *seufz*


    Soviel zum Highlight meines Tages...
    Liebe Grüße
    Cordu

  6. #16
    Exuser65 ist offline Westfälisches Blindhuhn
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    @Gesa:
    Die wollen dir damit wohl sagen, daß der Einspruch wg. der Fahrtkosten überflüssig war, weil der BGH ja noch nicht entschieden hat. Wenn du willst, daß die dir Erstattung jetzt noch nicht bezahlen, dann musst du ausdrücklich den Antrag zur Aussetzung der Vollziehung stellen
    Haben die dir schon Geld überwiesen?

    lg
    Struppi

  7. #17
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    Zitat Zitat von Struppi Beitrag anzeigen
    @Gesa:
    Die wollen dir damit wohl sagen, daß der Einspruch wg. der Fahrtkosten überflüssig war, weil der BGH ja noch nicht entschieden hat. Wenn du willst, daß die dir Erstattung jetzt noch nicht bezahlen, dann musst du ausdrücklich den Antrag zur Aussetzung der Vollziehung stellen
    Haben die dir schon Geld überwiesen?

    lg
    Struppi
    Ja!

    Das heisst ich brauche den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nicht stellen? Ich dachte eh immer das man den nur stellen muss wenn man ans Finanzamt zahlen muss, also eine Zahlschuld hat.

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