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Thema: Steuererklärung - Entfernungspauschale **ggrrrr**

  1. #1
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    Standard Steuererklärung - Entfernungspauschale **ggrrrr**

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    muss mal kurz meinen schock loswerden: ich habe heute abend die steuererklärung für 2007 elektronisch erstellt.

    das programm gibt auf knopfdruck an, was man bekommen würde, wenn die entfernungspauschale wieder nach dem alten modell gezahlt würde. ich war so neugierig und konnte die finger nicht davon lassen: bei uns macht das knapp 1000 euro aus, die wir (zumindest vorerst) weniger bekommen .

    oh mann, hoffentlich hat die klage vor dem verfassungsgericht erfolg. aber dann knöpfen uns die damen und herren das geld anderweitig ab...

    habt ihr eure erklärungen schon erstellt? ich bin dieses jahr echt früh dran...

  2. #2
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    ich hab meine noch nicht gemacht udn ärgere mich auch sehr über die km-Sache.
    Wenn wir nicht fast die Hälfte des Gehalts eh schon versteuern würden, okay, aber bei mir macht das auch einige 100 Euro aus.
    denk dran, dass du trotzdem alle km angibst, für den Fall, dass der Entscheid für uns positiv ausgeht

    was für ein Programm ist das denn, das das automatisch ausrechnet? auch komplett, was man rausbekommt dann?

  3. #3
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    Man muss die Berechnung nach der geltenden Gesetzgebung machen und dann Einspruch bei Erhalt des Steuerbescheids einlegen.

  4. #4
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    Ich mach sie erst, wenn klar ist, was mit der Pauschale passiert. Die Sache mit Einspruch einlegen und dem Theater mach ich nicht mit.

  5. #5
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    Das ist gar nicht nötig. Ich habe meinen Steuerbescheid schon und es ist so, dass der Bescheid hinsichtlich der Kilometerpauschale sowieso vorläufig ist. Das steht auf dem Bescheid.

    Das bedeutet, sollte das Bundesverfassungsgericht die neue Regel kippen, dann werden alle Bescheide von Amts wegen korrigiert. Man braucht also nichts zu unternehmen.

    viele Grüsse
    buffy62

  6. #6
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    Original geschrieben von Buffy62
    Das ist gar nicht nötig. Ich habe meinen Steuerbescheid schon und es ist so, dass der Bescheid hinsichtlich der Kilometerpauschale sowieso vorläufig ist. Das steht auf dem Bescheid.

    Das bedeutet, sollte das Bundesverfassungsgericht die neue Regel kippen, dann werden alle Bescheide von Amts wegen korrigiert. Man braucht also nichts zu unternehmen.

    viele Grüsse
    buffy62
    ja, so hab ich das auch in Erinnerung. Also man soll sogar die vollen km jetzt eintragen und nicht nach der noch nicht geklärten neuen Gesetzgebung.

  7. #7
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    Original geschrieben von deelite
    ja, so hab ich das auch in Erinnerung. Also man soll sogar die vollen km jetzt eintragen und nicht nach der noch nicht geklärten neuen Gesetzgebung.
    Ja, auf jeden Fall die vollen km eintragen. Bei der jetztigen Berechnung werden sie halt um 20 km gekürzt. Das berechnet das Finanzamt automatisch.
    Aber falls neu berechnet werden muss nach dem Urteil, hat das Finanzamt dann schon die richtigen Zahlen.

    viele Grüsse
    buffy62

  8. #8
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    Original geschrieben von Buffy62
    Das ist gar nicht nötig. Ich habe meinen Steuerbescheid schon und es ist so, dass der Bescheid hinsichtlich der Kilometerpauschale sowieso vorläufig ist. Das steht auf dem Bescheid.

    Das bedeutet, sollte das Bundesverfassungsgericht die neue Regel kippen, dann werden alle Bescheide von Amts wegen korrigiert. Man braucht also nichts zu unternehmen.

    viele Grüsse
    buffy62
    das ist gut zu hören, obwohl wir vermutlich nicht Einspruch eingelegt hätten wenn die Steuererklärung so angenommen wird.

  9. #9
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    das programm empfiehlt auch, alle km anzugeben und teilte mit, dass der steuerbescheid in jedem fall vorläufig ist. man muss also nichts unternehmen (außer, wenn der zusatz "vorläufig" fehlt). wenn das verfassungsgericht die neue regelung kippt, bekommen die finanzämter viel arbeit, dann müssen nämlich die differenzen nachgezahlt werden.

    deelite, wir haben ein programm von der akademischen arbeitsgemeinschaft, mit dem wir schon seit jahren elektronisch unsere steuererklärung machen. seit letztem jahr übermitteln wir diese auch online, belege müssen weiterhin postalisch eingeschickt werden.

    ich finde das programm super, da die daten vom jahr vorher immer übernommen werden (anschrift, geb. daten, steuer-nr. etc.) und es auch insgesamt rechnet, was man zurück bekommt. hat bei uns bisher immer fast auf den euro genau gestimmt.

    außerdem hat es einen berater integriert, der am ende alles prüft und einen ggf. auf fehler aufmerksam macht. es kostet 22 euro und man kann es als werbungskosten geltend machen.

  10. #10
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    Wo bekommt man denn das Programm genau her ? Bin da noch sehr unerfahren was die Steuererklärung angeht...

    LG
    Cosmi
    ...Frauen versteht man nicht, man liebt sie...

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